Bürgergeld-Regelsatz: Das steht Ihnen zu!

Bürgergeld-Regelsatz: Die Zusammensetzung des Regelsatzes wird einheitlich festgelegt.
Bürgergeld-Regelsatz: Die Zusammensetzung des Regelsatzes wird einheitlich festgelegt.

FAQ: Bürgergeld-Regelsatz

Wie hoch ist das Bürgergeld monatlich?

Der monatliche Betrag liegt für eine volljährige Person zwischen 506 und 563 Euro. Den geringeren Betrag gibt es für zusammenlebende Paare. Der höhere Betrag gilt für Alleinstehende. Auf die Bürgergeld-Regelsätze gibt es je nach Wohn- und Lebenssituation eventuell noch einen Mehrbedarf.

Was gehört zum Bürgergeld-Regelbedarf?

Beim Regelbedarf berücksichtigt das Jobcenter verschiedene Lebensbereiche. Dies soll dafür sorgen, dass der monatliche Anspruch als Grundsicherung eine ausreichende Höhe hat. Mit dem Regelbedarf beim Bürgergeld sollen zum Beispiel Kosten für Lebensmittel, Strom und Freizeit gedeckt werden.

Regelsatz beim Bürgergeld: Hat ein Ehepaar einen größeren Anspruch?

Bei einem Paar hat jeder einen Anspruch auf jeweils 506 Euro. Insgesamt bekommt das Ehepaar somit 1.012 Euro pro Monat. Der Anspruch pro Person ist im Vergleich zum Regelsatz für Alleinstehende geringer.

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz?

Aktueller Regelsatz: Das Bürgergeld beträgt seit dem 01.01.2024 für Alleinstehende 563 Euro pro Monat. Zusätzlich zu diesem Betrag gibt es auch mögliche Mehrbedarfe.
Aktueller Regelsatz: Das Bürgergeld beträgt seit dem 01.01.2024 für Alleinstehende 563 Euro pro Monat. Zusätzlich zu diesem Betrag gibt es auch mögliche Mehrbedarfe.

Wie hoch ist der Regelsatz beim Bürgergeld? Diese Frage stellen sich viele Bürger, die eventuell einen Anspruch auf diese Sozialleistung vom Jobcenter haben.

Seit der Einführung im Jahr 2023 werden durch Bürgergeld Personen unterstützt, die durch ihre Arbeit oder auch wegen einer Arbeitslosigkeit kein ausreichendes Einkommen haben. Da die Kosten für Lebensmittel und weitere Bereiche gestiegen sind, wurde auch der Regelsatz entsprechend angepasst.

Zur Einführung lag der Regelsatz noch bei 502 Euro pro Monat für einen alleinstehenden Bürger. Am 01. Januar 2024 stieg der monatliche Regelsatz um 61 Euro auf 563 Euro.

Je nach Wohn- und Lebenssituation. können Sie vom Jobcenter aber auch mehr erhalten. Alleinerziehende haben zum Beispiel einen höheren Anspruch. Somit ist der Bürgergeld-Regelsatz mit einem Kind in Kombination mit dem Mehrbedarf auch etwas höher. In der folgenden Tabelle sehen Sie die verschiedenen Regelsätze des Bürgergelds:

LeistungsberechtigteBürgergeld-Regelsatz 2025/2026 in Euro
Alleinstehende
563
Bedarfsgemeinschaft506
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren471
Kinder von 6 bis 13 Jahren390
Kinder von 0 bis 5 Jahren357

Der Unterschied zwischen Bürgergeld und Hartz 4: Das Bürgergeld hat Hartz 4 abgelöst. Auch die Höhe des monatlichen Betrags ist durch den Wechsel zum Bürgergeld gestiegen. Der Regelsatz für eine alleinstehende Person lag bei Hartz 4 zuletzt bei 449 Euro im Monat.

Wie erfolgt beim Bürgergeld die Regelsatz-Berechnung?

Bürgergeld: Jeden Monat erhalten Sie den jeweiligen Regelsatz für Ihre Lebenssituation vom Jobcenter überwiesen. Mit diesem Geld können Sie zum Beispiel Lebensmittel kaufen.
Bürgergeld: Jeden Monat erhalten Sie den jeweiligen Regelsatz für Ihre Lebenssituation vom Jobcenter überwiesen. Mit diesem Geld können Sie zum Beispiel Lebensmittel kaufen.

Damit der Regelsatz festgelegt werden konnte, hat sich die Bundesregierung die verschiedenen Kostenpunkte angeschaut, die im Alltag eines durchschnittlichen Bürgers auftauchen.

