FAQ: Bürgergeld-Tabelle
Wie hoch die Grundsicherung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Bedarf und Lebenssituation steigt oder sinkt der Anspruch. Der Regelbedarf sieht monatlich 563 Euro für eine alleinstehende Person vor. Wie und wann sich dieser ändern kann, lesen Sie hier.
Die Kosten der Unterkunft umfassen laut Bürgergeld-Wohnkosten-Tabelle zwei wichtige Kostenpunkte. Zum einen die Kaltmiete und zum anderen die Nebenkosten. Das Jobcenter übernimmt diese Kosten in der tatsächlichen Höhe, solange sie angemessen sind. Hier erfahren Sie, wie das Jobcenter die Kosten einstuft.
Alleinerziehende erhalten unabhängig ihrer Kinder monatlich 563 Euro. Das Jobcenter gewährt aber je nach Anzahl und Alter der Kinder einen Mehrbedarf. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, wie hoch dieser ausfallen kann.
Der Anspruch auf das Bürgergeld hängt sehr stark vom Einkommen eines Bürgers ab. Je höher das Einkommen, desto geringer ist in der Regel der Anspruch. Dies hängt aber auch von den Kosten einer Person ab. Wenn Sie Ihre Kosten mit dem Einkommen nicht decken können, haben Sie eventuell einen Anspruch.
Inhalt
Welche Vor- und Nachteile hat das Bürgergeld?
Viele Bürger fragen sich, welche Vor- und Nachteile das Bürgergeld mit sich bringt. Dabei gilt noch immer häufig der Vergleich mit dem Vorgänger HartzIV.
Das Bürgergeld bietet Bürgern mit einem geringen Einkommen mehrere Vorteile. Bezieher des Bürgergelds können monatlich nicht nur einen höheren Betrag erhalten, sondern auch später auch wieder einfacher in das Arbeitsleben einsteigen. Während des Bezugs von Bürgergeld haben Bürger die Möglichkeit, sich beruflich weiterzubilden.
Kritiker behaupten oft, dass das Bürgergeld zu hoch sei und Langzeitarbeitslose zu viel Geld erhalten. Dies würde die Motivation zu arbeiten reduzieren und das Arbeiten würde sich finanziell nicht mehr lohnen.
Laut einer Studie des ifo Instituts lohnt sich das Arbeiten immer mehr als die Arbeitslosigkeit. Wenn Sie arbeiten und zusätzlich Sozialleistungen oder Bürgergeld beziehen, steht Ihnen immer mehr Geld zur Verfügung, als wenn Sie nur Bürgergeld beziehen würden.
Bürgergeld: Die Pro- und Contra-Tabelle im Vergleich zum ehemaligen Hartz IV
| Pro | Contra |
|---|---|
| Karenzzeit im ersten Bezugsjahr | Pflichtverletzungen können sofort Sanktionen mit sich ziehen |
| Vermögensgrenze von 15.000 Euro | Allgemeine Kritik an der Leistungshöhe |
| Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt | |
| Höhere Freibetragsgrenzen |
Lohnt sich eine Arbeit mit Mindestlohn mehr als das Bürgergeld?
Wer für den Mindestlohn arbeitet, bekommt in der Regel mehr Geld als Bürger mit Bürgergeld. Im Durchschnitt verdient eine alleinstehende Person, die in Vollzeit für den Mindestlohn arbeitet, 532 Euro mehr.
Durch den Anstieg des Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde lohnt es sich somit immer mehr, auch für einen geringen Gehalt arbeiten zu gehen, statt nur Bürgergeld zu beziehen.
Wie viel Sie verdienen können mit Bürgergeld und Mindestlohn, sagt Ihnen folgende Tabelle:
| Haushaltseinkommen bei Bürgergeld | Haushaltseinkommen bei Mindestlohn | Differenz | |
|---|---|---|---|
| Single | 966 Euro | 1.582 Euro | 616 Euro |
| Alleinerziehende, 1 Kind (14-17 Jahre) | 1.693 Euro | 2.328 Euro | 635 Euro |
| Familie, 3 Kinder (14-17 Jahre) | 3.614 Euro | 3.943 Euro | 429 Euro |
Bei dem Beispiel in der Tabelle vom Bürgergeld handelt es sich um ein Haushaltseinkommen, bestehend aus Bürgergeld-Regelsatz bzw. Nettoeinkommen und alle Ansprüche auf zusätzliche Leistungen. Tatsächliche Wohnkosten sind nicht abgezogen.
Wie wird der Bürgergeld-Satz berechnet?
Das Jobcenter schaut sich den Fall eines Bürgers individuell an und berechnet anhand des Einkommens und Vermögens den monatlich benötigten Betrag. Mithilfe der Bürgergeld-Tabelle ist der Anspruch auch einfach zu verstehen.
