Ist Bürgergeld trotz Eigentumswohnung möglich?

Der Bezug von Bürgergeld ist trotz Eigentumswohnung möglich.
Der Bezug von Bürgergeld ist trotz Eigentumswohnung möglich.

FAQ: Bürgergeld und Eigentumswohnung

Bürgergeld und Eigentumswohnung: Wie groß darf die Wohnung sein?

Grundsätzlich gilt es beim Bürgergeld-Bezug zwischen einer Eigentumswohnung und einer Mietwohnung zu unterscheiden. Während es für die Miete unterschiedlichen Grenzen gibt, ist für eine Eigentumswohnung die Größe entscheidend. Diese richtet sich nach der Anzahl der Personen, die darin wohnen.

Wie hoch ist das Bürgergeld bei einer Eigentumswohnung?

Besitzen Sie eigenes Wohneigentum, gilt dieses in der Regel als Schonvermögen und wird nicht bei der Berechnung der Leistungen durch das Jobcenter berücksichtigt. Im Grunde haben Sie bei einer Eigentumswohnung denselben Leistungsanspruch wie bei einer Mietwohnung auch, abzüglich der Mietkosten.

Wie teuer darf eine Wohnung bei Bürgergeld sein?

Die Kosten der Unterkunft spielen für gewöhnlich nur bei einer Mietwohnung eine Rolle. Hierbei ist es wichtig, dass die Miete der Wohnung dem ortsüblichen Mietspiegel entspricht. Bei einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung kommt es hingegen allein auf die nutzbare Wohnfläche an.

Ist der Bezug von Bürgergeld mit einer Eigentumswohnung möglich?

Besitzen Sie eine Eigentumswohnung und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, staatliche Leistungen gemäß SGB II (Bürgergeld) zu beziehen. Wichtig ist es hierfür, dass die eigene Wohnung als angemessen gilt und eine bestimmte Wohnfläche nicht überschreitet. Zudem müssen Sie selbst in der Eigentumswohnung leben und diese nicht vermieten.

Wer erhält Bürgergeld? – Bürgergeld steht grundsätzlich bedürftigen und erwerbsfähigen Menschen zu. Dies gilt sowohl für Personen in Arbeitslosigkeit als auch für Berufstätige. Voraussetzung ist es, dass die Einnahmen aus dem Arbeitslohn oder dem Arbeitslosengeld nicht ausreichen, um die eigenen Kosten zu decken und somit unter dem Existenzminimum liegen.

Wie groß darf eine Eigentumswohnung bei der Grundsicherung sein?

Um Bürgergeld mit einer Eigentumswohnung zu erhalten, darf diese nicht zu groß sein.
Um Bürgergeld mit einer Eigentumswohnung zu erhalten, darf diese nicht zu groß sein.

Damit Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben, gilt es verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Ein Faktor ist dabei auch die jeweilige Unterkunft, in der Sie leben. Wohnen Sie zur Miete, wird die Größe einer Wohnung lediglich berücksichtigt, wenn das Jobcenter die Mietkosten als nicht angemessen einstuft.

Anders ist dies bei einer Eigentumswohnung. Bei dieser gilt es genau auf die jeweilige Wohnfläche zu achten, um zu prüfen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Hierfür gibt es gesetzlich festgelegte Werte, welche Sie in § 12 Abs. 1 finden.

Demzufolge darf eine selbst genutzte Eigentumswohnung eine Wohnfläche von 130 m² nicht überschreiten. Andernfalls zählt diese als Vermögen und wird entsprechend angerechnet. Ist die Wohnung kleiner, fällt diese unter das sogenannte Schonvermögen und wird bei der Leistungsberechnung nicht berücksichtigt.

Diese Wohnfläche gilt für alle Haushalte, in denen maximal 4 Personen leben. Leben Sie mit mehr als 3 Personen in Ihrer Eigentumswohnung, erhöht sich die angemessene Wohnfläche um jeweils 20 m² pro weiterer Person. Für eine 6-köpfige Familie gilt demzufolge eine Eigentumswohnung mit 170 m² als angemessen.

Spielt der Wert der Eigentumswohnung beim Bürgergeld-Antrag eine Rolle?

Ob das Jobcenter Ihre Wohnung als Vermögen wertet, richtet sich laut Sozialgesetzbuch ausschließlich nach der jeweiligen Wohnfläche. Halten Sie die genannten Grenzwerte ein, findet keine Anrechnung statt.

Wie viel die Eigentumswohnung wert ist, spielt hingegen keine Rolle. So ist es unerheblich, ob Sie eine vergleichsweise günstige Eigentumswohnung auf dem Land oder ein wertvolles Appartement in der Innenstadt besitzen. Auch der Ort, wo sich die Immobilie befindet, ist egal.

Eigentumswohnung bei Bürgergeld-Beziehern: Was gilt bei als Schonvermögen?

Bevor Sie Bürgergeld erhalten, gilt es zunächst die eigenen Mittel für den Lebensunterhalt aufzubrauchen. Ausgenommen hiervon ist bei Bürgergeld-Bezug das Schonvermögen. Eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim fallen je nach Wohnfläche zum Beispiel darunter.

Zum Vermögen zählen zudem alle Vermögenswerte, die sich veräußern lassen. Dies sind beispielsweise Bargeld, Sparguthaben, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder auch Kapitallebensversicherungen.

Insgesamt dürfen Sie im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit) 40.000 Euro besitzen, um Bürgergeld zu erhalten. Anschließend sind noch 15.000 Euro erlaubt. Für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich das Schonvermögen um zusätzliche 15.000 Euro.

Gibt es Unterschiede zwischen einer Eigentumswohnung und einem Eigenheim?

Im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung, darf beim Bürgergeld ein Eigenheim etwas mehr Wohnfläche haben.
Im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung, darf beim Bezug von Bürgergeld ein Eigenheim etwas mehr Wohnfläche haben.

Bürgergeld lässt sich sowohl mit einem Eigenheim als auch mit einer Eigentumswohnung beziehen. Genauso wie bei der Eigentumswohnung, gilt es bei einem eigenen Haus auf die jeweilige Wohnfläche zu achten.

Laut § 12 SGB II besteht jedoch ein Unterschied hinsichtlich des jeweiligen Grenzwerts. Während bei einer Eigentumswohnung eine Wohnfläche von 130 m² als angemessen gilt, darf das Eigenheim 140 m² Wohnfläche haben.

In beiden Fällen kann das Jobcenter zusätzlich weitere Kosten übernehmen. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Nebenkosten
  • Heizkosten
  • Grundsteuer
  • Wohngebäudeversicherung
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen

Bürgergeld und Eigentumswohnung: Wird der Kredit für die Wohnung übernommen?

Ist Ihre Wohnung noch nicht vollständig abbezahlt, übernimmt das Jobcenter für gewöhnlich auch anfallende Schuldzinsen, sofern diese eine angemessene Höhe haben. Die Raten für Ihren Kredit werden hingegen nicht durch das Amt getragen.

Grundlage hierfür ist die Regelung, dass durch den Bezug von Bürgergeld kein Vermögen aufgebaut werden darf. Dies wäre bei einer Übernahme der Tilgungsraten allerdings der Fall. Dementsprechend müssen Sie die Raten aus dem Ihnen zustehenden Regelsatz bezahlen.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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