Doppelte Staatsbürgerschaft für Indien und Deutschland

In Indien ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt
In Indien ist die doppelte Staatsbürgerschaft nicht erlaubt

FAQ: Doppelte Staatsbürgerschaft für Indien

Erlaubt Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft mit Indien?

Seit dem 27.06.2024 ist es nach deutschem Recht möglich, neben der deutschen auch noch eine andere Staatsangehörigkeit zu besitzen. Davor war es für ausländische Antragsteller nur möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft erfolgreich zu beantragen, wenn die bisherige Nationalität aufgegeben wurde.

Erlaubt Indien die doppelte Staatsbürgerschaft mit Deutschland?

Die indischen Gesetze erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft. Bürger indischer Herkunft können allerdings einen besonderen Aufenthaltstitel in Indien erhalten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Länder erlauben keine doppelte Staatsbürgerschaft?

Es gibt neben Indien noch einige andere Staaten, die eine doppelte Staatsbürgerschaft nicht oder nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erlauben, beispielsweise Kuba, Äthiopien oder China. Weiter unten finden Sie eine vollständige Auflistung.

Doppelte Staatsbürgerschaft für Deutschland und Indien: Ist das möglich?

Doppelte Staatsbürgerschaft: In Indien gibt es stattdessen einen besonderen Aufenthaltstitel
Doppelte Staatsbürgerschaft: In Indien gibt es stattdessen einen besonderen Aufenthaltstitel

Wer sein Heimatland verlässt und sich an einem anderen Ort, vielleicht sogar auf einem neuen Kontinent niederlässt, möchte nach einiger Zeit möglicherweise die Staatsbürgerschaft seiner neuen Heimat erhalten. In Deutschland ist es seit einer Reform im Sommer 2024 möglich, eine doppelte Staatsbürgerschaft innezuhaben. Zuvor mussten Einwanderer sich vor der Einbürgerung entscheiden, ob sie Deutsche werden oder ihre alte Nationalität behalten wollen. Diese Entscheidung entfällt nun; zumindest von deutscher Seite aus. Wer allerdings aus Indien nach Deutschland übersiedelt und die Deutsche Staatsbürgerschaft erhalten möchte, muss seine indische Staatsbürgerschaft trotzdem abgeben, denn der indische Staat erlaubt keine doppelte Nationalität.

Die doppelte Staatsbürgerschaft Indien-Deutschland ist also nicht möglich. Das indische Recht kennt allerdings einen besonderen Aufenthaltstitel für Bürger indischer Herkunft, die „Overseas Citizenship of India„, kurz OCI. Ehemals indische Staatsbürger können mit der OCI trotz anderer Nationalität eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung in Indien bekommen.

Ist ein Mensch indischer Herkunft Inhaber einer OCI, gilt dieser Titel nicht nur für ihn, sondern auch für (ausländische) Ehepartner und Nachkommen.

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Doppelte Staatsbürgerschaft für Indien und Deutschland erfüllen?

Wer Deutscher werden will, muss seine indische Staatsbürgerschaft abgeben
Wer Deutscher werden will, muss seine indische Staatsbürgerschaft abgeben

Eine doppelte Staatsbürgerschaft für Indien und Deutschland ist nicht mit dem indischen Recht vereinbar. Die OCI soll es Bürgern indischer Herkunft allerdings erleichtern, auch mit einer anderen Staatsangehörigkeit weiterhin unbefristet in Indien leben und arbeiten zu können. Wollen Auswanderer aus Indien nun deutsche Staatsbürger werden, müssen sie in der Regel einige Voraussetzungen erfüllen. Neben einem rechtmäßigen und unbefristeten Aufenthalt in Deutschland von mindestens fünf Jahren, einer nachgewiesenen Identität und einem gesicherten Lebensunterhalt sind das unter anderem:

  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur historischen Verantwortung Deutschlands
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Grundsätzliche Straffreiheit
  • Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 oder höher

Doppelte Staatsangehörigkeit in Indien und anderswo: Wo ist sie nicht erlaubt?

Neben Indien gibt es noch einige andere Länder, die eine doppelte Staatsbürgerschaft ebenfalls nicht erlauben. Die meisten befinden sich in Afrika und Asien. In einigen Staaten sind zwei Nationalitäten zwar erlaubt, jedoch nur bis zur Volljährigkeit des Bürgers. Nach Vollendung des 18. oder 21. Lebensjahres muss sich die Person also für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Hier finden Sie eine Übersicht:

Afrika:

  • Äthiopien
  • Elfenbeinküste
  • Guinea
  • Kamerun
  • Komoren (nach Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Kongo, Demokratische Republik
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Mauretanien
  • Namibia
  • São Tomé und Príncipe
  • Senegal
  • Simbabwe (nach Vollendung des 21. Lebensjahres)
  • Südafrika (nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Tansania (nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Tonga

Europa:

  • Monaco

Asien:

  • Bhutan
  • China
  • Indien
  • Indonesien
  • Japan
  • Kasachstan
  • Mikronesien
  • Myanmar
  • Nepal
  • Papua-Neuguinea (nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
  • Sri Lanka
  • Südkorea

Süd- und Mittelamerika:

  • Honduras (bei durch Einbürgerung erworbener Staatsbürgerschaft)
  • Kuba
  • Suriname
  • Trinidad und Tobago
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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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