Für viele Lebensbereiche überlegt sich das Jobcenter, wie wichtig und kostenintensiv sie sind. Jeder dieser Bereiche erhält je nach Aufteilung zum Beispiel 30 Prozent des Bürgergelds zugewiesen. Aus allen Bereichen und Beträgen entsteht der Regelsatz.
Hierbei handelt es sich um einige der Bereiche aus der Bürgergeldaufteilung:
- Nahrung, Getränke, Genusswaren
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur
- Verkehr
- Post und Telekommunikation
- Energie und Wohnungsinstandhaltung
- Bekleidung, Schuhe
Wie viel Sie dann letztendlich erhalten, hängt auch davon ab, ob Sie alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Kinder haben ebenfalls eine sehr große Auswirkung auf den Anspruch auf das Bürgergeld. Die folgende Bürgergeld-Tabelle zeigt die Auszahlung, die Sie je nach Regelbedarfsstufe erhalten:
| Regelbedarfsstufe | Regelsatz |
|---|---|
| Alleinstehende/Alleinerziehende (Regelbedarfstufe 1) | 563 Euro |
| Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfstufe 2) | 506 Euro |
| Volljährige in Einrichtungen (Regelbedarfstufe 3) | 451 Euro |
| Jugendliche von 14-17 Jahre (Regelbedarfstufe 4) | 471 Euro |
| Kind von 6-13 Jahre (Regelbedarfstufe 5) | 390 Euro |
| Kind von 0-5 Jahre (Regelbedarfstufe 6) | 357 Euro |
Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehen: Wenn Sie in die Arbeitslosigkeit geraten sind, haben Sie einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld. Die Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie vorher mindestens ein Jahr lang gearbeitet haben. Durch das Arbeitslosengeld erhalten Sie monatlich 60 Prozent des vorherigen Nettolohns. Wenn dieser Betrag nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, mit Bürgergeld aufzustocken.
Welchen Anspruch haben Alleinerziehende?
Allgemein haben Alleinerziehende einen größeren Anspruch auf das Bürgergeld als Alleinstehende. Dies liegt hauptsächlich daran, dass Kinder monatlich für weitere Kosten sorgen, insbesondere in den Bereichen Nahrung und Kleidung.
Wenn Sie alleine für ein unter siebenjähriges Kind verantwortlich sind, haben Sie einen Anspruch auf Mehrbedarf. Diese beträgt 36 Prozent des Regelsatzes und somit 202,68 Euro pro Monat. Je nach Alter und Anzahl der Kinder ändert sich der Mehrbedarf. Zum Mehrbedarf kommt aber noch der Regelsatz des Kindes hinzu.
In diesem Fall würde der Regelsatz für das Kind 390 Euro betragen. Mit dem Regelsatz des Alleinerziehenden, dem Regelsatz des Kindes und dem Mehrbedarf steht monatlich ein Betrag von 1.030,72 Euro zur Verfügung.
Je mehr Kinder Sie haben, desto höher ist auch der Mehrbedarf. Dieser steigt je nach Anzahl von 36 auf 48 und auf 60 Prozent. Ab dem fünften Kind kann der Mehrbedarf nicht mehr steigen. Dieser beträgt auch bei sechs Kindern oder mehr 60 Prozent des Regelsatzes.
Das Alter spielt ebenfalls eine wichtige Rolle für die Tabelle und Berechnung vom Bürgergeld. Je jünger das Kind, desto höher ist auch der Mehrbedarf. Bei einem Kind, welches älter als sieben Jahre alt ist, beträgt der Mehrbedarf 12 Prozent statt 36 Prozent.
In der folgenden Tabelle sehen Sie eine Übersicht über die verschiedenen Mehrbedarfe für Alleinerziehende.
| Anzahl der Kinder und deren Alter | Mehrbedarf in Prozent | Betrag in Euro |
|---|---|---|
| Ein Kind bis 7 Jahre | 36 % | 202,68 € |
| 1 Kind älter als 7 Jahre | 12 % | 67,56 € |
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % | 202,68 € |
| 2 Kinder älter als 16 Jahre | 24 % | 135,12 € |
| 1 Kind älter als 7 und ein Kind älter als 16 Jahre | 24 % | 135,12 € |
| 3 Kinder | 36 % | 202,68 € |
| 4 Kinder | 48 % | 270,24 € |
| 5 Kinder oder mehr | 60 % | 337,80 € |
Hat eine Bedarfsgemeinschaft eine Auswirkung auf den Regelsatz?
Nicht nur eine Person, die alleine in einer Wohnung oder einem Haus wohnt, hat einen Anspruch auf das Bürgergeld. Bei volljährigen Partnern innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft gibt es ebenfalls einen Anspruch auf das Bürgergeld. Die Bürgergeld-Auszahlung erfolgt laut Tabelle aber anders.
