Schließen Sie eine kapitalbildende Lebensversicherung ab, möchten Sie natürlich, dass das Geld, das Sie monatlich einzahlen, sich mit der Zeit vermehrt. Dies geschieht unter anderem durch Zinsen, die auf die Versicherungssumme erhoben werden. Diese Zinsen setzen sich wiederum aus mehreren Bestandteilen zusammen. Einer davon ist der sogenannte Garantiezins.
Wie der Name vermuten lässt, ist dies ein garantierter Zinssatz, den Ihnen Ihr Versicherer jährlich gutschreiben muss, sofern dies vertraglich vereinbart wurde. Auch die Höhe des Garantiezinses wird bereits mit dem Lebensversicherungsvertrag festgelegt. Wie sich die Zinssätze aktuell entwickeln und was das für Kunden mit Altverträgen bedeutet, erklärt dieser Ratgeber.
FAQ: Garantiezins
Der Garantiezins bei einer Versicherung wird immer nur auf den Sparanteil erhoben, nicht auf die monatlichen Beitragszahlungen. Der Sparanteil ergibt sich aus den Beiträgen abzüglich der Risikokosten, Abschlusskosten und Verwaltungskosten. Diese werden im Lebensversicherungsvertrag i. d. R. nicht genau beziffert, weshalb es schwierig sein kann herauszufinden, wie hoch Ihr Sparanteil tatsächlich ist.
Ja, viele Versicherer bieten inzwischen modifizierte Garantien an. Zudem ist eine Mindestverzinsung in der Regel nur bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung üblich.
Seit dem Jahr 2000 kam es zu einer kontinuierlichen Senkung beim Garantiezins in der Lebensversicherung. Diese Tabelle zeigt Ihnen die Entwicklung der Garantiezinssenkung der letzten hundert Jahre.
Inhalt
Garantiezins in der Lebensversicherung: Entwicklung zeigt Abwärtstrend
Das Bundesfinanzministerium legt jährlich einen Höchstrechnungszins für alle Renten- und Lebensversicherungen fest. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Obergrenze für Zinssätze, die vom Versicherer nicht überschritten werden darf. Das Bundesfinanzministerium will damit sicherstellen, dass die Unternehmen ihren Kunden nicht mehr an Zinsen versprechen, als sie am Ende tatsächlich leisten können.
Der Höchstrechnungszins ist streng genommen nicht das Gleiche wie der Garantiezins, in der Praxis ist die Höhe von beiden jedoch meist identisch. Es steht dem Versicherer aber frei, seinen Kunden auch eine niedrigere Garantie als den Höchstrechnungszins anzubieten. Nur überschreiten darf er diesen eben nicht.
Der Höchstrechnungszins und damit auch der Garantiezins befindet sich seit dem Jahr 2000 im Sinkflug. Grund dafür ist vor allem, dass die Versicherungsunternehmen zunehmend Schwierigkeiten haben, das Geld ihrer Kunden gewinnbringend anzulegen und genügend zu erwirtschaften, um hohe Zinsen garantieren zu können.
Lebensversicherung mit Garantiezins: Tabelle zeigt historische Entwicklung
Zeitraum | Garantiezins in Prozent |
---|---|
1903 bis 1922 | 3,50 |
1923 bis 1941 | 4,00 |
1942 bis Juni 1986 | 3,00 |
Juli 1986 bis Juni 1994 | 3,50 |
Juli 1994 bis Juni 2000 | 4,00 |
Juli 2000 bis 2003 | 3,25 |
2004 bis 2006 | 2,75 |
2007 bis 2011 | 2,25 |
2012 bis 2014 | 1,75 |
2015 bis 2016 | 1,25 |
seit 2017 | 0,90 |
Lebensversicherung mit sinkenden Garantiezins: Sind Altverträge betroffen?
Die Senkung vom Garantiezins wird sich vermutlich auch in den kommenden Jahren fortsetzen, was das Abschließen von klassischen Lebensversicherungen zunehmend unattraktiver macht. Sind Sie hingegen bereits Besitzer eines solchen Versicherungsvertrags, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Denn der Garantiezins für alte Lebensversicherungen bleibt von der Senkung unbetroffen.
Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Den Garantiezins, der bei Abschluss Ihrer Lebensversicherung vertraglich vereinbart wurde, muss Ihr Versicherer auch weiterhin leisten. Nur wenn ein neuer Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen werden soll, sind Sie von der Garantiezinssenkung betroffen.
Hallo,
wenn ich nicht weiß, wie hoch der Sparanteil ist, kann ich auch nicht prüfen, ob der Garantiezins eingehalten wird. Das halte ich für geradezu für legalen Betrug. Warum machen die Aufsichtsbehörden dem Treiben kein Ende und verpflichten die Versicherer nicht, den Risikoanteil, von mir aus altersmäßig gestaffelt, anzugeben?
In meiner Lebensversicherung von 1994 hätte ich 4 Prozent Mindestverzinsung. Das garantierte Kapital betrug zuletzt 35146 Euro, Ertrag gab es 1123 Euro, bei 4 Prozent wären es ca. 1405 Euro gewesen. Begründung der Versicherung: es wird nur der Sparanteil verzinst. Wie hoch der ist, wird nicht mitgeteilt. Wenn ich 4 Prozent ansetze, mehr wird vermutlich nicht gezahlt, wären es rund 33794 Euro Sparanteil, daraus folgen 1352 Euro Risikoanteil. Es wurde aber gesagt, dass der Sparanteil der Beiträge mit zunehmendem Lebensalter geringer, der Risikoanteil höher wird. Jetzt kann ich nicht mal feststellen, ob es nicht besser ist, die Versicherung Beitragsfrei zu stellen, denn es könnte ja sein, dass von den jetzt gezahlten Beiträgen kaum noch ein Anteil verzinst wird. Bei einem Beitrag von 155 Euro, könnten ja 140 Euro nur Risikoanteil sein.