Dazu zählen nicht nur Kosten für Lebensmittel, sondern auch für weitere Lebensbereiche. Anhand dieser Analyse konnten durchschnittliche Kosten festgestellt werden. Aus diesem Grund sind im Regelsatz bzw. Regelbedarf mehrere Kategorien abgedeckt. Dazu zählen zum Beispiel Freizeitaktivitäten, Bildung und Kleidung. Welche weiteren Kategorien es gibt, sehen Sie in der folgenden Tabelle:

KategorieProzentualer AnteilAbsoluter Wert
Nahrung, alkoholfreie Getränke34,70%195,36 €
Freizeit, Unterhaltung, Kultur9,76%54,95 €
Post und Telekommunikation8,94%50,33 €
Bekleidung, Schuhe8,30%46,73 €
Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung8,48%47,74 €
Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände6,09%34,29 €
Andere Waren und Dienstleistungen7,98%44,93 €
Verkehr8,97%50,50 €
Gesundheitsplege3,82%21,51 €
Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen2,61%14,69 €
Bildung0,36%2,03 €
Gesamt100%563 €

Wie viel Bürgergeld erhalte ich?

Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem davon, ob Sie alleine oder in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen. Ihr Einkommen und ihr Vermögen haben ebenfalls eine große Auswirkung auf den Bürgergeld-Anspruch. Wie viel Ihnen vom Jobcenter monatlich zusteht, können Sie mit unseren Bürgergeld-Rechner bequem und kostenlos ermitteln :

© by brutto-netto-rechner.info

Wenn Sie alle Voraussetzungen für einen Bürgergeld-Bezug erfüllen , aber das Jobcenter den Anspruch nicht gewährt, können Sie ggf. einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt einschalten. Dieser schaut sich Ihren Fall genauer an und prüft Ihren Anspruch.

Welche Auswirkung haben Einkommen Vermögen auf den Bürgergeld-Anspruch?

Bürgergeld: Die Höhe vom Vermögen hat eine große Auswirkung auf den Anspruch auf das Bürgergeld. Je höher das Vermögen, desto geringer ist der Anspruch.
Bürgergeld: Die Höhe vom Vermögen hat eine große Auswirkung auf den Anspruch auf das Bürgergeld. Je höher das Vermögen, desto geringer ist der Anspruch.

Einen Anspruch auf Bürgergeld haben nur hilfebedürftige Bürger. Damit dieser Anspruch entsteht, müssen Sie vorher Ihre eigenen Mittel einsetzen. Dazu zählen das Einkommen und das Vermögen. Wenn diese die erlaubten Freibeträge überschreiten, müssen Sie damit vorerst Ihren Lebensunterhalt sichern.

Zum Einkommen zählt allgemein jede Einnahme in Form von Geld. Folgende Beispiele gibt es dafür:

  • Einnahmen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit
  • Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Krankengeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapital- und Zinserträge

Wichtig: Von all den genannten Einnahmequellen zieht das Jobcenter unter anderem Freibeträge und Ausgaben ab.

Das Vermögen ist bei der Berechnung des Bürgergeld-Anspruchs ebenfalls sehr wichtig. Hierzu zählt alles, was in Ihrem Besitz ist und in Geld gemessen wird. Dazu zählen unter anderem folgende Beispiele:

  • Bargeld
  • Sparguthaben, Sparbriefe und Wertpapiere
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen

In einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt das Jobcenter nicht nur Ihr Vermögen. Auch das Vermögen der anderen Personen im Haushalt werden in diesem Zusammenhang beachtet.

Steigt der Bürgergeld-Regelsatz durch Kinder?

Bürgergeld-Mehrbedarf: Kinder sorgen jeden Monat für Höhere Kosten in Bereichen wie Nahrung und Kleidung. Um diese Kosten stemmen zu können, haben Eltern einen Anspruch auf Mehrbedarf.
Bürgergeld-Mehrbedarf: Kinder sorgen jeden Monat für höhere Kosten in Bereichen wie Nahrung und Kleidung. Um diese Kosten stemmen zu können, haben alleinerziehende Eltern einen Anspruch auf Mehrbedarf.

Die Höhe des Bürgergelds hängt stark davon ab, ob Sie Kinder haben oder nicht. Besonders wichtig ist auch, ob Sie das Kind oder die Kinder allein erziehen oder mit einem Partner. Allgemein haben alleinerziehende Bürger einen höheren Bedarf, da sie allein für alle Kosten aufkommen.

Das Jobcenter gewährt Alleinerziehenden einen monatlichen Mehrbedarf. Dies bedeutet, dass Sie zusätzlich zum Regelsatz monatlich einen weiteren Betrag überwiesen bekommen.

