Pachtvertrag kündigen: Fristen, Form und Ablauf

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 8. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Kündigung Pachtvertrag Vorlage

Wie kommen Sie aus dem Pachvertrag raus?

Was ist ein Pachtvertrag?

Es gibt viel zu beachten, wenn Sie den Pachtvertrag kündigen.

Es gibt viel zu beachten, wenn Sie den Pachtvertrag kündigen.

Ein Pachtvertrag wird stets dann abgeschlossen, wenn dem Pächter neben dem reinen Nutzungsrecht einer Sache gleichzeitig die Möglichkeit der Fruchtziehung eingeräumt werden soll. Demzufolge dürfen Pachtsachen zur Gewinnerzielung verwendet werden. Betrifft ein Pachtvertrag beispielsweise Ländereien, so darf der Pächter die Früchte des Landes ernten und verkaufen.

Gleiches gilt beispielsweise bei der Pacht von einem Gastgewerbe. Hierbei werden in der Regel nicht nur Räumlichkeiten, sondern auch Möbel und Maschinen mitverpachtet. Doch wie verhält es sich, wenn ein Pächter bzw. ein Verpächter den Pachtvertrag kündigen möchte? Welche Frist ist zu beachten, wenn für einen Pachtvertrag eine Kündigung geschrieben werden soll? Unser Ratgeber gibt Ihnen auf diese Fragen eine Antwort. Weiter unten finden Sie zudem ein Muster, das Sie bei der Erstellung Ihrer Kündigung des Pachtvertrags unterstützt.

Was ist bei der Kündigung vom Pachtvertrag zu beachten?

Pacht: Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Vertrag und den Umständen.

Pacht: Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Vertrag und den Umständen.

Beim Abschluss eines Pachtvertrags werden grundsätzlich auch die Modalitäten der Kündigung vereinbart.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Der Vertrag gilt

  • befristet mit Enddatum und läuft demnach zu einem bestimmten Zeitpunkt aus,
  • unbefristet und muss gekündigt werden.

Im ersten Fall müssen Sie den Pachtvertrag eigentlich nicht kündigen, allerdings empfiehlt es sich, kurz vor Pachtende den Fortgang klarzustellen. Dazu genügt es, ein Schreiben aufzusetzen, in dem Sie mitteilen, dass Sie den Pachtvertrag auslaufen lassen bzw. fortführen oder erneuern wollen. Anders als beim Mietvertrag gibt es keine automatische Verlängerung beim Pachtvertrag. Sollten Sie diese allerdings auf unbestimmte Zeit wünschen, gibt es eine Möglichkeit für Verträge mit Laufzeit über drei Jahren.

Beim unbefristeten Vertrag müssen Sie die Pacht allerdings ordentlich kündigen. Hier bedarf es der Schriftform. Je nach Pachtvertrag gelten verschiedene Fristen.

Pachtverträge mit Laufzeit von über drei Jahren unbefristet verlängern:

Gemäß § 594 Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) kann ein befristetes Pachtverhältnis folgendermaßen auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

  • Pächter bzw. Verpächter können eine Anfrage zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses stellen.
  • Wird diese Anfrage nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten abgelehnt, gilt das Pachtverhältnis folglich als unbefristet.
  • Vorausgesetzt wird, dass die Anfrage im drittletzten Pachtjahr gestellt und auf die Folge der Nichtbeachtung hingewiesen wurde.
  • Nur die Schriftform ist verbindlich.

Pacht: Diese Kündigungsfrist gilt

Es gibt nicht nur eine Frist, die Sie beachten müssen, wenn Sie den Pachtvertrag kündigen wollen. Zu unterscheiden ist, worüber der Pachtvertrag geschlossen wurde. Handelt es sich nicht um einen Landpachtvertrag, sondern eine Pacht eines Grundstücks oder eines Rechts beträgt gemäß § 584 BGB die Kündigungsfrist sechs Monate. Die Kündigung ist nur zum Ende des Pachtjahres zulässig und muss bis spätestens zum dritten Werktag des halben Jahres erfolgt sein. Wurde das Pachtjahr nicht definiert, so beginnt es mit dem Vertragsbeginn.

