Homeoffice: Vorschriften für die Arbeit von Zuhause

Können Angestellte einen Anspruch auf Homeoffice geltend machen?
Können Angestellte einen Anspruch auf Homeoffice geltend machen?

FAQ: Homeoffice

Was ist Homeoffice?

Homeoffice ist laut Definition eine Form der sogenannten Telearbeit, bei der die Arbeitsleistung zeitweise oder dauerhaft an einem Arbeitsplatz zu Hause verrichtet wird. Im Arbeitsvertrag findet sich dazu üblicherweise eine entsprechende Homeoffice-Regelung.

Wann hat man Anspruch auf Homeoffice?

Ein generelles Recht auf Homeoffice sieht das deutsche Arbeitsrecht bislang nicht vor.

Was zählt als Arbeitsunfall im Homeoffice?

Ein Arbeitsunfall im Homeoffice liegt vor, wenn der Unfallhergang in einem unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Arbeit steht. Dabei können auch Wegen innerhalb der Wohnung – etwa zur Toilette – unter den Versicherungsschutz fallen. 

Homeoffice: Was ist das?

Kann ich aus gesundheitlichen Gründen auf Homeoffice bestehen? Nein, auch ein ärztliches Attest begründet kein Recht auf Homeoffice.
Kann ich aus gesundheitlichen Gründen auf Homeoffice bestehen? Nein, auch ein ärztliches Attest begründet kein Recht auf Homeoffice.

Seit der Corona-Pandemie ist Homeoffice ein fester Bestandteil der deutschen Arbeitswelt. Eine arbeitsrechtliche Definition des Begriffs gibt es allerdings nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird darunter aber das gelegentliche oder dauerhafte Arbeiten in den privaten Räumlichkeiten des Arbeitnehmers verstanden. Dafür stellt der Arbeitgeber üblicherweise die Technik bereit, wohingegen der Arbeitnehmer sich einen geeigneten Arbeitsplatz einrichtet. Grundsätzlich kann die Arbeit je nach Tätigkeit aber auch vom Sofa oder am Küchentisch erledigt werden.

Ein Anspruch auf Homeoffice sieht das Gesetz in Deutschland bislang nicht vor. Lediglich im Zuge der Corona-Pandemie gab es im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ab Januar 2021 zeitweise eine Homeoffice-Pflicht. Demnach sollten Arbeitgebern ihren Mitarbeitern die Arbeit von Zuhause ermöglichen, wenn keine betriebsbedingten Gründe dem entgegenstanden. Diese Vorgabe lief aber zum 20. März 2022 aus.

Wollen Arbeitnehmer aus dem Homeoffice arbeiten, sind sie daher auf das Einverständnis ihrer Arbeitgeber angewiesen. Dabei kann Homeoffice auch nur für einzelne Mitarbeiter im Unternehmen genehmigt werden, wenn nicht alle Tätigkeiten außerhalb des Betriebes ausgeübt werden können. Wichtig ist dabei allerdings, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet wird. Demnach ist es nicht erlaubt, bei gleicher Tätigkeit einzelne Mitarbeit grundlos zu benachteiligen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten?

Telearbeit zeichnet sich durch einen vom Arbeitgeber einen fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich des Mitarbeiters aus. Dazu werden neben der Technik auch die Möbel bereitgestellt. Dabei ist sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz unter anderem den gesetzlichen Vorgaben zur Ergonomie gemäß der Arbeitsstättenverordnung entspricht.

Beim mobilen Arbeiten genießt der Arbeitnehmer ein Höchstmaß an Flexibilität, denn in diesem Fall ist kein fester Arbeitsort definiert. Die Arbeit kann demnach aus einem Café, dem Zug oder vom eigenen Küchentisch erledigt werden. Der Arbeitgeber stellt üblicherweise nur Laptop und Smartphone bereit.

Homeoffice stellt nicht selten den Mittelweg zwischen Telearbeit und mobilem Arbeiten dar. In der Regel ist der Arbeitsplatz auf die eigene Wohnung beschränkt, aber der Arbeitgeber errichtet in dieser keinen festen Arbeitsplatz. Zudem kann sich das Homeoffice auf einzelne Tage pro Woche oder Monat begrenzen.

Arbeitsschutz im Homeoffice: Was gilt es zu beachten?

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten für das Homeoffice eine klare Regelung vereinbaren.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollten für das Homeoffice eine klare Regelung vereinbaren.

Auch wenn Arbeitnehmer in ihrer privaten Umgebung arbeiten, gelten die gesetzlichen Schutzvorschriften des Arbeitsrechts weiterhin uneingeschränkt. So müssen die Vorgaben zu Arbeitszeiten und Ruhepausen gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eingehalten werden. Die reguläre tägliche Höchstarbeitszeit beträgt acht Stunden und nach spätestens sechs Stunden Arbeit muss eine Pause eingelegt werden. Zudem ist nach Feierabend eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vorgeschrieben. Als Nachweis für die Einhaltung der Vorschriften ist eine Zeiterfassung im Homeoffice verpflichtend.

