Bürgergeld für Ausländer: Wie viel erhalten sie?

Der Bezug von Bürgergeld ist für Ausländer ebenfalls möglich.
Der Bezug von Bürgergeld ist für Ausländer ebenfalls möglich.

FAQ: Bürgergeld für Ausländer

Bürgergeld für Ausländer: Wer erhält Leistungen?

Anspruch auf Bürgergeld haben Bürger, die sich in der Arbeitslosigkeit befinden, ggf. Bezieher von Arbeitslosengeld 1 sowie Personen, die einer Arbeit nachgehen, deren Lohn allerdings nicht ausreicht, um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Kann ein Ausländer Bürgergeld bekommen?

Beim Bürgergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung für alle erwerbsfähigen Menschen, die Ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. So haben auch Ausländer Anspruch auf Bürgergeld. Jedoch gelten neben den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen für Ausländer zusätzliche Voraussetzungen.

Ist Bürgergeld für Ausländer in Deutschland niedriger?

Die Höhe des jeweiligen Leistungsanspruchs ergibt sich aus dem individuellen Bedarf. Dieser richtet sich nach den eigenen Lebensumständen und wird unter anderem durch die Miet- und Heizkosten beeinflusst. Zusätzlich richtet sich der Bedarf nach den Personen, mit denen Sie zusammen wohnen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Bezug von Bürgergeld?

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Sie auch als Ausländer einen Bürgergeld-Antrag stellen.
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Sie auch als Ausländer einen Bürgergeld-Antrag stellen.

Damit Sie Bürgergeld beziehen können, wird grundsätzlich die Erwerbsfähigkeit sowie die Bedürftigkeit vorausgesetzt. Als erwerbsfähig gelten Sie, wenn Sie mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.

So steht dauerhaft arbeitsunfähigen Menschen oder Rentnern beispielsweise kein Bürgergeld zu. Diese haben hingegen Anspruch auf die sogenannte Grundsicherung . Eine Ausnahme hiervon besteht für nicht erwerbsfähige Menschen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit mindestens einer leistungsberechtigten Person leben.

Als bedürftig gelten Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln stemmen können. Dies ist der Fall, wenn der Lohn beziehungsweise das Gehalt oder das Arbeitslosengeld 1 geringer als der gesetzliche Regelbedarf sind.

Zusätzlich dürfen Sie über kein erhebliches Vermögen verfügen. Im ersten Bezugsjahr ist beispielsweise ein Vermögen von maximal 40.000 Euro erlaubt. Anschließend dürfen Sie lediglich 15.000 Euro besitzen.

Zum Vermögen zählen hierbei alle Vermögenswerte, die veräußert werden können. Dies sind neben Bargeld auch Sparguthaben, Wertgegenstände oder Kapitallebensversicherungen.

Schonvermögen in einer Bedarfsgemeinschaft – Leben Sie mit anderen Menschen zusammen, erhöht sich das Schonvermögen um jeweils 15.000 Euro pro Person. Allerdings wird auch das Einkommen der anderen Personen dem Leistungsanspruch angerechnet.

Laut der Seite der Arbeitsagentur bestehen zudem weitere allgemeine Anforderungen, damit ein Leistungsanspruch besteht. Welche dies sind, sehen Sie hier:

  • Sie sind mindestens 15 Jahren alt,
  • Sie haben Ihren Wohnsitz und Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland.

Welche zusätzlichen Voraussetzungen gelten für Ausländer, um Bürgergeld zu erhalten?

Der Bezug von Bürgergeld ist für EU-Ausländer einfacher als für Staatsangehörige anderer Staaten.
Der Bezug von Bürgergeld ist für EU-Ausländer einfacher als für Staatsangehörige anderer Staaten.

Grundsätzlich ist der Bezug von Bürgergeld auch für Ausländer möglich. Damit ein Anspruch auf Bürgergeld für Ausländer besteht, gibt es jedoch zusätzliche Bedingen, die erfüllt sein müssen.

Als Ausländer erhalten Sie beispielsweise Bürgergeld, wenn Sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind und Ihr Einkommen nicht ausreichend hoch ist. Trifft dies nicht zu, erhalten Sie dennoch Bürgergeld als Ausländer, wenn Sie aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz stammen und zuvor in Deutschland beschäftigt waren, vorausgesetzt Sie sind unfreiwillig arbeitslos.

Aber auch ausländische Mitbürger, die aus einem anderen Land (Drittland) kommen, können Bürgergeld beziehen. Dies ist laut Arbeitsagentur möglich, wenn Sie einen Aufenthaltstitel besitzen, der zum Bezug von Bürgergeld berechtigt.

Ist eine dieser Voraussetzungen erfüllt, können auch Ausländer Bürgergeld-Leistungen beantragen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie in § 7 SGB II.

Wann bekommen Ausländer kein Bürgergeld?

Kein Bürgergeld erhalten Ausländer, die sich nicht rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Ebenso keinen Anspruch auf Bürgergeld haben alle Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt.

