FAQ: Bürgergeld per Minijob aufstocken
Wer Bürgergeld bezieht und einen Minijob hat, muss mit einer Anrechnung seitens des Jobcenters rechnen. Seit dem 01. Januar 2026 profitieren Minijobber aber von einer höheren Grenze. Das maximale Einkommen durch einen Minijob liegt nun bei 603 Euro.
Für Zuverdienste gibt es einen bestimmten Freibetrag. Je nach Betrag liegt dieser zwischen 10 und 30 Prozent des Gehalts. Der Freibetrag sorgt dafür, dass das Bürgergeld durch einen Zuverdienst nicht gestrichen, sondern aufgestockt wird.
Inhalt
Dürfen Sie während des Bürgergeld-Bezugs arbeiten?
Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie einer Beschäftigung nachgehen. Eine Arbeit lohnt sich finanziell immer, da Sie durch die Freibeträge dann höhere Bürgergeld-Leistungen vom Jobcenter erhalten.
Wenn Sie zusätzlich zum Bezug von Bürgergeld durch einen Minijob dazuverdienen, ist es aber wichtig, dass Sie eines beachten: Je nach Höhe des Einkommens wird ein Teil auf Ihre Leistungen angerechnet. Dies bedeutet, dass Sie von Ihrem Anspruch auf den Bürgergeld-Regelsatz nicht mehr die gesamten 603 Euro erhalten. Durch die Aufstockung mithilfe des Minijobs steht Ihnen aber allgemein mehr Geld zur Verfügung.
Ist zusätzlich zum Bürgergeld eine Weiterbildung möglich? Auch eine Ausbildung bzw. Weiterbildung ist neben dem Bürgergeld-Bezug möglich. Sie haben so die Möglichkeit, mehr Geld vom Jobcenter zu erhalten. Für erfolgreiche Zwischen- und Abschlussprüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie und ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro.
Wie viel darf ich dazuverdienen beim Bürgergeld-Bezug?
Für die Berechnung des Freibetrags gibt es unterschiedliche Staffelungen. Somit hängt der Freibetrag davon ab, in welcher Staffelung sich Ihr Gehalt oder Verdienst befindet.
Allgemein wirken sich die ersten 100 Euro des Gehalts nicht auf die Bürgergeld-Leistungen aus. Zwischen 101 und 520 Euro bleiben dem Bezieher von Bürgergeld zusätzlich 20 Prozent übrig. Bei einem Einkommen zwischen 521 und 1.000 Euro sind es 30 Prozent. Der Freibetrag von 10 Prozent gilt für den Bereich zwischen 1.000 und 1.200 Euro. Mit einem minderjährigen Kind liegt die Grenze bei 1.500 Euro. Der restliche Teil des Geldes wird auf den Regelsatz angerechnet.
Wird ein Minijob auf die Bürgergeld-Leistungen angerechnet?
Nicht nur normale Jobs, sondern auch Minijobs wirken sich auf das Bürgergeld aus und werden vom Jobcenter angerechnet. Der maximale Verdienst eines Minijobbers liegt monatlich bei 603 Euro.
Somit gilt von 101 bis 520 Euro der 20-Prozent-Freibetrag. Zwischen 521 und 603 Euro sind es 30 Prozent. Insgesamt profitieren Sie bei einem Minijob von einem Freibetrag von ca. 208 Euro.
So wird der Freibetrag berechnet:
- Pauschaler Freibetrag: 100 Euro
- Freibetrag zwischen 101 und 520 €: 83,80 Euro
- Freibetrag zwischen 521 und 603 €: 24,60 Euro
- Freibetrag Gesamt: 208,40 Euro
Wie wirkt sich ein Minijob auf die Kranken- und Pflegeversicherung aus?
Wenn Sie einen Minijob trotz Bürgergeld haben, sollten Sie auch bezüglich der Kranken- und Pflegeversicherung informiert sein. Der Arbeitgeber führt beim Minijob während des Bezugs von Bürgergeld pauschal Beiträge zur Sozialversicherung aus. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie beim Minijob und Bürgergeld automatisch kranken- und pflegeversichert sind.
Erst ab einem Betrag von 603 Euro müssen Minijobber diese Beiträge zahlen. Sobald dies passiert, erwerben die Minijobber einen Versicherungsschutz.
Wenn Sie Bürgergeld trotz Minijob beziehen übernimmt das Jobcenter in aller Regel die Beiträge für die Krankenversicherung.
Muss der Minijob bei Bürgergeld-Bezug dem Jobcenter gemeldet werden?
Wenn Sie als Empfänger von Bürgergeld durch einen Minijob Geld verdienen, müssen Sie dies auf jeden Fall beim Jobcenter melden. Nur wenn Sie die Tätigkeit offiziell melden, können Sie die Leistungen vom Jobcenter bei einem Minijob weiterhin erhalten.
Diese Pflicht ist besonders für die Berechnung Ihres Anspruchs wichtig. Wenn Sie die Tätigkeit nicht melden, profitieren Sie auch nicht vom Freibetrag, vom Minijob bei Bürgergeld. Verschweigen Sie das Einkommen, kann es sich zudem um einen Sozialbetrug handeln. Dieser kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Können auch Schüler Bürgergeld beziehen und einen Minijob haben?
Wird ein Minijob meines Kindes auf das Bürgergeld angerechnet? Es gibt keine Anrechnung vom Minijob. Bürgergeld wird vom Jobcenter nicht reduziert, wenn das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft außerhalb der Schulzeiten einen Job ausübt. Schüler haben die Möglichkeit, bis zu 603 Euro monatlich zu verdienen.
Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren neben der Schule mithilfe eines Schülerjobs Geld verdienen können, ohne dabei die Eltern im Anspruch auf das Bürgergeld zu beeinträchtigen. Dies ist besonders praktisch, da die Eltern weniger belastet werden und das Kind einige Kosten für Nahrung, Kleidung und Freizeit selber tragen kann.
Anders als bei der üblichen Bürgergeld-Minijob-Anrechnung spielen hier die Freibeträge zwischen 10 und 30 Prozent keine Rolle, da das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft die 603 Euro vollständig behalten darf.

(57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)