Auch der Datenschutz ist im Homeoffice ein wichtiges Thema. Denn grundsätzlich müssen Arbeitnehmer betriebliche Daten vor dem Zugriff unbefugter Dritter schützen. Dies schließt auch Familienmitglieder ein. Daher ist es wichtig, einen Laptop mittels Passwort zu schützen und sensible Unterlagen sicher zu verschließen.

Wer als Arbeitnehmer hauptsächlich im Homeoffice arbeitet, hat dadurch unter Umständen höhere Ausgaben für Strom, Heizung und Wasser, zudem wird das Internet für berufliche Zwecke genutzt. Daher stellt sich mitunter die Frage, ob Arbeitgeber dafür eine Entschädigung zahlen müssen. Ein Ausgleich der entsprechenden Kosten kommt meist nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice anweist und im Büro kein passender Arbeitsplatz für den Mitarbeiter vorhanden ist. Dafür müssen dann aber meist aufwändige Nachweise eingereicht werden. Entscheidet sich der Arbeitnehmer hingegen freiwillig dazu, aus dem Homeoffice zu arbeiten, besteht in der Regel kein Anspruch auf Kostenerstattung. Einige Arbeitgeber zahlen allerdings eine feste Homeoffice-Pauschale, um Internet, Strom und Abnutzung abzugelten.

Darüber hinaus unterstützt der Staat das Homeoffice durch eine Steuererleichterung. Für bis zu maximal 210 Tage können bei der Steuererklärung für die Arbeit von Zuhause 6 Euro pro Tag geltend gemacht werden. Somit beläuft sich die Homeoffice-Steuerpauschale auf bis zu 1.260 Euro. Beachten Sie dabei allerdings, dass Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder ein Arbeitszimmer bei der Steuer angeben können. Beides geht hingegen nicht. Daher ist es sinnvoll, im Vorfeld zu prüfen, welche Option den besseren Steuervorteil bringt. 

Homeoffice im Ausland – ist das möglich?

Liegt die Zustimmung des Arbeitgebers vor, ist Homeoffice im Ausland grundsätzlich möglich. Im Vorfeld sollten dabei unter anderem Regelungen zur Arbeitszeit getroffen werden. Dies gilt insbesondere, wenn es eine Zeitverschiebung gibt. Darüber hinaus gilt es die gesetzlichen Vorgaben zu Sozialversicherung und Steuerrecht zu klären. Dies gilt vor allem dann, wenn ein dauerhaftes Homeoffice im Ausland geplant ist.

Wer heimlich Homeoffice im Ausland macht, muss mit einer Abmahnung oder sogar mit einer Kündigung rechnen. 

Homeoffice: Vor- und Nachteile im Überblick

So manch ein Arbeitgeber tut sich mit dem Konzept „Homeoffice“ schwer, weil sie nicht mehr direkt sehen können, wie ihre Mitarbeiter arbeiten und die Sorge besteht, dass die Arbeitsleistung abnimmt. Allerdings können Arbeitgeber auch dadurch profitieren, dass durch ein dauerhaftes Homeoffice weniger feste Arbeitsplätze im Betrieb benötigt werden und sich somit ggf. die Mietkosten reduzieren lassen. Darüber hinaus können sich durch das Homeoffice die Krankheitstage reduzieren und die Mitarbeiterzufriedenheit steigern

Aber auch für Angestellte muss die Arbeit aus den eigenen vier Wänden nicht immer die beste Option sein. Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Vorteile das Homeoffice für Arbeitnehmer hat, aber auch welche Nachteile es gibt:

KriteriumVorteileNachteile
Zeit & WegeKein Zeitverlust durch Pendeln; entspannterer Start in den Tag.Fehlende Trennung zwischen Arbeitsweg und Freizeit („Abschalten“ fällt schwerer).
FlexibilitätBessere Vereinbarkeit von Familie, Haushalt und Beruf.Gefahr der Selbstausbeutung; Überstunden werden eher gemacht.
ProduktivitätKonzentrierteres Arbeiten ohne Störungen durch Kollegen (Großraumbüro).Ablenkung durch private Aufgaben oder Familienmitglieder möglich.
KostenErsparnis bei Sprit, Fahrkarten und Verpflegung außer Haus.Höhere private Kosten für Strom, Heizung und Wasser.
SozialesWeniger Stress durch „Büro-Politik“ oder Smalltalk.Soziale Isolation; weniger informeller Austausch („Flurgespräche“) mit dem Team.
KarriereFokus liegt auf der Arbeitsleistung, nicht auf bloßer Anwesenheit.Man wird im Betrieb weniger „gesehen“; Beförderungschancen könnten sinken.

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

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