Pro Partner gilt nicht mehr der Regelsatz von 563 Euro. Der jeweilige Anspruch liegt in einer Bedarfsgemeinschaft bei 506 Euro. Dies bedeutet aber, dass die Partnerschaft als Gesamtes monatlich einen erhöhten Betrag überwiesen bekommt. Die Partner haben zusammen einen Anspruch von 1.012 Euro.
Welche Leistungen erhalten Bürgergeld-Empfänger?
Empfänger von Bürgergeld erhalten monatlich den Betrag des Bürgergeldbezugs. Wie hoch dieser ist, hängt laut Tabelle vom Bürgergeld vom Regelsatz bzw. der Regelbedarfsstufe ab. In diesem Betrag sind bereits verschiedene Lebensbereiche abgedeckt.
Wie die genaue Aufteilung der Bereiche und dem jeweiligen Anteil ist, sehen Sie in der folgenden Tabelle:
| Kategorie | Prozentualer Anteil | Absoluter Wert |
|---|---|---|
| Nahrung, alkoholfreie Getränke | 34,70% | 195,36 € |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 9,76% | 54,95 € |
| Post und Telekommunikation | 8,94% | 50,33 € |
| Bekleidung, Schuhe | 8,30% | 46,73 € |
| Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung | 8,48% | 47,74 € |
| Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände | 6,09% | 34,29 € |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 7,98% | 44,93 € |
| Verkehr | 8,97% | 50,50 € |
| Gesundheitsplege | 3,82% | 21,51 € |
| Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen | 2,61% | 14,69 € |
| Bildung | 0,36% | 2,03 € |
| Gesamt | 100% | 563 € |
Was wird zusätzlich zum Bürgergeld übernommen?
Neben dem Bürgergeld unterstützt Sie das Jobcenter auch mit anderen Leistungen. Das Amt übernimmt zum Beispiel auch Ihre Miete. Hierbei ist es aber wichtig, dass diese eine angemessene Höhe beträgt. Welche Höhe angemessen ist, hängt unter anderem vom Standort ab.
Passend zur Miete übernimmt das Jobcenter auch einen eventuellen Mehrbedarf für eine dezentrale Warmwassererzeugung. Die Haushaltsenergie ist im Regelbedarf abgedeckt, aber ein erhöhter Energieverbrauch nicht.
Wenn Sie Warmwasser über einen Durchlauferhitzer erzeugen, entstehen Ihnen erhöhte Stromkosten. In diesem Fall erkennt das Jobcenter einen Mehrbedarf und überweist Ihnen dieses zusätzliche Geld oder übernimmt direkt die Bezahlung.
Welche weiteren Leistungen bietet das Jobcenter an?
Zusätzlich zum Bürgergeld bietet das Jobcenter auch weitere Leistungen an, die nichts mit der Grundsicherung zu tun haben. Sie haben die Möglichkeit, beim Jobcenter die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen zu lassen.
Außerdem überweist das Jobcenter auch monatliche Beträge für Mehrbedarfe. Es gibt verschiedene Gründe und Voraussetzungen für einen Mehrbedarf.
Werdende Mütter haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf Mehrbedarf. Die Höhe des Mehrbedarfs beträgt 17 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes.
Menschen mit einer Behinderung erhalten ebenfalls einen höheren Betrag. Der Mehrbedarf beträgt 35 Prozent des individuell zustehenden Regelbedarfs. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben beeinträchtigt.
Ein weiterer Grund für einen Mehrbedarf ist eine kostenaufwändige Ernährung. Wenn Sie zum Beispiel allergisch auf gewisse Lebensmittel reagieren und nur bestimmte Nahrung zu sich nehmen dürfen, haben Sie einen Anspruch. Für den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit müssen Sie beim Jobcenter eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
Was ist eine angemessene Wohnung laut Bürgergeld-Tabelle?
Der örtliche Mietspiegel spielt eine wichtige Rolle. In einigen Städten sind die durchschnittlichen Mieten deutlich niedriger als in anderen. Je mehr Personen in einer Wohnung leben, desto höher ist auch der angemessene Mietbetrag. Dies berücksichtigt das Jobcenter ebenfalls bei Zahlung von Bürgergeld und Miete.
Folgende Tabelle zeigt Ihnen den Mietspiegel für Hamburg, Berlin und München:
| Anzahl der Personen | Hamburg | Berlin | München |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 543 € | 449 € | 781 € |
| 2 Personen | 659,40 € | 543,40 € | 1.005 € |
| 3 Personen | 780 € | 668,80 € | 1.184 € |
| 4 Personen | 938,15 € | 772,40 € | 1.444 € |
| 5 Personen | 1.272,60 € | 903,72 € | 1.784 € |
| 6 Personen | 1.443,60 € | 1.010,04 € | 2.014 € |
| jede weitere | 180,45 € | 106,32 € | 285 € |

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