Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen rechtswidrig

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren die Zurückweisung Asylsuchender für rechtswidrig erklärt. Drei Somalier waren ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens von Frankfurt nach Polen zurückgeschickt worden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will aber nicht vom neuen Migrationskurs abweichen.

Dublin-Verordnung missachtet: Zurückweisung Asylsuchender rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung drei Asylsuchender für rechtswidrig erklärt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Zurückweisung drei Asylsuchender für rechtswidrig erklärt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die erste Gerichtsentscheidung zur neuen Asylpolitik getroffen. Dabei wurde drei Somaliern Recht gegeben, die gegen ihre Zurückweisung geklagt hatten. Sie waren zuvor von Frankfurt (Oder) nach Polen zurückgeschickt worden.

Das Gericht mahnte an, dass die Zurückweisung der Asylsuchenden rechtswidrig sei, weil nicht das Dubliner Verfahren angewendet wurde. Es bestehe aber keine Notlage, welche die Bundesrepublik zur Nichtanwendung berechtigen würde. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung läge nicht vor.

Die Dublin-Verordnung regelt, welcher EU-Staat für ein Asyl-Verfahren zuständig ist. Dabei gilt: Jeder Antrag auf internationalen Schutz innerhalb der EU muss inhaltlich geprüft werden. Eine einfache Zurückweisung Asylsuchender oder ein Weiterverweisen an einen anderen Staat ist nicht möglich.

Die Somalier waren mit dem Zug von Polen nach Deutschland gereist. Am 9. Mai mussten sie in eine Polizeikontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder). Nachdem sie der Polizei erklärten, dass sie in Deutschland Asyl suchen wollten, wurden alle drei zurück nach Polen gewiesen. Die Begründung der Polizei: Die Asylsuchenden wären aus einem sicheren Drittstaat eingereist.

Dobrindt: Gerichtsurteil ist ein Einzelfall

Zurückweisung Asylsuchender rechtswidrig: Das Urteil soll ein Einzelfall bleiben.
Zurückweisung Asylsuchender rechtswidrig: Das Urteil soll ein Einzelfall bleiben.

Dass das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisung Asylsuchender für rechtswidrig erklärt hat, bleibe laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt ein Einzelfall. Eine Änderung beim Kurs der Migrationspolitik ist entsprechend nicht vorgesehen.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Alexander Thom, kündigte an, „die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin natürlich genau prüfen“ zu wollen. Gleichzeitig bekräftigte er, dass die Zurückweisungen fortgesetzt werden sollen. Und auch Dobrindt kündigte gegenüber der Presse an:

Wir halten im Übrigen an den Zurückweisungen fest.

Zuvor hatte der CSU-Politiker der Polizei die Erlaubnis erteilt, Schutzsuchenden die Einreise verweigern zu können. Gleichzeitig erklärte Dobrindt, dass für folgende Gruppen Ausnahmen gemacht werden würden:

  • Kinder
  • Schwangere Frauen
  • (Erkennbar) vulnerable Gruppen

Die Migrationspolitik in Deutschland war eines der dominierenden Themen im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025. Zuletzt hatte es immer wieder Verschärfungen in der Migrationspolitik gegeben. Unter anderem hatte das Berliner Kabinett zwei Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Express-Einbürgerung vorgelegt. Auch der Familiennachzug soll künftig, mit Ausnahme von Härtefällen, frühestens nach zwei Jahren möglich sein.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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