FAQ: Änderungsbescheid vom Jobcenter
Der Bürgergeld-Empfänger erhält einen Änderungsbescheid vom Jobcenter, wenn sich die Höhe der Leistungen ändert. Dabei kann es sich um eine Erhöhung oder Senkung handeln. Häufig bezieht er sich auf gemeldete Änderungen bezüglich Arbeit oder Wohnung, die beispielsweise Ihren Regelsatz verändern.
Das Gesetz bestimmt keine Bearbeitungsfristen für das Jobcenter bei Änderungsbescheiden. Bei einer Bearbeitungszeit über 6 Monaten können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen. Bei wichtigen Anliegen reagiert das Jobcenter in der Regel recht schnell, sodass Sie nicht lange warten müssen.
Die Veränderungsmitteilung ist die Meldung des Bürgergeld-Empfängers über veränderte Verhältnisse. In vielen Fällen geht diese dem Änderungsbescheid voraus. Sie kann dem zuständigen Jobcenter online oder auf postalischem Wege mitgeteilt werden. Anschließend kommt es unter Umständen zu Änderungen.
Inhalt
Wann erhalten Sie vom Jobcenter einen Änderungsbescheid?
Ein Änderungsbescheid des Jobcenters erhalten Sie, wenn sich die Geldleistungen, die Ihnen zustehen, verändern. Die gängigsten Umstände, die einen Änderungsbescheid nach sich ziehen, sind Änderungen in Einkommen, Vermögen oder Wohnsituation.
Doch auch andere Umstände oder Änderungen können dazu führen, dass sich die Höhe Ihres Leistungsbezuges ändert. Ein Änderungsbescheid löst den ursprünglichen Bürgergeldbescheid ab. Der Anspruch wird neu berechnet und zieht dadurch grundsätzlich eine Änderung der Leistungen nach sich. Er beinhaltet das Ergebnis einer neuen Prüfung.
Auch wenn ein Mehrbedarf entsteht oder aberkannt wird, folgt ein Änderungsbescheid. Einen Mehrbedarf haben beispielsweise alleinerziehende Personen, Menschen mit Behinderung oder auch Mieter, die über eine dezentraler Warmwasseraufbereitung verfügen, die für eine höhere Stromrechnung sorgt.
Im Grunde genommen erhalten Sie einen Änderungsbescheid vom Jobcenter, wenn sich an Ihrem alten Bescheid etwas ändert.
Sie teilen Veränderungen in Ihrer Situation mit
Häufig basiert ein Änderungsbescheid vom Jobcenter auf einer Veränderungsmitteilung von Ihnen. Sie sind verpflichtet, Änderungen in Ihrer Lebenssituation mitzuteilen.
- Wohnen: Wenn Sie umziehen, jemand in Ihre Bedarfsgemeinschaft ein- oder aus ihr auszieht oder sich die Miet- oder Nebenkosten erhöhen, ändern sich häufig die Leistungen.
- Einkommen: Hier erneuern sich die Voraussetzungen, wenn Sie einen Job anfangen oder beenden, sich Ihr Gehalt oder das Beschäftigungsverhältnis ändert.
- Vermögen: Durch einen Schaden, wie beispielsweise einen Brand, kann Ihr Vermögen sinken. Im Falle einer Erbschaft wird es meist erhöht.
- Persönliche Umstände: Auch persönliche Umstände, wie Schwangerschaft, Ehe, Scheidung oder Aufnahme eines Studiums, führen häufig eine Änderung im Leistungsanspruch herbei, die durch den Änderungsbescheid des Jobcenters mitgeteilt werden.
Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit: Rutschen Sie in die Arbeitslosigkeit, müssen Sie häufig nicht direkt Bürgergeld beantragen. Für die Überbrückung zwischen zwei Beschäftigungen können Sie Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen. Wenn Sie 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, erhalten Sie in der Regel bis zu 12 Monate ALG I. Dies entspricht meist etwa 60 Prozent Ihres Nettolohns.
