Die aktuelle Regierung aus CDU/CSU und SPD will ein Recht auf Reparatur für elektronische Geräte ins nationale Gesetz einbringen. Dafür soll der in § 434 Bürgerliches Gesetzbuch festgelegte Mangelbegriff angepasst werden. Die schwarz-rote Koalition setzt damit eine EU-Richtlinie für Mitgliedsstaaten um.
Recht auf Reparatur: Was ändert sich für Verbraucher?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Gesetzesentwurf für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Künftig sollen dadurch Hersteller von elektronischen Geräten verpflichtet werden, die Produkte über einen längeren Zeitraum zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Damit setzt die Bundesregierung eine Vorgabe der EU von 2024 zur Förderung der Reparatur von Waren um. Die neue Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, ein Recht auf Reparatur bis zum 31. Juli 2026 in das nationale Recht einzubauen.
Der Gesetzesentwurf soll für mehr Nachhaltigkeit sorgen, indem länger an Produkten festgehalten und das voreilige Wegwerfen reduziert wird. Hierzu erklärte Justizministerin Dr. Stefanie Hubig (SPD) in einer Mitteilung:
„Mit dem neuen Recht auf Reparatur wollen wir es Verbraucherinnen und Verbrauchern erleichtern, sich für eine Reparatur zu entscheiden. Die Wegwerfgesellschaft hat keine Zukunft. Wir brauchen eine neue Kultur des Reparierens. Das Recht kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Eine Sache ist gemäß § 434 BGB frei von Mängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven, objektiven Anforderungen und den Montageanforderungen entspricht. Die Definition wird für das Recht auf Reparatur überarbeitet, sodass die Beschaffenheit des Objekts künftig durch „Menge, Qualität und sonstige Merkmale der Sache, einschließlich ihrer Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit“ definiert werden soll.
Was das Recht auf Reparatur für Verbraucher bedeutet
Durch den Gesetzesentwurf kommen einige Veränderungen auf Sie als Verbraucher zu. Ganz wichtig: Hersteller werden künftig verpflichtet, Produkte im Rahmen ihrer üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Die Produktgarantie spielt dabei keine Rolle.
Darüber hinaus müssen die Hersteller die Produkte so konstruieren, dass sie so einfach wie möglich zu reparieren sind. Ist ein Akku in einem Smartphone so verbaut, dass er nicht oder nur schwer ausgetauscht werden könnte, wäre dies künftig ein Verstoß gegen das Recht auf Reparatur.
Änderungen gibt es auch bei der Gewährleistungsfrist. Diese verlängert sich von zwei auf drei Jahre, wenn Sie sich dazu entscheiden, ein Gerät reparieren zu lassen, anstatt ein neues zu besorgen.
Das Recht auf Reparatur betrifft u. a. folgende Geräte:
- Waschmaschinen & Wäschetrockner
- Geschirrspüler
- Kühlschränke & Gefrierschränke
- Staubsauger
- Smartphones
- Computer
- Tablets
Das Recht auf Reparatur gilt auch rückwirkend. Das bedeutet, dass Sie es auch für Geräte in Anspruch nehmen können, die vor Inkrafttreten des geänderten Gesetzes gekauft wurden. Lediglich die verlängerte Gewährleistung gilt nur für Geräte, die nach dem 31. Juli 2026 gekauft wurden.

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