
FAQ: Bürgergeldauszahlung
Allgemein erfolgt die Bürgergeldauszahlung im Voraus für einen gesamten Monat. Das Jobcenter hat die Verpflichtung, die Auszahlung von Bürgergeld spätestens am ersten Werktag des Monats abzuwickeln.
Die Bürgergeldauszahlung erfolgt durch das örtliche Jobcenter. Da das Jobcenter für die Auszahlung vom Bürgergeld zuständig ist, haben Sie dort auch einen entsprechenden Ansprechpartner.
Wenn im Laufe des Monats ein Mehrbedarf hinzukommt, haben Sie ein Recht auf einen zusätzlichen Betrag neben dem Regelsatz. Dafür berechnet das Jobcenter die restlichen Tage des Monats und teilt den monatlichen Mehrbedarf auf diese Tage auf.
Inhalt
Wie hoch ist Ihr Anspruch auf Bürgergeld?
Damit Sie wissen, wie viel Bürgergeld Ihnen das Jobcenter überweist, sollten Sie die verschiedenen Bedarfsstufen kennen. Je nach Alter, Lebenssituationen und weiteren Faktoren ändert sich der Regelsatz.
Die folgende Tabelle hilft Ihnen dabei, einen Überblick über die verschiedenen Bürgergeld-Regelsätze zu erhalten. Zusätzlich zu den Regelbedarfen gibt es noch die Mehrbedarfe. Es gibt zum Beispiel den Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, falls Sie auf bestimmte Lebensmittel allergisch sind.
Eine schwangere Person und ein Bürgergeld-Empfänger mit einer Behinderung haben ebenfalls ein Recht auf einen höheren Betrag. Eine Person mit Behinderung, die an einer Maßnahme zur Bildung und Teilhabe teilnimmt, kann einen Mehrbedarfszuschlag von bis zu 35 Prozent auf die Bürgergeldauszahlung erhalten.
Regelbedarfsstufe | Regelsatz |
---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1) | 563 Euro |
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfstufe 2) | 506 Euro |
Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3) | 451 Euro |
Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4) | 471 Euro |
Kind von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5) | 390 Euro |
Kind von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6) | 357 Euro |
Mit dem folgenden Rechner erfahren Sie anhand Ihrer Daten, welchen monatlichen Betrag Sie voraussichtlich vom Jobcenter erhalten.
© by brutto-netto-rechner.infoBürgergeld Auszahlungstermine 2025: Wann geht das Geld auf dem Konto ein?
Der Auszahlungstermin vom Bürgergeld ist vorab festgelegt. Dies ist wichtig, damit die Bürgergeld-Berechtigten sicher ihren Lebensunterhalt bezahlen können. Für die Bürgergeldauszahlung liegen die Termine je nach Kalenderwoche und Monat am 30. oder 31. des Vormonats. Dadurch, dass Februar weniger Tage hat, erfolgt der Bürgergeld-Zahlungstermin für März bereits am 28.02.2025.
Es gibt den Fall, dass der Anspruch auf Bürgergeld erst im Laufe eines Monats entsteht. Dann ist die erste Auszahlung vom Bürgergeld nicht im Voraus möglich. Das Jobcenter bemüht sich aber, die erste Auszahlung so schnell wie möglich abzuwickeln.
Bürgergeld: Wann wird es ausgezahlt? In der folgenden Tabelle zeigen wir Ihnen die Bürgergeld-Auszahlungstermine für das Jahr 2025:
Auszahlungstermin für den Monat … | Datum | Wochentag |
---|---|---|
Januar | 31.12.2024 | Dienstag |
Februar | 31.01.2025 | Freitag |
März | 28.02.2025 | Freitag |
April | 31.03.2025 | Montag |
Mai | 30.04.2025 | Mittwoch |
Juni | 30.05.2025 | Freitag |
Juli | 30.06.2025 | Montag |
August | 31.07.2025 | Donnerstag |
September | 29.08.2025 | Freitag |
Oktober | 30.09.2025 | Dienstag |
November | 31.10.2025 | Freitag |
Dezember | 28.11.2025 | Freitag |
Bürgergeld beantragt: Wann erfolgt die erste Auszahlung?
Haben Sie Bürgergeld beantragt und warten nun auf die erste Überweisung dieser Grundsicherung? Das Jobcenter gibt die Bürgergeld-Auszahlungen in der Regel innerhalb weniger Wochen frei.
In einigen Orten arbeitet das Jobcenter so effizient, dass die erste Auszahlung sofort am Tag des Antrags erledigt wird. Dafür muss der Antrag aber vollständig und korrekt sein. Während der Arbeitslosigkeit ist eine schnelle Bearbeitung des Antrags wichtig, deshalb sollten Sie darauf achten, dass der Antrag vollständig ist.
Wann die Bürgergeldauszahlung erfolgt, ist je nach Jobcenter aber unterschiedlich. In manchen Ortschaften kann es bis zur Freigabe der ersten Auszahlung auch zwei Monate dauern. Obwohl sich der Auszahltermin vom Bürgergeld etwas nach hinten ziehen kann, haben Sie dennoch ab dem Monat des Antrags ein Recht auf die Leistungen. Diese werden bei einem verzögerten Prozess rückwirkend ausbezahlt.
