Diese Bürgergeld-Veränderungen müssen Sie kennen

09.10.2025: Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, das Bürgergeld künftig durch eine Grundsicherung zu ersetzen. Im Zuge dessen sind härtere Sanktionen für „Totalverweigerer“ geplant. Wann genau die Änderung in Kraft treten soll, ist bislang nicht bekannt.
Zuletzt traten zum 1. Januar 2024 mehrere Bürgergeld-Veränderungen in Kraft.
Zuletzt traten zum 1. Januar 2024 mehrere Bürgergeld-Veränderungen in Kraft.

FAQ: Bürgergeld-Veränderungen

Was hat sich beim Bürgergeld geändert?

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue, erhöhte Regelsätze. Die Bürgergeld-Leistung hat sich um etwa zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Zudem gilt seitdem eine Erhöhung bei den Leistungen für den Schulbedarf. Allerdings wurde ein Weiterbildungsbonus gestrichen.

Wann gab es Bürgergeld-Veränderungen?

Am 1. Januar 2023 wurde Hartz IV vom Bürgergeld abgelöst. Sechs Monate später kam es erstmals zu Bürgergeld-Veränderungen, indem Freibeträge angepasst wurden und ein individuelles Coaching eingeführt wurde. Zu Beginn des Jahres 2024 wurden dann unter anderem die Regelsätze erhöht.

Wird das Bürgergeld 2025 erhöht?

2025 ist keine Erhöhung des Bürgergeldes vorgesehen. Stattdessen diskutieren die Parteien im Bundestag derzeit um verstärkte Bürgergeld-Sanktionen bei Pflichtverletzungen, die in einer kompletten Sperre der Zahlungen gipfeln können.

Unser Bürgergeld-Rechner 2025

© by brutto-netto-rechner.info

Was hat sich beim Bürgergeld im Jahr 2024 geändert?

Der wichtigste Punkt in den Bürgergeld-Neuerungen: Die Regelsätze sind wegen der hohen Inflation um etwa zwölf Prozent gestiegen.
Der wichtigste Punkt in den Bürgergeld-Neuerungen: Die Regelsätze sind um etwa zwölf Prozent gestiegen.

Wie schon im Juli 2023 kam es auch zu Beginn des Jahres 2024 zu mehreren Bürgergeld-Veränderungen. Diese betreffen in erster Linie die Regelsätze, die gestiegen sind.

Doch auch Änderungen bei den Boni für Weiterbildungen und bei den Leistungen für den Schulbedarf sind Teil der Neuerungen zum Jahresbeginn 2024 gewesen. Einen Überblick über die neuen Regelungen erhalten Sie in diesem Ratgeber.

Erhöhung des Bürgergelds

Die wohl wichtigste Änderung beim Bürgergeld: Die Erhöhung des Regelbedarfs.
Die wohl wichtigste Änderung beim Bürgergeld: Die Erhöhung des Regelbedarfs.

Die größte und wichtigste Änderung beim Bürgergeld betraf 2024 zweifellos den monatlichen Pauschalbetrag. Dieser den Lebensunterhalt sichernde Regelbedarf ist nämlich nicht unbedeutend gestiegen. In jeder Regelbedarfsstufe kommt es durch die Bürgergeld-Änderungen 2024 zu einer Erhöhung von etwa 12,1 Prozent.

Demnach erhöhte sich der Regelsatz ab dem 1. Januar 2024 für alleinstehende Menschen um 61 Euro auf 563 Euro pro Monat. Der Grund für die in den letzten Jahre vergleichsweise hohen Anstiege der Regelbedarfe liegt an der Einführung des Bürgergelds anstelle von Hartz IV. Die Reform hatte eine neue Berechnung zur Folge.

Wie sich die Änderungen auf Ihr Bürgergeld auswirken, können Sie nachfolgender Tabelle entnehmen.

RegelbedarfsstufeRegelsatz 2023Regelsatz-Erhöhung 2024
Alleinstehende/Alleinerziehende
(Regelbedarfsstufe 1)
502 Euro563 Euro
(+61 Euro)
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften
(Regelbedarfsstufe 2)
451 Euro506 Euro
(+55 Euro)
Volljährige in Einrichtungen
(Regelbedarfsstufe 3)
402 Euro451 Euro
(+49 Euro)
Jugendliche von 14-17 Jahren
(Regelbedarfsstufe 4)
420 Euro471 Euro
(+51 Euro)
Kind von 6-13 Jahren
(Regelbedarfsstufe 5)
348 Euro390 Euro
(+42 Euro)
Kind von 0-5 Jahren
(Regelbedarfsstufe 6)
318 Euro357 Euro
(+39 Euro)

Neue Freibeträge

Zu den Bürgergeld-Neuerungen zählen auch neue Freibeträge. Ein Teil davon gilt jedoch bereits seit dem 1. Juli 2023.

Eine neue Änderung beim Bürgergeld gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Diese können nun anstelle von 485 Euro bis zu 538 Euro pro Monat als Freibetrag geltend machen. Bis dahin betreffen sie Kürzungen nicht.

Weiterbildung

Eine weniger erfreuliche Änderung beim Bürgergeld ist, dass ein 2023 eingeführter Bonus für Weiterbildungen wegfällt.
Eine weniger erfreuliche Änderung beim Bürgergeld ist, dass ein 2023 eingeführter Bonus für Weiterbildungen wegfällt.