Diese Frist ist auch bei einer außerordentlichen Kündigung maßgeblich. Wann diese statthaft ist, wird im Mietrecht in den §§ 543 und 569 Abs. 1 bis 2 BGB näher beschrieben. Eine weitere Möglichkeit, den Pachtvertrag vorzeitig zu kündigen, ist ein sogenannter Pachtaufhebungsvertrag, in dem beide Parteien dem Ende des Pachtverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt zustimmen. Eine Begründung dieses Aufhebungsvertrags ist nicht notwendig.

Zu beachten ist auch, dass dem Pächter kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, sollte der Verpächter einer Gebrauchsüberlassung an Dritte nicht zustimmen, außerdem darf der Verpächter den Pachtvertrag nicht kündigen, wenn der Pächter verstirbt. Die Kündigung aus diesem Grund ist nur für die Erben zulässig.

Sollte die Pachtsache verspätet zurückgegeben werden, kann der Verpächter vom Pächter eine Entschädigung gemäß § 584b BGB fordern.

Pachtvertrag über Ländereien kündigen

Bei der Kündigung vom Pachtvertrag über Ländereien gibt es Besonderheiten.

Bei der Kündigung vom Pachtvertrag über Ländereien gibt es Besonderheiten.

In den §§ 594 ff BGB sind sämtliche Bestimmungen zur Beendigung eines Pachtverhältnisses über Ländereien beschrieben. Grundsätzlich gilt, dass Sie gemäß § 594a BGB nur mit einer Frist von zwei Jahren einen solchen Pachtvertrag kündigen können. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahres erfolgen. Wurde dieses nicht definiert, ist das Kalenderjahr maßgeblich.

Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist lediglich sechs Monate. Sie ist aber nur zum Ende des Pachtjahres zulässig und muss den Vertragspartner spätestens am dritten Werktag des halben Jahres erreichen.

Wurden Pachtverträge über mehr als 30 Jahre geschlossen, können nach Ablauf von 30 Jahren mit einer Zweijahresfrist den Pachtvertrag kündigen. Dies ist allerdings nicht möglich, wenn der Vertrag auf Lebenszeit von Pächter oder Verpächter geschlossen wurde.

Wird der Pächter berufsunfähig, kann er den Verpächter um eine Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung an einen geeigneten Dritten bitten. Widerspricht der Verpächter diesem Anliegen, hat der Pächter das Recht, den Pachtvertrag außerordentlich zu kündigen.

Ähnlich verhält es sich, wenn der Pächter stirbt. In diesem Fall können sowohl die Erben bzw. die Erbengemeinschaft als auch der Verpächter den Pachtvertrag außerordentlich kündigen. Dies muss innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todesfalls erfolgen. Die Frist für die Kündigung beträgt sechs Monate zum Kalendervierteljahr.

Die Erben können gemäß § 594d Abs. 2 BGB einer Kündigung durch den Verpächter widersprechen. Der Widerspruch muss allerdings samt Begründung spätestens drei Monate vor Ablauf des Pachtverhältnisses erklärt werden.

Nutzen Sie für Ihre Kündigung vom Pachtvertrag unser Muster

Pachtvertrag: Die Kündigung muss pünktlich beim Vertragspartner ankommen.

Pachtvertrag: Die Kündigung muss pünktlich beim Vertragspartner ankommen.

Sollten Sie einen Pachtvertrag kündigen wollen, müssen Sie beachten, worum es sich bei der Pachtsache handelt. Die Landpacht nimmt im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Sonderrolle ein. Hier gelten entsprechend andere Fristen.

Mit unserem Muster können Sie allerdings jede Form von Pachtvertrag kündigen. Sie müssen das Dokument aber entsprechend an Ihre individuelle Situation anpassen. Sollten Sie sich unsicher sein, empfiehlt sich zudem der Weg zu einem Anwalt für Mietrecht.