Änderungen ohne Veränderungsmitteilung
Eine Veränderungsmitteilung Ihrerseits ist keine Voraussetzung für einen Änderungsbescheid. Post vom Jobcenter gibt es beispielsweise auch, wenn sich die Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers ändern oder Ihnen dank neuen Freibeträgen mehr Geld zusteht.
Ein Änderungsbescheid gilt in dem meisten Fällen für zukünftige Leistungen und ersetzt den alten teilweise oder vollständig. Versäumen Sie aber eine Mitteilung an das Jobcenter grob fahrlässig, kann der Änderungsbescheid auch rückwirkend gelten und Rückzahlungen nach sich ziehen (§ 48 SGB X, 1). Sie sollten deshalb unbedingt darauf achten, Änderungen dem Jobcenter rechtzeitig mitzuteilen.
Wie melden Sie Veränderungen Ihrer Situation?
Änderungsbescheid beim Bürgergeld – nicht unbedingt negativ: Ändert sich die Höhe der Leistungen, die Sie erhalten, bekommen Sie einen Änderungsbescheid vom Jobcenter. Sie müssen nicht immer mit einer Kürzung rechnen. Häufig ist es auch so, dass Ihre Leistungen erhöht werden, da Sie einen Mehrbedarf haben.
Genau wie beim Arbeitslosengeld müssen Sie eine Veränderung Ihrer Situation mitteilen. Wenn sich persönliche oder finanzielle Verhältnisse ändern, beeinflusst das häufig Ihren Anspruch auf die Leistungen.
Eine solche Veränderungsmeldung können Sie einfach online erledigen. Dies geht einfach über die Seite der Bundesagentur für Arbeit. Falls Ihnen der postalische Weg lieber ist, können Sie das Formular auch drucken und ausfüllen. Den passenden Download finden Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit.
Welche Fristen gelten beim Bürgergeld-Änderungsbescheid?
Eine Veränderungsmitteilung muss dem Jobcenter ohne Zeitverzug zugestellt werden. Dies gehört zu Ihren Pflichten beim Bezug des Bürgergeldes. Damit verhindern Sie auch hohe Rückzahlungen, die Ihnen drohen, wenn Sie eine rechtzeitige Mitteilung versäumen. Eine Lohnerhöhung kann nämlich schnell Ihren Anspruch mindern und umgehend weniger Bürgergeld bedeuten.
Wenn die Mitteilung Ihren Leistungsanspruch deutlich verändert, reagiert das Jobcenter in der Regel recht schnell. Dennoch kann es vorkommen, dass Sie auf einen Änderungsbescheid lange warten. Eine Bearbeitungsfrist, die für das Jobcenter gilt, gibt es gesetzlich nicht. Wenn Sie über 6 Monate warten müssen, können Sie jedoch eine Untätigkeitsklage einreichen.
Falls Sie mit dem Änderungsbescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies geht aber höchstens einen Monat nach Eingang des Änderungsbescheids vom Jobcenter. Verstreicht diese Frist, gilt der Bescheid als rechtskräftig. Danach haben Sie nur noch nach § 44 SGB X das Recht, einen Überprüfungsantrag zu stellen.
Unterschied zwischen Änderungsbescheid und Aufhebungsbescheid: Einen Aufhebungsbescheid erhalten Sie, wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie neue Arbeit gefunden haben oder Geld erben. Ein Änderungsbescheid beeinflusst dagegen nicht den Anspruch auf die Leistung, sondern lediglich die Höhe.
Wann sollten Sie Widerspruch gegen einen Änderungsbescheid vom Jobcenter einlegen?
Bei Änderungsbescheiden kann es nicht selten zu Fehlern kommen. Wenn Sie einen Fehler vermuten oder mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, finden Sie auf dem Bescheid selbst die Daten der zuständigen Stelle. Bei dieser können Sie gegen den Änderungsbescheid Widerspruch einlegen.
Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie den Änderungsbescheid vom Jobcenter verstehen. Prüfen Sie alle Angaben auf Korrektheit. Achten Sie vor allem auf die Lebenssituation und die zugehörigen Berechnungen. Lassen Sie bei Zweifeln Ihren Bescheid von einer Beratungsstelle prüfen.

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