
FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft für Vietnam
Vietnam erlaubt eigenen Staatsangehörigen die Mehrstaatigkeit, wenn sie im Ausland leben. Ausländern, die die vietnamesische Staatsbürgerschaft beantragen, ist Mehrstaatigkeit nicht gestattet. Lesen Sie hier mehr dazu.
Mit dem modernisierten Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ist seit dem 27. Juni 2024 in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt.
Die Staatsangehörigkeit in Deutschland wird durch Eheschließung, Geburt, Abstammung oder Einbürgerung erworben. Voraussetzungen zur Einbürgerung finden Sie in diesem Abschnitt.
Inhalt
Wie ist die doppelte Staatsbürgerschaft für Vietnam und Deutschland rechtlich geregelt?
Personen, die in Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten wollen, sind in der Regel dazu berechtigt. Das deutsche Staatsangehörigkeitsrechts erlaubt nämlich seit dem 27. Juni 2024 die doppelte Staatsangehörigkeit. Welche Regeln gelten beim Thema doppelte Staatsbürgerschaft für Vietnam?
Nach dem vietnamesischen Staatsangehörigkeitsgesetz von 2008 können Vietnamesen, die im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit erwerben möchten, diese beantragen, ohne ihre vietnamesische Staatsangehörigkeit zu verlieren. Diese Regelung gibt vietnamesischen Staatsangehörigen im Ausland die Möglichkeit, sich in ihrem neuen Heimatland zu integrieren und trotzdem ihre vietnamesische Identität zu erhalten. In Deutschland ist die doppelte Staatsbürgerschaft mit Vietnam somit erlaubt.
Die Einbürgerung wird in Deutschland Ausländern gewährt, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben seit mindestens fünf Jahren in Deutschland.
- Sie sind gut in Deutschland integriert.
- Sie verfügen über ausreichend Deutschkenntnisse (Minimum B1).
- Ihr Lebensunterhalt ist eigenständig gesichert.
Für Menschen, die besonders gut integriert sind, besteht sogar die Möglichkeit einer Einbürgerung nach drei Jahren. Die Mehrstaatigkeit erhalten Sie in Deutschland neben der Einbürgerung ebenfalls durch Ihre Abstammung, Geburt oder Heirat.
Können deutsche Staatsbürger die doppelte Staatsbürgerschaft in Vietnam bekommen?
Obwohl die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland erlaubt ist, stellt sich die Frage „Gibt es in Vietnam eine doppelte Staatsbürgerschaft?“. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in Vietnam nicht jedem erlaubt. Während für vietnamesische Staatsangehörige, die im Ausland leben und dort die Staatsbürgerschaft beantragen, die Mehrstaatigkeit zulässig ist, gelten für Ausländer in Vietnam andere Regeln.
Ausländer, die in Vietnam die Staatsbürgerschaft beantragen, dürfen nämlich nur einem Staat angehören. Das vietnamesische Staatsbürgerschaftsgesetz regelt, dass Ausländer ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen, wenn sie sich für die vietnamesische Staatsbürgerschaft entscheiden. Für Ausländer ist die doppelte Staatsbürgerschaft in Vietnam also nicht erlaubt.
Wenn Sie die doppelte Staatsbürgerschaft in Vietnam beantragen und Deutsch sind, müssen Sie die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, um die Einheitlichkeit der Nation zu fördern.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist zwar in Deutschland erlaubt, das heißt aber nicht, dass Sie diese auch bekommen. Denn es sind auch die Bedingungen des Herkunftslandes zu beachten. Manche Länder erlauben die doppelte Staatsbürgerschaft überhaupt nicht. Sie ist nur dann möglich, wenn beide Länder die Staatsangehörigkeit zweier (oder mehrerer) Länder erlauben.
Wie kann ich die vietnamesische Staatsbürgerschaft bekommen?
Auch wenn für Ausländer die doppelte Staatsbürgerschaft in Vietnam nicht erlaubt ist, können sich deutsche Staatsangehörige einbürgern lassen, wenn sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft ablegen. Mit der Einbürgerung erlischt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Voraussetzungen zur vietnamesischen Einbürgerung ähneln den Regeln der deutschen Einbürgerung. Wenn Sie in Vietnam geboren sind oder einen vietnamesischen Staatsangehörigen heiraten, erhalten Sie die Staatsbürgerschaft. Als Ausländer sind Sie anspruchsberechtigt, wenn Sie:
- mindestens fünf Jahre in Vietnam leben,
- die vietnamesische Sprache beherrschen,
- ein sicheres, eigenständiges Einkommen nachweisen können und
- der Entwicklung des Landes beitragen.