FAQ: Mutterschaftsgeld
Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung, die Frauen während der Schutzfristen des Mutterschutzes erhalten, wenn sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen Nettolohn vor Beginn der Schutzfrist und wird üblicherweise von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gezahlt. Weitere Informationen zur Berechnung vom Mutterschaftsgeld finden Sie hier.
Mutterschaftsgeld wird in der Regel für insgesamt 14 Wochen gezahlt: Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, dem Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn das Kind eine Behinderung hat, verlängert sich die Dauer. Hier erfahren Sie dazu mehr.
Mutterschaftsgeld-Rechner
Inhalt
Was ist Mutterschaftsgeld?
Um die Gesundheit von Mutter und Kind zum Ende der Schwangerschaft sowie nach der Geburt zu schützen, sieht das Mutterschutzgesetz (MuSchG) ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot vor. Damit Frauen während der sogenannten Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, am Tag der Entbindung und acht Wochen nach der Geburt) keine finanziellen Einbußen erleiden, können sie Mutterschaftsgeld beantragen. Bei Mehrlings- und Frühgeburten sowie wenn beim Neugeborenen innerhalb der ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich der Anspruch auf Mutterschaftsgeld auf insgesamt zwölf Wochen nach der Geburt.
Um Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu haben, müssen schwangere Frauen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung
- Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
- Kein reguläres Arbeitsentgelt während der Mutterschutzfrist
Wie hoch das Mutterschaftsgeld für gesetzlich Versicherte ausfällt, richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate. Dabei werden 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse gezahlt. Um einen vollen Lohnausgleich zu erreichen, zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Durch das Umlageverfahren U2 werden diese Ausgaben dem Arbeitgeber allerdings vollständig von der Krankenkasse erstattet. Das nachfolgende Beispiel soll die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses verdeutlichen:
Frau Müller erhielt vor dem Mutterschutz ein Gehalt von durchschnittlich 2.000,00 Euro pro Monat. Teilt man diese Summe durch 30 Tage, ergibt sich daraus ein täglicher Netto-Verdienst von 66,67 Euro. Von diesen werden anteilig 13,00 Euro von der Krankenkasse übernommen, sodass sich ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 53,67 Euro pro Tag ergibt.
Wichtig! Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann auch bei einer Fehlgeburt bestehen. Wie lange die Leistung ausgezahlt wird, hängt dabei vom Zeitpunkt der Fehlgeburt ab. Dabei gilt:
- ab der 13. Schwangerschaftswoche: 2 Wochen
- ab der 17. Schwangerschaftswoche: 6 Wochen
- ab der 20. Schwangerschaftswoche: 8 Wochen
Mutterschutzlohn, Mutterschaftsgeld und Mutterschutzgeld – Den Unterschied erklärt!
Besteht aufgrund der ausgeübten Tätigkeit oder gesundheitlichen Gründen eine Gefahr für die Mutter und das ungeborene Kind, wird ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft angeordnet. Während dieser Zeit haben Mütter Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in Form Mutterschutzlohn.
Mit den Begriffen „Mutterschaftsgeld“ und „Mutterschutzgeld“ ist in der Regel die gleiche Leistung gemeint – die Entgeltersatzleistung im Mutterschutz. Wobei die Bezeichnung „Mutterschutzgeld“ rechtlich nicht korrekt ist und nur umgangssprachlich verwendet wird.
Wann muss ich Mutterschaftsgeld beim Arbeitgeber beantragen?
Gesetzlich versicherte Frauen müssen für Mutterschaftsgeld einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und ein ärztliches Attest über den voraussichtlichen Geburtstermin mitschicken. Das „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ stellt der Frauenarzt bzw. die Hebamme frühestens ab der 33. Schwangerschaftswoche aus. Ergänzend dazu ist der Arbeitgeberzuschuss beim Arbeitgeber zu beantragen. Meist reicht dafür ein formloses Schreiben.
Die Krankenkasse überprüft den Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Höhe der Zahlung wird mithilfe der elektronisch vom Arbeitgeber übermittelten Entgeltdaten ermittelt. Für viele werdende Mütter stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage: Wann wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt und wie lange? Die Auszahlung erfolgt mit dem Beginn des Mutterschutzes und gilt erstmal für den Zeitraum vor der Geburt. Die Zahlung der Krankenkasse ist dabei üblicherweise ein Betrag. Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld wird hingegen meist im Zuge der regulären Gehaltsabrechnung für den jeweiligen Monat überwiesen.
Um Mutterschaftsgeld nach der Geburt zu erhalten, müssen Sie die Geburtsurkunde (Ausführung für die Krankenkasse) an Ihre Krankenversicherung schicken. Handelt es sich bei dem Baby um ein Frühchen oder wurde eine Behinderung festgestellt, muss zusätzlich zur Geburtsurkunde eine ärztliche Bescheinigung im Original an die Krankenkasse übermittelt werden.
Wie funktioniert die Überschneidung von Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
Nach dem Ablauf der Mutterschutzfristen machen viele Mütter von ihrem Anspruch auf Elternzeit Gebrauch. Währenddessen können sie Elterngeld beantragen. Es ist aber nicht möglich, Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig zu beziehen. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn eine zweite Schwangerschaft folgt.
Bekommt eine Frau ein weiteres Kind während der Elternzeit, wird Mutterschaftsgeld in Höhe von täglich 13 Euro von der Krankenkasse gezahlt. Einen Zuschuss vom Arbeitgeber erhält diese allerdings in diesem Fall nur dann, wenn sie während der Elternzeit eine zulässige Teilzeitarbeit ausübt.

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