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Pachtvertrag kündigen: Fristen, Form und Ablauf
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

18 Gedanken zu „Pachtvertrag kündigen: Fristen, Form und Ablauf

  1. K.

    Hallo liebes Anwalt-Team,
    Unser verstorbener Vater hat vor lange Zeit sein Grundstück (Bauland+Gartenland) umsonst mündlich verpachtet, ist also auf unbestimmte Zeit. Nun möchten wir das Grundstück nicht mehr verpachten, wissen aber nur nicht wann genau wir die Kündigung verschicken können/ müssen und wielange die Kündigungfrist gilt.
    Ein Beispiel wäre sehr hilfreich da wir nicht wirklich durchblicken bei all den Regeln und Gesetze des Pachten

    Vielen dank

  2. Gisele K

    Es ist ein guter Tipp, dass der Prozess besprochen werden sollte wenn das Ende eines Pachtvertrags erreicht wurde. Gut zu wissen, dass es bei einem solchen Vertrag keine automatische Verlängerung gibt. Mein Bruder hat einen Pachtvertrag, ich werde das mit ihm besprechen.

  3. Schmitz

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Bauaufsichtsämter empfehlen mitunter zum Nachweis eines PKW-Stellplatzes die Eintragung einer Baulast auf einem Fremdgrundstück in Verbindung mit einer Pacht. Die Baulast wird ggf. mehr als 1oo Jahre benötigt, wenn das Haus, das die Stellplatzpflicht auslöst, nicht noch länger stehen bleibt. Ist für solche Fälle überhaupt eine Pachtvereinbarung (Vertrag) möglich, die nicht vorher gekündigt werden kann ? Mir kommt die Kombination Pacht/Baulast ein wenig unseriös vor.
    Wer kann Informationen geben ?
    Danke für Ihre Auskunft

  4. Stefan H

    Guten Tag.
    Habe einen Pachtvertrag für eine KFZ Werkstatt samt Inhalt für 5 Jahre gepachtet. Das Pachtverhältniss begann am 2.10.2017 und läuft bis 2.10.2022.
    Würde den Vertrag gerne Kündigen weil ich eine andere Werkstatt gekauft habe, habe ich da chancen den Pachtvertrag aufzulösen oder muss ich bis 2022 zahlen?

  5. Bölke

    Hallo liebes Anwalt-Team,

    Wir haben von unserem Vermieter eine Kündigung zum Gartenpachtvertrag zum 31.12.19 mit der Begründung einer Vertragsänderung (Vertragsinhalte sind veraltet) erhalten und das wir einen neuen angepassten Vertrag rechtzeitig erhalten.

    Ist dies rechtens??

    Vielen Dank für die Antwort

    Mit freundlichen Grüßen

  6. SR

    Hallo Team anwalt.org,
    wir haben vor 2 Jahren einen Weinberg für 25 Jahre verpachtet, die Pächter haben alles gerodet und für die Aufrebung vorbereitet. Nun wollen sie den Pachtvertrag auflösen, da sie die Gegend verlassen. Die vereinbarte Pacht für das letzte u laufende Jahr sind sie nicht bereit zu zahlen, da sie der Meinung sind, sie hätten genug investiert bzgl. der Rodung und uns einen vorbereiteten Weinberg erarbeitet. Ebenfalls appellieren sie an unser Mitgefühl bzgl ihrer Lage und erwarten, dass wir den Pachtvertrag auflösen und auf die Pachtzahlung verzichten, da sie nichts erwirtschaftet haben. Uns entstehen nun durch die notwendige Aufrebung Kosten, die wir in der Gesamtheit nicht tragen können und nicht geplant hatten.
    Haben Sie einen Ratschlag, welches Vorgehen hier sinnvoll ist, wir sind nämlich durch die Umstände einigermaßen irritiert.
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen. SR

  7. Elisabeth

    Hallo. Ich möchte meine Wiese jetzt gerne selber nutzen. Ein örtlicher pferdebertrieb weidet diese seit Jahren ohne Pachtvertrag und ohne pachtzins ab. Nutzt sie also kostenlos.
    Bin ich an eine Kündigungsfrist gebunden?
    Freue mich über Info.
    Vielen Dank

    1. Pfrommer

      Hallo, haben Sie zwischenzeitlich eine Antwort darauf gefunden? Würde mich auch interessieren, da wir aktuell eine ähnlich geartete Situation haben.

