FAQ: Bürgergeld alleinerziehend bekommen
Eine alleinerziehende Mutter hat einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Bürgergeld-Bezug. Diesen Anspruch kann sie mit einem Antrag beim Jobcenter einreichen. Mit dem Mehrbedarf sollen die Kosten für das Kind gedeckt und die Mutter unterstützt werden.
Das Bürgergeld für Alleinerziehende beträgt 563 Euro. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Bürgergeld hängt von der Kinderanzahl und dem Alter ab. Für verschiedene Altersstufen gibt es einen unterschiedlichen Mehrbedarf.
Wie viel Alleinerziehende als Bürgergeld-Leistungen erhalten, hängt von der Kinderanzahl ab. Je mehr Kinder ein alleinerziehender Elternteil hat, desto höher ist der Anspruch.
Inhalt
Wer gilt als alleinerziehend?
Wenn ein Kind nur bei einem Elternteil lebt und sich auch nur dieser Elternteil um die Erziehung des Kindes kümmert, gilt dieser Teil als alleinerziehend.
Des Weiteren gilt dies nur, wenn das Kind noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat. Wenn beide Aspekte zu Ihrem Fall passen, haben Sie die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Somit bekommen Sie monatlich mehr Geld überwiesen und können demnach auch für Ihr Kind die Kosten bezahlen.
Welche Anspruchsvoraussetzungen gibt es?
Damit Sie vom Jobcenter als alleinerziehend anerkannt werden, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen:
- Räumliche Bedingung: Sie müssen mit dem Kind zusammenleben.
- Materielle Bedingung: Sie müssen alleine für die Versorgung des Kindes zuständig sein.
- Immaterielle Bedingung: Sie müssen das Kind alleine pflegen und erziehen.
Was bekommt eine alleinerziehende Mutter mit 1 Kind an Bürgergeld? Wie hoch der Mehrbedarf beim Bürgergeld, wenn Sie alleinerziehend sind, ist, hängt in diesem Fall vom Alter des Kindes ab. Bis zu einem Alter von sieben Jahren ist der Mehrbedarf höher als mit einem Kind, welches älter als sieben Jahre ist.
Wie viel Bürgergeld gibt es für Alleinerziehende?
Wie hoch ist die Grundsicherung für Alleinerziehende? Diese Frage stellen sich viele alleinerziehende Bürger. Allgemein erhält ein alleinerziehender Elternteil den Regelsatz des Bürgergelds. Zusätzlich dazu gibt es einen Mehrbedarf. Die Höhe des Mehrbedarfs hängt aber von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab. Je mehr Kinder eine Person hat, die alleinerziehend ist und Bürgergeld bezieht, desto höher ist auch der Anspruch auf einen größeren Mehrbedarf.
Der Regelsatz beträgt monatlich für eine alleinstehende Person 563 Euro. Der Mehrbedarf liegt ungefähr zwischen 70 und 340 Euro pro Monat.
Mehrbedarfe bei Alleinerziehenden: Die Bürgergeld-Leistungen steigen
Durch ein oder mehrere Kinder steigen die monatlichen Kosten in einem Haushalt. Aus diesem Grund haben alleinerziehende Mütter und Väter bei Bürgergeld-Bezug Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Mithilfe des Mehrbedarfs soll ein alleinerziehender Elternteil die Möglichkeit haben, die steigenden Kosten für Babynahrung, Kleidung und sonstiges Zubehör zahlen zu können.
Welchen Unterschied macht das Alter des Kindes?
Das Alter des Kindes spielt für die Höhe des Mehrbedarfs eine äußerst wichtige Rolle. Den höchsten Betrag pro Kind erhalten Sie, wenn Sie nur ein Kind haben und es unter sieben Jahre alt ist. Dieser beträgt 36 Prozent des Regelbedarfs und entspricht 202,68 Euro pro Monat.
Wenn Sie zwei Kinder unter 16 Jahren haben, erhalten Sie ebenfalls 202,68 Euro pro Monat. Bei nur einem Kind sorgt das Alter des Kindes für einen großen Unterschied im Anspruch. Ein Kind über sieben Jahre sorgt für einen Mehrbedarf von zwölf Prozent. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 67,56 Euro.
Für wie viele Kinder gibt es einen Mehrbedarf?
Wie viel Bürgergeld Sie alleinerziehend erhalten, hängt auch sehr stark von der Anzahl der Kinder ab. Sie bekommen zum Beispiel mehr Bürgergeld, wenn Sie alleinerziehend mit 2 Kindern sind. Noch höher ist der Betrag des Mehrbedarfs beim Bürgergeld, wenn Sie alleinerziehend mit 3 Kindern sind.
Die Aufstockung des Mehrbedarfs gilt bis zum fünften Kind. Ab dem fünften Kind ist es egal, ob Sie noch ein oder zwei weitere Kinder bekommen. Der Mehrbedarf bleibt weiterhin bei 60 Prozent des Regelsatzes. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 337,80 Euro.
Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Beträge sehen Sie in der folgenden Tabelle:
| Anzahl der Kinder und deren Alter | Mehrbedarf in Prozent | Betrag in Euro |
|---|---|---|
| Ein Kind bis 7 Jahre | 36 % | 202,68 € |
| 1 Kind älter als 7 Jahre | 12 % | 67,56 € |
| 2 Kinder unter 16 Jahren | 36 % | 202,68 € |
| 2 Kinder älter als 16 Jahre | 24 % | 135,12 € |
| 1 Kind älter als 7 und ein Kind älter als 16 Jahre | 24 % | 135,12 € |
| 3 Kinder | 36 % | 202,68 € |
| 4 Kinder | 48 % | 270,24 € |
| 5 Kinder oder mehr | 60 % | 337,80 € |
Was passiert bei einem Wechselmodell?
Häufig verbringt ein Kind nicht die komplette Zeit nur bei einem Elternteil. In solchen Fällen spricht man von einem sogenannten Wechselmodell. Dieses hat auch eine Auswirkung auf das Ergebnis bei einem Bürgergeld-Rechner, wenn Sie alleinerziehend sind.
Wenn Sie sich die Fürsorge Ihres Kindes mit dem anderen Elternteil zur Hälfte teilen, erhalten Sie auch einen geringeren Teil des Mehrbedarfs.
Ein Beispiel für ein 50-50-Wechselmodell, bei dem das Kind in einem Monat 50 Prozent der Zeit bei einem Elternteil und die andere Zeit bei dem anderen Elternteil verbringt. Hierbei handelt es sich um ein Kind unter sieben Jahren und beide Elternteile beziehen Bürgergeld:
- Elternteil 1: 563 Euro (Regelsatz) + 101,34 Euro (Hälfte des Mehrbedarfs)
- Elternteil 2: 563 Euro (Regelsatz) + 101,34 Euro (Hälfte des Mehrbedarfs)

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