Der Bundestag hat am Mittwoch, den 8. Oktober 2025, mehrheitlich für eine Abschaffung der Turbo-Einbürgerung entschieden. Gut integrierte Mitbürger konnten dadurch bereits nach drei Jahren einen deutschen Pass erhalten. Die Mindestfrist wurde nun auf fünf Jahre angehoben. Neben der schwarz-roten Bundesregierung stimmte auch die AfD dafür, die Turbo-Einbürgerung abzuschaffen.
Nur 15 Monate in Kraft: Turbo-Einbürgerung wird wieder abgeschafft

Die durch die Ampel-Regierung eingeführte Turbo-Einbürgerung ist wieder abgeschafft worden. Darüber stimmte der Bundestag am 8. Oktober 2025 ab. Stimmen für die Abschaffung gab es von CDU, SPD und AfD. Grüne und Linke sprachen sich dagegen aus.
Das Konzept der beschleunigten Einbürgerung sollte vor allem besonders gut integrierten Mitbürgern in Deutschland zugutekommen. Bereits nach drei Jahren gab es die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, wenn man eine außergewöhnliche Integrationsleistung, z. B. Sprachkenntnisse auf C1-Niveau, erbracht hatte.
Die Turbo-Einbürgerung war erst 2022 von der damaligen Ampel-Regierung aus SPD, Grünen und FDP ins Leben gerufen worden. Im Juni 2024 trat sie im Zuge der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts in Kraft. Seitdem können Migranten den deutschen Pass nicht mehr nach acht, sondern bereits nach fünf Jahren erhalten.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gilt nach wie vor. Die Verkürzung von acht auf fünf Jahre zur Erlangung eines deutschen Passes gilt für Migranten auch nachdem die Turbo-Einbürgerung abgeschafft wurde. Sie stellt gleichzeitig die neue einheitliche Mindestfrist dar, die für eine Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit gilt. Auch der Besitz einer doppelten Staatsbürgerschaft bleibt weiterhin erlaubt.
Die SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede verwies darauf, dass das Verfahren nur selten zum Einsatz gekommen sei. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) nannte in der Debatte im Bundestag vor allem illegale Migration als Begründung für die Abschaffung:
„Der deutsche Pass muss als Anerkennung für gelungene Integration zur Verfügung stehen und nicht als Anreiz für illegale Migration.“
Abschaffung der Turbo-Einbürgerung betrifft auch laufende Anträge
Evtl. kommen für Sie durch den Beschluss des Bundestags Fragen auf. Vor allem, wenn Sie sich im laufenden Verfahren einer Turbo-Einbürgerung befinden, dürfte jetzt Unsicherheit bestehen.
Tatsächlich sieht das Gesetz keine Übergangsregelung für nicht abgeschlossene Verfahren vor. Unter Umständen könnte Ihnen der deutsche Pass nach drei Jahren also verwehrt werden, obwohl Sie den Antrag noch gestellt haben, bevor die Turbo-Einbürgerung abgeschafft wurde.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden sämtliche Anträge mit der neuen Fünf-Jahres-Frist behandelt. Falls Sie diese Frist noch nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Antrag abgelehnt wird. Dies ist mit Verweis auf die neue Gesetzeslage gültig.