Ausgenommen sind außerdem Leistungsberechtigte, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes unterstützt werden. Zusätzlich haben ausländische Familienangehörige in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf Bürgergeld. Ausnahmen bestehen jedoch für Menschen, die sich aufgrund völkerrechtlicher, humanitärer oder politischer Gründe in Deutschland befinden.

Wie hoch ist das Bürgergeld für Ausländer in Deutschland?

Der Anspruch auf Bürgergeld als Ausländer ist genauso hoch wie für deutsche Staatsbürger.
Der Anspruch auf Bürgergeld als Ausländer ist genauso hoch wie für deutsche Staatsbürger.

Die Höhe des Bürgergelds ist für Ausländer genauso hoch wie auch für deutsche Staatsbürger. Grundsätzlich ergibt sich der jeweilige Leistungsanspruch aus dem geltenden Regelbedarf sowie den Wohnungskosten.

Für Alleinstehende liegt dieser bei 563 Euro pro Monat zuzüglich der Miete und den Heizkosten. Bei Paaren reduziert sich der Regelsatz auf 506 Euro pro Person. Zusätzlich steigert sich der Leistungsanspruch für in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder:

  • volljährige Kinder unter 25 Jahren: 451 Euro
  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 471 Euro
  • Kinder zwischen 6 und 13 Jahren: 390 Euro
  • Kinder bis 5 Jahre: 357 Euro

Bürgergeld-Empfänger: Ausländeranteil und Nationen

Der Bezug von Bürgergeld ist für Ausländer genauso möglich wie für deutsche Staatsbürger. Statistiken zu der jeweiligen Nationalität von Leistungsbeziehern werden in regelmäßigen Abständen durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Wie viele Ausländer beziehen Bürgergeld?

Insgesamt gibt es laut der Arbeitsagentur Stand Oktober 2023 rund 5,5 Millionen Bezieher von Bürgergeld (ca. 6,5 % der Bevölkerung). Unterschieden werden in den Statistiken unter anderem Deutsche, EU-Ausländer und Staatsangehörige sogenannter Drittstaaten (auch als Nicht-EU-Ausländer bezeichnet).

Bürgergeld und Ausländer – die Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Überblick:

  • Bürgergeld für Deutsche: 2,9 Mio. Menschen
  • Bürgergeld für EU-Ausländer: 0,4 Mio. Menschen
  • Bürgergeld für Nicht-EU-Ausländer: 2,2 Mio. Menschen

Beim Bürgergeld liegt der Ausländeranteil somit bei rund 47 %, wovon 40 % auf Staatsangehörige aus Drittstaaten entfallen. Knapp 53 % der Bezieher und somit die Mehrheit hat hingegen einen deutschen Pass. Von insgesamt rund 13,9 Mio. Ausländern in Deutschland beziehen ca. 18,7 % davon Leistungen nach dem SGB II.

Unterschied zum Migrationshintergrund – In der Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Staatsangehörigkeit nimmt die Arbeitsagentur ausschließlich Bezug auf die jeweilige Staatsangehörigkeit. Eine Unterscheidung, ob ein Migrationshintergrund vorliegt, wird dabei nicht getroffen.

Welche Nationalitäten bekommen Bürgergeld?

Beim Bürgergeld ist der Ausländeranteil vor allem durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine angestiegen.
Beim Bürgergeld ist der Ausländeranteil vor allem durch Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine angestiegen.

Neben einer Aufteilung in Deutsche, Ausländer, EU-Ausländer oder Bürger von Drittstaaten enthalten die Zahlen der Arbeitsagentur auch eine präzise Auflistung der einzelnen Nationalitäten. Angeführt wird diese von deutschen Staatsbürgern (2,9 Mio.).

Etwas mehr als 0,7 Mio. Leistungsempfänger haben die ukrainische Staatsangehörigkeit. Den drittgrößten Anteil machen syrische Staatsbürger aus (ca. 0,5 Mio. Bürgergeld-Bezieher). Dahinter folgen türkische Staatsbürger (rund 0,2 Mio. Leistungsempfänger) und Menschen aus Afghanistan (ca. 0,19 Mio. Bezieher von Bürgergeld).

Einen genaueren Überblick vom jeweiligen Anteil der ausländischen Leistungsempfänger nach Nationalität in Summe und Prozent finden Sie in der folgenden Auflistung:

  • Ukraine: 702.943 (27 %)
  • Syrien: 502.005 (19,3 %)
  • Türkei: 196.584 (7,5 %)
  • Afghanistan: 189.428 (7,3 %)
  • Irak: 114.551 (4,4 %)
  • Bulgarien: 109.144 (4,2 %)
  • Rumänien: 75.821 (2,9 %)
  • Polen: 51.778 (2 %)
  • Serbien: 47.777 (1,8 %)
  • Italien: 44.266 (1,7 %)
  • Russland: 37.262 (1,4 %)
  • Iran: 32.040 (1,2 %)
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,80 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert