Fahrgastrechte im Überblick: So gibt es Geld zurück!

Fahrgastrechte bei Verspätung: Was steht mir zu?
Fahrgastrechte bei Verspätung: Was steht mir zu?

FAQ: Fahrgastrechte

Wann muss die Bahn Entschädigung zahlen?

Die Bahn muss Entschädigung zahlen, wenn Ihr Zug eine Verspätung von 60 Minuten oder mehr hat. Bis zu einer Verspätung von 119 Minuten erhalten Sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Bei Verspätungen ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Wie mache ich Fahrgastrechte geltend?

Bahn und Co halten sogenannte Fahrgastrechte-Formulare bereit. Dort machen Sie Angaben zu Ihrer Reise und der Verspätung/ dem Zugausfall. In der Regel müssen Sie Ihre Angaben belegen. Heben Sie Ihre Fahrkarte also gut auf. Hier finden Sie die Formulare der verschiedenen Anbieter.

Gelten meine Fahrgastrechte beim Bahn-Streik?

Ja. Sie können im Falle eines Streiks entweder eine Erstattung erhalten oder Ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten.

Welche Fahrgastrechte gelten mit Bahncard 100?

Für die Bahncard 100 gelten in Bezug auf Erstattungen gesonderte Regelungen. Für Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie 10 Euro in der 2. beziehungsweise 15 Euro in der 1. Klasse. Maximal können 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt werden. Auch für das Deutschlandticket gelten eigene Regelungen, die wir an dieser Stelle zusammengefasst haben.

Wie lange kann ich Fahrgastrechte geltend machen?

In der Regel haben Sie nach Ablauf Ihrer Fahrkarte 12 Monate Zeit, um das ausgefüllte Fahrgastformular mit den entsprechenden Belegen einzureichen. Beförderer wie die Deutsche Bahn bitten jedoch um eine Einreichung innerhalb der ersten 3 Monate. Was Sie sonst noch beachten sollten, finden Sie in diesem Absatz.

Fahrgastrechte bei Deutscher Bahn und Co – so ist die Rechtslage

Deutsche Bahn, ÖBB, Flixtrain: Fahrgastrechte gelten es bei jedem Anbieter gleichermaßen.
Deutsche Bahn, ÖBB, Flixtrain: Fahrgastrechte gelten es bei jedem Anbieter gleichermaßen.

Verspätungen und Ausfälle kennen die meisten Reisenden besser, als ihnen lieb ist. Ein kleiner Trost ist es dabei, wenn das Reiserecht für die Unannehmlichkeiten eine Rückerstattung vorsieht. Kürzere Verspätungen reichen hierfür allerdings noch nicht aus: Erst ab 60 Minuten gibt es bei Deutscher Bahn, Flixtrain und der ÖBB Geld zurück; und zwar 25 Prozent des ursprünglichen Fahrpreises. Bei Verspätungen ab 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.

Falls ein Zugausfall oder eine Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen zustande kommt, haben Sie als Fahrgast allerdings keinen Anspruch auf Entschädigung. Solche Umstände treten ein, wenn die Verspätungen nicht durch ein Verschulden des Beförderers zustande gekommen sind. Sie können Ihre Fahrgastrechte bei Sturm oder Unwetter unter Umständen also nicht geltend machen. Die Beförderer sind hier jedoch oftmals kulant und geben Gutscheine aus.

Gut zu wissen: Fahrgastrechte beim Deutschlandticket unterscheiden sich vom Fernverkehr: Falls Sie mit dem Deutschlandticket mindestens 60 Minuten zu spät am Zielort ankommen, steht Ihnen lediglich eine Erstattung von 1,50 Euro zu. Die Bahn zahlt Entschädigungen allerdings erst aus, wenn der Betrag mindestens vier Euro beträgt. Sie sollten nach Möglichkeit also mehrere Verspätungen einreichen, um über diesen Wert zu kommen.

Wann wird die Zugbindung aufgehoben?

Fahrgastrechte bei Zugausfall oder Verspätung umfassen nicht nur Entschädigungszahlungen: Ab einer erwartbaren Verspätung am Zielort von 20 Minuten oder einer Verspätung, die dazu führt, dass Sie beim Umsteigen Ihren Anschlusszug nicht erreichen, wird die Zugbindung aufgehoben. Sie dürfen also mit Ihrem Ticket die nächste passende Verbindung nutzen. Das gilt auch in Fällen, in denen sich dadurch die ursprünglich geplante Route zum Zielort ändert. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einem Nahverkehrs-Ticket dadurch nicht automatisch auf den Fernverkehr ausweichen dürfen.

Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr

Fahrgastrechte gibts im Busverkehr ebenso wie auf der Schiene.
Fahrgastrechte gibts im Busverkehr ebenso wie auf der Schiene.

Bei Flixbus können Sie ab einer Verspätung von 120 Minuten den vollen Ticketpreis zurück erhalten oder ohne Aufpreis eine alternative Verbindung nutzen. Sollte der Beförderer Sie nicht direkt über diese Möglichkeiten informieren, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Ticketpreises.

Bei Flixbus-Fahrten haben Sie außerdem die Möglichkeit, Ihr Ticket bis zu 15 Minuten vor der Abfahrt zu stornieren. In diesem Fall werden 5 Euro vom Kaufpreis abgezogen und Sie erhalten den restlichen Betrag in Form eines Gutscheins zurück. Je früher Sie Ihre Fahrt stornieren, desto geringer sind die Gebühren, die Ihnen abgezogen werden.

Wo finde ich das Fahrgastrechte-Formular?

Jeder Beförderer hat ein Fahrgastrechte-Formular, mit dem Sie Verspätungen und Ausfälle beanstanden können. Fahrgastrechte sehen ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung vor. Auch in anderen Fällen, beispielsweise bei einer defekten Klimaanlage, können Sie versuchen, eine Entschädigung zu erhalten. Sie sollten sich Verspätungen oder andere Unannehmlichkeiten aber immer vom Zugbegleiter bestätigen lassen und diese Bestätigung dem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular beilegen. Hier finden Sie die Formulare der Deutschen Bahn und der Österreichischen Bundesbahn:

Europäische Fahrgastrechte – Entschädigungen bei internationalen Fahrten

Für internationale Reisen gelten unter Umständen eigene Regelungen. Hier haben wir die wichtigsten Vorgaben zusammengefasst:

Fahrgastrechte und Bahn: Eine Verspätung wird ab 60 Minuten erstattet.
Fahrgastrechte und Bahn: Eine Verspätung wird ab 60 Minuten erstattet.
  • Bahn-Reisende mit einer durchgehenden internationalen Fahrkarte können ab einer Verspätung von 60 Minuten eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises erwarten.
  • Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.
  • Bei internationalen Reisen wird die Zugbindung anders als bei nationalen Reisen erst bei einer Verspätung ab 60 Minuten aufgehoben.
  • Unter Umständen können Sie vom AJC-Abkommen profitieren, an dem 16 europäische Eisenbahnverkehrsunternehmen beteiligt sind. Dieses Abkommen soll international Reisenden ermöglichen, den nächsten verfügbaren Zug nehmen zu können, falls Sie Ihren Anschluss verpasst haben. Es handelt sich hierbei allerdings um eine Kulanzregelung, das bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch haben. Informieren Sie sich im Zweifelsfall auf dem Bahnhof oder direkt beim Zugpersonal.
  • Ihre Fahrgastrechte beinhalten keine Sitzplatzreservierung: Diese verfällt bei Zugausfällen in der Regel.

Wann beinhalten meine Fahrgastrechte eine Hotelübernachtung?

Ihr Beförderer kann Ihnen in manchen Fällen eine Übernachtung bezahlen. Das tritt ein, wenn Sie die geplante Fahrt am selben Tag nicht fortsetzen können beziehungsweise eine Fortsetzung nicht zumutbar ist und das Eisenbahnunternehmen nicht selbst eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung stellt. Wenn es preisgünstiger ist, kann Ihnen der Beförderer alternativ auch ein anderes Beförderungsmittel wie zum Beispiel ein Taxi zur Verfügung stellen beziehungsweise bezahlen.

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Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann, LL. M.

Jan Frederik Strasmann ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Zuvor studierte er in Bremen, absolvierte sein Referendariat am OLG Celle und erwarb seinen Master of Laws (LL. M.) in Dublin. Er befasst sich insbesondere mit dem Wettbewerbs-, Vebraucher- und IT-Recht.

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