Bürgergeld: Wann normalerweise ausgezahlt wird, ist Ihnen zu spät? In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Sobald Sie Bürgergeld beantragen und dieser Antrag dem Jobcenter vorliegt, hat dieses eine Frist von einem Monat, um den Vorschuss auszuzahlen. Für den Vorschuss reicht ein formloser Antrag aus. Diesen schicken Sie ausgefüllt an den Sachbearbeiter Ihres Bürgergeld-Antrags.
Wann wird das Bürgergeld für November ausgezahlt? Im Jahr 2025 erfolgt die Auszahlung für November am Freitag, den 31. Oktober.
Erfolgt die Auszahlung vom Bürgergeld nur auf das eigene Bankkonto?
Für die Bürgergeldauszahlung benötigen Sie nicht unbedingt ein eigenes Bankkonto. Sie haben auch die Möglichkeit, ein Bankkonto einer vertrauten Person anzugeben, falls Sie kein eigenes Konto besitzen. Dies ist nicht nur beim Bürgergeld möglich, sondern zum Beispiel auch beim Arbeitslosengeld 1.
Damit die Auszahlung auf das gewünschte Bankkonto erfolgt, müssen Sie die Konto- und Bankdaten beim Antrag angeben. Auf diese Daten greift das Jobcenter zu, sobald die Bürgergeldauszahlung ansteht.
Sind ausländische Konten auch in Ordnung für die Auszahlungen von
Wie hoch ist der Anspruch für den Monat der Antragstellung?
„Wann ist die Bürgergeld-Auszahlung fällig?“ und „Wie viel Geld bekomme ich?“ sind Fragen, die sich Bezieher von Bürgergeld häufiger stellen. Für die Bürgergeldauszahlung rechnet das Jobcenter immer mit 30 Tagen pro Monat. Dabei ist es egal, ob es eigentlich 31 oder nur 28 Tage im Monat gibt. Dies sorgt dafür, dass sich die Beträge einfacher und gleichmäßig ausrechnen lassen.
Für die Berechnung des Anspruchs in einem laufenden Monat teilt das Jobcenter den vollständigen Betrag durch 30. Somit lässt sich der tägliche Anspruch berechnen. Dieser wird im Anschluss mit den restlichen Tagen des laufenden Monats multipliziert.
In dem folgenden Beispiel berechnen wir die Höhe der Bürgergeldauszahlung für einen laufenden Monat aus:
- Antragsdatum: 17.06.2024
- Monatlicher Anspruch: 600 Euro
- 17.06.2024 bis 30.06.2024: 14 Tage
Rechnung:
(600 Euro / 30 Tage) × 14 Tage = 280 Euro
Anhand dieser Werte und Daten würden Sie für die restlichen 14 Tage des Monats 280 Euro erhalten. Je nachdem, wie hoch der übliche Anspruch ist, ändert sich auch die Höhe der Bürgergeldauszahlung für die restlichen Tage im Monat.
Können Geburtstage zur Veränderung des Regelbedarfs führen?
Der Regelbedarf an Bürgergeld hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem spielt auch das Alter eine große Rolle. Je nachdem, wie alt Sie sind, ändert sich auch der Regelbedarf und somit die Höhe des Auszahlungsbetrags.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die verschiedenen Regelbedarfsstufen für Kinder:
Bedarfsstufe | Regelbedarf |
---|---|
Jugendliche von 14-17 Jahre Regelbedarfsstufe 4 | 471 Euro |
Kind von 6-13 Jahre Regelbedarfsstufe 5 | 390 Euro |
Kind von 0-5 Jahre Regelbedarfsstufe 6 | 357 Euro |
Wenn ein Kind zum Beispiel am 23. Mai 14 Jahre alt wird, erhöht sich an diesem Tag der Regelbedarf. Für die restlichen acht Tage zahlt das Jobcenter 125,60 Euro (471/30 × 8) aus. Für den Monat Mai würde somit der folgende Regelbedarf gelten:
(390/30) × 23 = 299 Euro
(471/30) × 8 = 125,60 Euro
Regelbedarf Mai = 424,60 Euro
Hat der Tod eines Bürgergeld-Empfängers Auswirkungen auf die Bürgergeldauszahlung?
Am Ende des Todestages erlischt der Anspruch auf Bürgergeld eines Leistungsempfängers. Da das Jobcenter das Bürgergeld im Voraus auszahlt, kommt es hier ab dem Todestag zu einer zu viel gezahlten Leistung. Diese muss in der Regel an das Jobcenter zurückgezahlt werden.
Wenn der Leistungsempfänger zum Beispiel am 20. März verstirbt, bleiben in dem Monat noch zehn Tage übrig. Diese wurden aber bereits vom Jobcenter bezahlt. In diesem Fall müssen die Erben den Betrag für diese restlichen Tage an das Jobcenter zurückzahlen.
Eine Ausnahme gibt es, wenn durch den Tod eine Bedarfsgemeinschaft beendet wird. In diesem Fall verzichtet das Jobcenter auf die Rückerstattungen des ausbezahlten Betrags für den laufenden Monat. Somit besteht die Möglichkeit, diesen Betrag zum Beispiel für die Trauerfeier zu verwenden.
Wenn aber im anschließenden Monat das Bürgergeld weiterhin an das Konto überwiesen wird, müssen die Erben diesen Betrag an das Jobcenter zurückzahlen.