Am 1. Juli 2023 trat ein Beschluss in Kraft, nach dem es einen monatlichen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 Euro für Weiterbildungen gab, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen.

Dieser wird durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 8. Januar 2024 wieder abgeschafft. Bürgergeldempfänger, die eine derartige Weiterbildung bereits angefangen haben, erhalten den Bonus aber noch.

Das Weiterbildungsgeld für Fortbildungen mit dem Ziel eines Arbeitsabschlusses ist davon nicht betroffen. Dieses beträgt weiterhin 150 Euro im Monat – exklusive Weiterbildungsprämien für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen.

Schulbedarf

Neben dem Regelsatz des Bürgergelds gibt es des Weiteren eine Erhöhung der Leistungen für den Schulbedarf. Diese Sozialleistung lag im Jahr 2023 noch bei 116 Euro für das erste Schulhalbjahr und 58 Euro für das zweite Halbjahr.

Wichtig: Anspruch auf den Schulbedarf können nicht nur Empfänger des Bürgergelds oder von Sozialhilfe haben. Auch Menschen, die Leistungen des Asylbewerbergesetzes beziehen oder Eltern mit Kinderzuschlag oder Wohngeld haben unter Umständen Anspruch auf die Geldleistung.

Im Jahr 2024 gibt es etwa 12,1 Prozent mehr Geld für Stifte, Taschenrechner, Hefter & Co. Im Zuge des Bildungspakets steigen die Werte für das erste und zweite Schulhalbjahr auf 130 beziehungsweise 65 Euro.

Diese Bürgergeld-Veränderungen gelten bereits seit Juli 2023

Eine Bürgergeld-Änderung aus dem Juli 2023 umfasst die Option einer individuellen Problemberatung.
Eine Bürgergeld-Änderung aus dem Juli 2023 umfasst die Option einer individuellen Problemberatung.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Änderungen, verglichen zu Hartz IV (früher Arbeitslosengeld 2), gibt es dabei viele. Zu den Änderungen durch das Bürgergeld zählen erhöhte Regelbeträge sowie eine Karenzzeit beim Vermögen und beim Wohnen. Zum 1. Juli 2023 traten dann weitere Regeln in Kraft:

  • neue Freibeträge
  • Kooperationsplan
  • ganzheitliche Betreuung (Coaching)

Das Anpassen der Freibeträge ist eine solche Änderung. Bürgergeld-Empfänger, die zwischen 520 und 1.000 Euro pro Monat verdienen, müssen seit Juli weniger von ihrem Einkommen abgeben. Statt bisher 20 Prozent wurde der Freibetrag auf 30 Prozent angehoben, sodass bis zu 48 Euro pro Monat gespart werden können.

Um die Zeit in der Arbeitslosigkeit möglichst gering zu halten, hilft das Jobcenter Bürgergeldempfängern seit Juli mit dem sogenannten Kooperationsplan. Er soll als Leitfaden für die Jobsuche dienen und enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Bei Uneinigkeiten zwischen Jobcenter und Bürgergeldempfänger gibt es zudem ein neues Schlichtungsverfahren.

Ein weiterer Teil der Bürgergeld-Veränderungen aus dem Juli 2023 ist die Möglichkeit des Coachings. Diese sogenannte ganzheitliche Betreuung soll dafür sorgen, dass Menschen, die Bürgergeld beziehen, für eine Beschäftigung befähigt werden. Des Weiteren sollen in diesem Zuge junge Menschen an eine Ausbildung herangeführt und während dieser begleitet werden.

Das Einzelcoaching umfasst eine Analyse der individuellen Problemlagen der Teilnehmenden, bei der mitunter auch das soziale und häusliche Umfeld einbezogen werden kann. Förderinhalte des Coachings können auch Beratungen zum Erscheinungsbild, Unterstützung bei Suchtproblematiken oder Hilfestellungen bei Behördengängen umfassen.

Welche Bürgergeld-Veränderungen kommen 2025?

Neuerungen beim Bürgergeld gibt es 2025 nicht, SGB XII verhindert die Herabsetzung der Regelsätze.
Neuerungen beim Bürgergeld gibt es 2025 nicht, SGB XII verhindert die Herabsetzung der Regelsätze.

Bürgergeld-Bezieher dürfen sich aller Voraussicht nach keine großen Hoffnungen auf eine Erhöhung der Regelsätze machen, wie es 2024 der Fall war.

Zum Jahreswechsel hat es keine Erhöhungen gegeben, aktuell ist auch keine im weiteren Jahresverlauf geplant. Grund dafür ist die vergleichsweise niedrige Inflationsrate im Jahr 2024.

Der Bürgergeld-Regelsatz ist an einen gesetzlichen Mechanismus gekoppelt. Dieser hätte für das Jahr 2025 sogar eine Herabsenkung auf 539 Euro für Einzelpersonen besagt. Die Besitzschutzregelung nach § 28a Abs. 5 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) verhindert jedoch, dass die Beiträge nicht herabgesetzt worden sind. Damit Sie beim Bürgergeld alle Änderungen mitbekommen, sollten Sie sich regelmäßig dazu im Internet informieren.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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