      Liebe Grüße

  8. Manuel

    Hallo meine Lieben,

    ich habe nun auch ein Anliegen und hoffe dass mir jemand von euch helfen kann.

    Ich habe Anfang des Jahres ein Pachtvertrag über ein Gesunheitssstudio abgeschlossen.

    Dauer: 5 Jahre

    Mir wurden leider zu Beginn falsche Zahlen auf den Tisch gelegt sodass ich nun mit aktuellen Zahlen keinen Kredit bei der Bank bekomme und somit das Ding für mich unmöglich zu stemmen ist.

    Ich kann nicht mal mehr meine privaten Fixkosten decken :(

    Kann ich erstmal die Pacht einbehalten?
    (es sind auch nicht alle Mängel beseitigt worden, sprich Räume können zwecks schimmelbefall nicht genutzt werden, es wurde in den ersten Monaten trotzdem die volle Pacht bezahlt)

    Hab ich ein Sonderkündigungrecht?

    Ich kann grad so die Fixkosten des Ladens decken aber privat ist dann nichts mehr über, wirklich gar nichts.

    Existenzgefährdung!

    Ich freue mich auf eine Antwort :)

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo Manuel,
      es ist ratsam, in solchen Fällen einen Anwalt zu konsultieren und von ihm alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen zu lassen. Wir hingegen bieten diese Rechtsberatung nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Palavuz

    Hallo , wir haben anfang März von der gartenverein Anruf bekommen, das wir eine Schrebergarten bekommen , alte Pächter hat mit uns kontaktiert wegen seine privat Sachen im Garten, haben wir geguckt ,er hat gesagt, ich muss die Sachen zu Hause mit meine fr. Rechnen
    Und dann gebe ich Bescheid, haben wir ja gesagt, zwischen Zeit eine Schätzung Gutachten gekommen, von der garten verein, für die Laube und was im garten hat.
    Dann nächste Tage ruft Pächter uns an
    Für die seine privat Sachen 4500 Euro geschätz, und wollte er uns nicht als neu Pächter , wir haben gesagt, sie können es nicht entscheiden 1
    2 ist 4500 Euro viel zu viel teuer für die 20 Jahres gebrauchte Sachen,

    Daswegen haben wir nein gesagt ,
    Er hat seine Kündigung Dezember gegeben
    Er sagt jetzt er hat recht bis zu 31.10.19 nützen ,

    Obwohl hat er nicht, datum inder Kündigung geschrieben

    Jetzt ist die Frage, können wir das garten früher bekommen,
    Wir haben vetrag gemacht mit garten verein , 01.05.19 wir können es haben
    Aber er gibt uns nicht ,die Schlüssel,

    Obwohl hat er uns gesagt ,01.05.19 können die Schlüssel haben
    Wenn ich sage so er sagt , wir sind gegenseitig nicht einverstanden, wegen meine privat Sachen , deswegen ich gebe die Schlüssel Ende Oktober ,

    Was können wir machen jetzt
    Haben wir eine gesetzliche recht

  10. Sandy

    Hallo, ich bräuchte auch einmal Hilfe. Wir haben im Januar 2017 ein Grundstück gekauft.
    Einen Teil unseres Grundstückes nutzt ein Bauer aus dem Nachbarort. Wir haben durch dritte von einem Pachtvertrag gehört. Wissen weder ob schriftlich oder mündlich, beim Notar wurde darüber kein Wort verloren. Da es ja landwirtschaftliche Pacht ist, wäre die Kündigungsfrist 2 Jahre.
    Aber ist ein mir nicht bekannter Pachtvertrag auf mich als neuen Besitzer übertragbar, zumal ich nie eine Pacht erhalten habe!? Danke lg

  11. Susi

    Hallo, wir haben beschlossen unser Gastgewerbe zu schließen. Im Pachtvertrag steht eine 3 Monatige Frist…
    Ist diese nun gültig?