Wie hoch dieser Mehrbedarf ist, hängt von zwei Faktoren ab. In der Regel sorgen jüngere Kinder für einen höheren Mehrbedarf. Dies liegt daran, dass sich ein Kind mit sechs Jahren nicht selbst ernähren kann und noch im Wachstum ist. Bei einem Sohn oder einer Tochter mit beispielsweise zwölf Jahren sind die monatlichen Kosten oftmals etwas geringer.

Auch die Anzahl der Kinder spielt eine wichtige Rolle. Zwischen einer Anzahl von einem bis fünf Kindern ändert sich der Mehrbedarf.

Beispiel für den Regelsatz und Mehrbedarf einer alleinerziehenden Mutter mit einem Kind im Alter von unter sieben Jahren:

  • Regelsatz: 563 Euro
  • Mehrbedarf Kind unter sieben Jahren: 202,68 Euro (36% des Regelsatzes)
  • Anspruch Gesamt: 765,68 Euro

Welchen Mehrbedarf gibt es vom Jobcenter?

Bürgergeld: Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ist möglich.
Bürgergeld: Ein Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung ist möglich.

Es gibt verschiedene Arten von Mehrbedarfen. Allgemein können Bürger einen Mehrbedarf beantragen, wenn sie monatlich erhöhte Aufwendungen haben, die unvermeidbar sind. Mithilfe des Mehrbedarfs sorgt das Jobcenter dafür, dass auch Personen mit einer besonderen Lebenssituation alle Kosten decken können. Der Mehrbedarf übersteigt aber nie die Höhe des Regelsatzes.

Mehrbedarf bei Schwangerschaft
Schwangere haben ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Der Mehrbedarf gilt bis zum Ende des Monats, in welchem die Entbindung fällt.

Mehrbedarf für Alleinerziehende
In diesem Fall ist die Höhe des Mehrbedarfs abhängig vom Alter und der Anzahl der Kinder. Der Mehrbedarf beträgt zwischen 12 und 60 Prozent des Regelbedarfs. Dies liegt unter anderem daran, dass zum Beispiel drei Kinder für höhere Kosten sorgen als nur ein Kind.

Mehrbedarf für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit einer Behinderung
Das Jobcenter erkennt bei diesen Personen einen Mehrbedarf von 35 Prozent, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder weitere Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes tatsächlich gewährt werden.

Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Wer aus medizinischen Gründen eine besondere Ernährung benötigt, muss oftmals auch mit höheren Kosten und Preisen leben. In diesem Fall gibt es eine Unterstützung seitens des Jobcenters. Wer eine kostenaufwändige Ernährung benötigt, hat einen Anspruch auf einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.

Mehrbedarf für Warmwasser
In älteren Häusern und Wohnungen fehlt oftmals noch ein zentrales System, welches durchgängig für Warmwasser sorgt. In diesem Fall werden Vorrichtungen wie Durchlauferhitzer installiert. Diese funktionieren mit Strom und haben meist einen hohen Verbrauch. Durch einen Mehrbedarf unterstützt Sie das Jobcenter in diesem Fall.

Wie hoch darf die Miete beim Bürgergeld sein?

Bürgergeld: Die Miete und Karenzzeit stehen im direkten Zusammenhang. Während der Karenzzeit muss die Miete keine angemessene Höhe haben.
Bürgergeld: Die Miete und Karenzzeit stehen in direktem Zusammenhang. Während der Karenzzeit muss die Miete keine angemessene Höhe haben.

Wird bei Bürgergeld-Bezug die Miete übernommen? Die Mietkosten sind nicht Teil des Bürgergeld-Regelsatzes. Dennoch werden sie zusätzlich vom Jobcenter übernommen.

Je nach Stadt ist die angemessene Miete unterschiedlich. Gute Beispiele hierfür sind München und Berlin. In München sind die Mietpreise üblicherweise sehr hoch. In Berlin wiederum niedriger, was auch zu einem niedrigeren Mietspiegel führt.

Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs gilt aber die Karenzzeit. In den ersten zwölf Monaten spielt die Höhe der Miete keine Rolle und hat auch keine Auswirkung auf den Anspruch.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Richtwerte bezüglich der Kosten der Unterkunft für Hamburg, Berlin und München:

Anzahl der PersonenHamburgBerlinMünchen
1 Person543 €449 €781 €
2 Personen659,40 €543,40 €1.005 €
3 Personen780 €668,80 €1.184 €
4 Personen938,15 €772,40 €1.444 €
5 Personen1.272,60 €903,72 €1.784 €
6 Personen1.443,60 €1.010,04 €2.014 €
jede weitere180,45 €106,32 €285 €
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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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