Die gesetzliche Garantie in Deutschland: Ihre Rechte als Verbraucher

Was bedeutet eine Garantie nach dem BGB für Verbraucher?
Was bedeutet eine Garantie nach dem BGB für Verbraucher?

FAQ: Garantie

Was versteht man unter Garantie?

Unter einer Garantie versteht man im Kaufrecht das freiwillige, vertragliche Versprechen eines Herstellers oder Verkäufers, dafür einzustehen, dass ein Produkt für eine bestimmte Zeit frei von Mängeln ist oder eine bestimmte Beschaffenheit behält.

Hat man auf alles 2 Jahre Garantie?

Für Elektrogeräte gilt in Deutschland gesetzlich eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Händlers. Eine Garantie auf Elektrogeräte über 3 Jahre ist demnach auch möglich, wird aber individuell vom Hersteller bestimmt. Hier erfahren Sie mehr.

Wann ist eine 1-Jahres-Garantie zulässig?

1 Jahr Garantie bei Gebrauchtwagen ist in Deutschland zulässig, wenn sie vertraglich so vereinbart wird. Steht in Ihrem Vertrag bei einem Privatkauf die Formulierungen “Keine Garantie und Gewährleistung und Rücknahme”? Dieser Text zeigt an, dass der Verkäufer alle Ansprüche ausschließt. An dieser Stelle erfahren Sie mehr.

Was ist eine Garantie?

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Eine Garantie ist laut Definition ein freiwilliges, vertragliches Versprechen eines Herstellers oder Händlers, für die Qualität und Haltbarkeit eines Produkts einzustehen. 

Bei einer Garantie nach § 443 BGB sichert Ihnen der Garantiegeber also zu, dass das Produkt über einen bestimmten Zeitraum hinweg einwandfrei funktioniert. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Defekt auf, können Sie sich direkt an den Hersteller oder Verkäufer wenden, um eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückerstattung zu erhalten.

Es gibt verschiedene Formen von Garantien, darunter:

  • Haltbarkeitsgarantie: Verspricht eine bestimmte Funktionalität oder Qualität für einen festgelegten Zeitraum.
  • Beschaffenheitsgarantie: Garantiert bestimmte Eigenschaften oder einen Zustand des Produkts zum Zeitpunkt des Kaufs.
  • Weitere Typen wie Reparaturgarantie, Preisgarantie oder Zufriedenheitsgarantie sind ebenfalls möglich.

Eine Garantie ist grundsätzlich an das Produkt gebunden und nicht an die Person des Käufers. Das bedeutet, dass eine Garantie übertragbar ist, auch bei einem Privatverkauf. Der neue Besitzer kann somit die Aansprüche gegenüber dem Hersteller geltend machen, sofern die Garantiebedingungen dies erlauben.

Wie lange gilt eine Garantie? 

Wie lange ist die gesetzliche Garantie gültig?
Wie lange ist die gesetzliche Garantie gültig?

Viele Verbraucher fragen sich: Wie lange hat man eine Garantie auf sein gekauftes Produkt? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um die gesetzliche Gewährleistung oder eine freiwillige Garantie des Herstellers oder Händlers handelt.

Doch was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung? Die Gewährleistung ist im Gegensatz zur Garantie gesetzlich vorgeschrieben.  Zudem gilt in der EU gilt bei Neukäufen eine gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Das bedeutet: Der Verkäufer muss dafür einstehen, dass die Ware bei Übergabe mangelfrei war. Zeigt sich innerhalb dieser Zeit ein Mangel, haben Käufer Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur), Ersatz oder Rücktritt vom Vertrag.

Zusätzlich zur Gewährleistung kann ein Hersteller oder Händler eine freiwillige Garantie anbieten:

  • Sowohl mehr als auch weniger als 2 Jahre Garantie sind möglich.
  • Die Bedingungen legt der Garantiegeber selbst fest (z. B. Ausschlüsse bei Verschleißteilen).
  • Besonders beliebt sind Aussagen wie „5 Jahre Garantie“ oder „lebenslange Garantie“.

Lebenslange Garantie – was bedeutet das? Meist bezieht sich „lebenslang“ nicht auf das ganze Leben der Käuferin oder des Käufers, sondern auf die Lebensdauer des Produkts. Manche Hersteller meinen damit auch so lange, wie sie das Produkt regulär anbieten oder Ersatzteile vorhalten.

Die folgende Tabelle gibt einen detaillierten Überblick über die typischen Garantie- und Gewährleistungsfristen in unterschiedlichen Szenarien:

Fallgesetzliche GewährleistungFreiwillige Garantie
Neukauf (Elektrogeräte, Möbel)2 JahreGarantie auf Elektrogeräte o. A. vom Garantiegeber frei bestimmbar
Reparatur2 JahreGarantie nach einer Reparatur zwischen 6 bis 12 Monaten
Gebrauchtwagen (Händler)mindestens 1 JahrGarantie auf Gebrauchtwagen kann angeboten werden
Privatverkauf2 Jahre
Verkäufer kann Haftung ausschließen
unüblich

Privatkauf: Keine Garantie oder Rücknahme

Wie lange Sie eine Garantie auf Elektrogeräte (bspw. eine Waschmaschine) bekommen, ist vom Hersteller abhängig.
Wie lange Sie eine Garantie auf Elektrogeräte (bspw. eine Waschmaschine) bekommen, ist vom Hersteller abhängig.

Bei einem Privatkauf gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistung, die den Verkäufer verpflichtet, für Mängel am gekauften Gegenstand einzustehen. Diese Gewährleistung beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Allerdings hat der Verkäufer beim Privatverkauf die Möglichkeit, die Gewährleistung ausdrücklich und klar im Kaufvertrag auszuschließen, zum Beispiel durch Formulierungen wie:

  • Gekauft wie gesehen
  • Keine Sachmängelhaftung
  • Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft

Bei einem Privatverkauf ist eine Garantie eher unüblich und muss explizit zugesagt werden, sie besteht nicht automatisch. 

Garantie: Geld zurück statt Reparatur?

Wenn ein Produkt während des Garantiezeitraums einen Mangel aufweist, wenden Sie sich direkt an den Garantiegeber (oft den Hersteller oder Händler). Dieser entscheidet dann, ob er den Mangel durch eine Reparatur behebt oder das Produkt austauscht.  

Eine Geld-zurück-Garantie besteht nicht automatisch, da der Verkäufer zunächst das Recht hat, die Ware zu reparieren oder umzutauschen (Nacherfüllung). Erst wenn die Reparatur fehlschlägt, der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder diese unverhältnismäßig ist, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückerstattung des Kaufpreises verlangen.

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium an der Universität Bremen und seinem Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden wurde Murat Kilinc 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, nachdem er acht Jahre lang selbstständig war. Er informiert die Leser von anwalt.org unter anderem zum Zivilrecht.

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