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo Susi,

      ist die Frist vertraglich so vereinbart, kann sie durchaus gültig sein. Lassen Sie den Vertrag am besten von einem Anwalt prüfen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Kristina K L

    Gartenfreunde,
    wir sind

    Gartenfreunde
    wir haben überraschender weise Kündigungen unserer Gärten zum 31.3.2019 per Boten erhalten.Die Pacht für 2019 wurde und für Zeitraum 1.10.2018 bis 30.09.2019 abgebucht. Wir sollten so der Privatbesitzer dieser Gartenanlagen Mitteilung, die Kündigungen bis zum 01.03.2019 Unterschrieben an den Vertretungsanwalt zurückzuschicken, dann wird das volle Pachtzins zurücküberwiesen!. Ich habe es noch nicht getan. Er droht auch, die Berufung der Parzellen bis zum 31.03.2019 zu machen und dies bei solchen Winterlichen und kalten Wetterverhältnissen es ist ja Winter. Begründung Wohnungsbau und Vorbereitung verlegen der im Boden verlaufenden Leitung für ca. 1000 Wohnungen!. Entschädigung wurde lt. Pachtvertrag ausgeschlossen dennoch gibt es einer Freiwilligkeit des Eigentümers, wo er auch eine Entschädigung an die Pächter zahlen könnte?. Er hatte sehr viel Geld für den Verkauf seines Geländes erhalten, dass wurde auch gesagt und so sind wir der Auffassung , dass er etwas an die Pächter abgeben könnte. Jeder der Pächter hatte auch finanziell Geld für die Parzellen Investiert!.Dieser Gartenanlage ist kein Eingetragener Verein!.
    Wir benötigen dringend Hilfe und wie geht man hier vor bzw. was sollen unternehmen. Eine Ausserordentliche Versammlung findet am 19.2.2019 im Siemensgebäude Rohrdamm statt. Sollten wir hier an die Presse gehen?.

    Vielen Dank
    Gartenfreunde

  13. Kristina K. L.

    Wir haben unser Garten seit 2010 und waren mit Herz und Seele dabei. Es handelt sich hier um einer Interessengemeinschaft und nicht um einen Eingetragenen Verein. Nun gibt es dieser Anlage Gartenfreunde schon seit 1945 und die Menschen dort haben aus liebe gestaltet. Nun komm der Inhaber und verschickte an alle Pächter die Kündigungen per Boten zum 31.03.2019. Es sollen wir wegen Bau der Unterirdischen Leitung zum Späteren Wohnungsbau weichen. Wir wollen nun wissen, wie sollte man sich bei Verhandlung einer Abfindung verhalten, den wir wollten unserer Gärten nicht verlassen sondern wurden kurzfristig gekündigt?. Ich warte auf tipps.

  14. hans h.

    wir haben die kündigung unseres gartens in r. bei f. vom eigentümer, verpächter, fristgemäß im juni 2018 zum jahresende erhalten.
    da steht nicht s von beräumen , heißt das, ich brauche das nicht tun? nicht beräumen? oder ist es selbstverständlich. dass ich das gartenland ordentlich und ohne gerümpel und alte möbel in der laube uvm, übergeben muß?, wir haben den garten 34 jahre genutzt, seit 2004, dahat sich ja viel angesammelt, wir wissen keinen rat,
    bitte um hilfe und informationen,
    vielen dank hans und gitte h.

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo hans und gitte h,

      hier ist wichtig was im Vertrag vereinbart wurde. Auch ist wichtig was in der Satzung des Vereins bestimmt ist. Wurde keine Art der Rückgabe festgehalten, muss der Pachtgegenstand in der Regel nur zurückgegeben werden. Sie sollten das jedoch mit dem Eigentümer direkt abklären. Im Zweifel können Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

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