
FAQ: Arbeitszeit
Die Arbeitszeit umfasst laut Definition aus dem Arbeitsrecht die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit. Nutzen Sie gerne auch diesen Stundenrechner, um Ihre Arbeitszeit zu berechnen.
Nein, in der Regel werden die Pausen nicht zur Arbeitszeit gezählt. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Informationen zur Pausenregelung und der Arbeitszeit können Sie Ihrem Arbeitsvertrag entnehmen.
Der Arbeitsvertrag muss die vereinbarte Dauer der regelmäßigen täglichen und/oder wöchentlichen Arbeitszeit, die Regelungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten sowie die Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden enthalten.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz muss die Arbeitszeit dokumentiert werden. Im Zuge der Arbeitszeiterfassung sind der Beginn der Arbeit, das Ende der Arbeit, die Dauer der Arbeit und die Pausen festzuhalten. Dafür können Unternehmen spezielle Programme einsetzen oder die monatliche Arbeitszeit in einer Tabelle aufführen.
Inhalt
Ermitteln Sie Ihre Arbeitszeit mit diesem Rechner!
Arbeitszeit – wie viel ist erlaubt?
Als Arbeitszeit zählt die gesamte Zeitspanne, in der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Um zu gewährleisten, dass dabei die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer nicht zu kurz kommt, hat der Gesetzgeber Vorgaben für Arbeitszeiten definiert. So regelt vorrangig das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche. Welche Vorgaben dabei gelten, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Zeitabschnitt | Regelung |
---|---|
Tägliche Arbeitszeit | Maximal 8 Stunden |
Wöchentliche Arbeitszeit | Maximal 48 Stunden |
Monatliche Arbeitszeit | Maximal 192 Stunden (bei 4 Wochen mit 48 Stunden) |
Gemäß § 3 ArbZG ist die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden begrenzt. Allerdings ist in Ausnahmefällen eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden möglich, wenn innerhalb von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt und somit die Tagesarbeitszeit bei acht Stunden liegt.
Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass das Arbeitszeitgesetz von einer 6-Tage-Woche ausgeht und sich dadurch die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden ergibt. Auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet ergibt sich die in Deutschland für eine Vollzeitstelle meist übliche Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche.
Wie innerhalb dieser gesetzlichen Vorgaben in einem Unternehmen die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit ausgestaltet wird, ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung. So sieht zum Beispiel der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) eine Arbeitszeit von durchschnittlich 39 Stunden pro Woche vor.
Um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen und die Work-Life-Balance zu verbessern, weichen immer mehr Unternehmen von starren Vorgaben ab und ermöglichen eine variable Arbeitszeit. Dabei können Angestellte innerhalb festgelegter Rahmenbedingungen selbst entscheiden, wann sie ihre Arbeit verrichten. Um sicherzustellen, dass trotzdem genug Stunden geleistet werden, wird die flexible Arbeitszeit über ein Konto dokumentiert.
Was gehört alles zur Arbeitszeit?
Wie zuvor bereits ausgeführt, zählt zur Arbeitszeit die Zeit, die Sie Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung stehen. Davon ausgenommen sind zum Beispiel Ruhepausen. So schreibt die gesetzliche Pausenregelung bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 30 Minuten für die Erholung vor. Durch diese verlängert sich somit der Arbeitstag.
Im Gegensatz dazu zählt die sogenannte Rüstzeit zur Arbeitszeit. Hierbei handelt es sich um die Zeit, die notwendig ist, um eine bestimmte Arbeit vorzubereiten. Darunter fallen unter anderem das Einrichten einer Maschine, das Hochfahren des Computers und das Bereitlegen von Materialien. Zudem kann auch das Umziehen als Arbeitszeit gelten, wenn eine bestimmte Dienstkleidung vorgeschrieben ist und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.
Auch Rufbereitschaft kann als Arbeitszeit gewertet werden. Allerdings gilt dies nur, wenn diese mit Einschränkungen einhergeht, die die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung erheblich beeinträchtigen. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines kurzen Zeitfensters und mit entsprechender Ausrüstung am Einsatzort eintreffen muss.
Ob ein Betriebsausflug als Arbeitszeit gilt, hängt vor allem davon ab, wann dieser stattfindet. Fällt dieser in den regulären Arbeitszeitraum, ist der Betriebsausflug als Arbeitszeit zu erfassen. Dabei können aber nur die üblichen Stunden angerechnet werden. Geht das Event in den späten Abend oder über ein Wochenende, ist die Teilnahme freiwillig und es werden keine Überstunden angesammelt.
Eine Dienstreise gilt als Arbeitszeit, denn der Arbeitgeber ordnet diese an. Komplizierter gestaltet sich die Frage, ob die dafür erforderliche Fahrzeit zur Arbeitszeit zählt. Erfolgen An- und Abreise während der regulären Arbeitszeit, ist diese auch als solche zu zählen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber dem Angestellten für die Dauer der Fahrt Aufgaben zugeteilt hat oder nicht. Anders ist dies, wenn die An- und Abreise außerhalb der Arbeitszeit erfolgt. Denn in diesem Fall ist es entscheidend, ob die Zeit zur Erholung genutzt werden kann oder nicht. Wer also ein Fahrzeug steuert oder angeordnete Arbeit verrichtet, kann diese Reisezeit als Arbeitszeit anrechnen. Für Beifahrer oder bei einer Anreise mit Zug oder Bahn ohne Arbeitsauftrag liegt hingegen keine Arbeitszeit vor.
Sonderregeln zur Arbeitszeit
Neben den allgemeinen Vorgaben zur Arbeitszeit sieht der Gesetzgeber für spezielle Personengruppen noch zusätzliche Regelungen vor. So enthält etwa das Mutterschutzgesetz Vorgaben zur Arbeitszeit für Schwangere und stillende Mütter. So dürfen diese Frauen ab einem Alter von 18 Jahren maximal achteinhalb Stunden pro Tag oder 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Ist die schwangere oder stillende Frau noch keine 18 Jahre alt, reduziert sich die maximale Arbeitszeit auf acht Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche. Zudem schreibt das Gesetz eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vor. Diese gilt es auch einzuhalten, wenn sich die Arbeitszeit auf mehrere Beschäftigungsverhältnisse verteilt.
Auch für minderjährige Beschäftigte gelten spezielle Vorgaben, die sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz ergeben. Die Arbeitszeit darf demnach nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden in der Woche betragen. Zudem müssen bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb und bis sechs Stunden 30 Minuten Pause gemacht werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden sind 60 Minuten vorgeschrieben.
Wichtig! Nicht immer lässt sich eine Vollzeitstelle mit den Anforderungen des eigenen Alltags vereinbaren. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Kinder versorgt oder Angehörige gepflegt werden müssen. Aber auch der Wunsch nach mehr Freizeit oder eine Weiterbildung können gute Gründe für das Reduzieren der Arbeitszeit sein. Einen Anspruch auf Teilzeit haben Angestellte laut dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) in der Regel immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis seit mehr als sechs Monaten besteht und der Arbeitgeber mehr als fünfzehn Mitarbeiter beschäftigt.