o2-Vertrag kündigen: So gehen Sie vor

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Sie wollen Ihren o2-Vertrag kündigen? Wir haben für Sie eine kostenlose Vorlage, sowie alle Infos zur Kündigung von o2 zusammengetragen.

o2 kündigen: Vorlage zum Ausfüllen

Wollen Sie Ihren o2-Handyvertrag oder DSL kündigen, können Sie Muster und Vorlagen verwenden.

Bitte beachten Sie: Eine fristlose Kündigung ist bei 02 nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Welche das sind, erfahren Sie hier. Treffen diese nicht auf Sie zu, gilt die vertraglich mit o2 vereinbarte Kündigungsfrist.

Mit diesem Muster für eine o2-Kündigung erstellen Sie schnell und einfach ein fertiges Kündigungsschreiben zur Kündigung Ihres Vertrages:

Wie Sie Ihren o2-Vertrag kündigen können

FAQ: Bei o2 kündigen


Wie kündige ich meinen o2-Vertrag?

Sie können eine Kündigung bei o2 schriftlich per Post oder per Fax einreichen. Online ist eine Kündigung nur beim Handyvertrag möglich oder wenn Sie andere Verträge stilllegen möchten. Sie können die Kündigung über ihr Kundenkonto bei o2 jedoch online vormerken und später telefonisch bestätigen. Das Muster zeigt, wie ein Kündigungsschreiben aussehen kann.

Kann man den o2-Vertrag jederzeit kündigen?

Sie können ihren Vertrag ordentlich unter Einhaltung der gültigen Kündigungsfristen beenden. Darüber hinaus müssen Sie die Mindestlaufzeit beachten. Diese liegt bei o2 in der Regel bei 24 Monaten. Wo Sie Angaben zu den Fristen finden, lesen Sie hier.

Wie kann ich meinen o2-Vertrag vorzeitig kündigen?

Unter bestimmten Umständen können Sie von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Vertragspartner versterben. Für eine Kündigung wird dann die entsprechende Kundennummer und eine Sterbeurkunde benötigt. Wann Sie Sonderkündigungsrechte noch geltend machen können bzw. eine fristlose Kündigung möglich ist, erfahren Sie hier.

o2-Kündigung: Ordentlich oder fristlos?

Wollen Sie bei o2 kündigen, gibt es einiges zu beachten.
Wollen Sie bei o2 kündigen, gibt es einiges zu beachten.

Internet- und Handyvertrag sind heute oft in einem einzigen Dokument kombiniert. Das liegt daran, dass Internetdienste längst nicht mehr nur am heimischen PC genutzt werden, sondern auch unterwegs auf dem Smartphone. Anbieter sind jedoch nicht vor Fehlern gefeit. Kunden der Netzbetreiber fragen sich deshalb schon einmal: Muss ich die Kündigungsfrist einhalten oder kann ich meinen Vertrag fristlos kündigen? Wie sieht das bei o2 aus? Das Kündigen vom Vertrag unterliegt auch hier bestimmten Voraussetzungen oder Vorgehensweisen.

In folgendem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie bei o2 kündigen können und wann o2 Ihre fristlose Kündigung akzeptieren muss. Des Weiteren erläutern wir, wann die Kulanz darüber entscheidet, ob Sie aus Ihrem Handyvertrag früher als gewöhnlich herauskommen. Nicht zuletzt können Sie hier ein Muster herunterladen, das zeigt, wie eine Kündigung bei o2 aussehen kann.

Bei o2 kündigen: Per Mail, Fax oder Post?

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Kunden bei o2 kündigen wollen. Die Preisgestaltung kann ebenso dazu führen, wie ein Umzug oder ein Todesfall. Möchten Sie den Vertrag ordentlich beenden, sind die vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen zu beachten. Diese können Sie bei o2 in Ihren Vertragsunterlagen oder in Ihrem Kundenkonto online einsehen. Finden Sie die Angaben zu den Fristen nicht, ist es ratsam, sich an den Kundenservice zu wenden und dort nachzufragen.

o2: Kündigen per Email ist nicht möglich. Auch per Telefon geht das nur, wenn Sie die Kündigung online vorgemerkt haben.
o2: Kündigen per Email ist nicht möglich. Auch per Telefon geht das nur, wenn Sie die Kündigung online vorgemerkt haben.

In der Regel liegt die Mindestvertragslaufzeit für o2-Verträge bei 24 Monaten. Üblicherweise können die Verträge dann drei Monate vor Ablauf gekündigt werden. Haben Sie die Kündigungsfrist verpasst, verlängern sich die Laufzeiten um weitere 12 Monate. Dann müssen Sie die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt aussprechen. Eine weitere Option kann bei dringenden Anliegen auch eine Kulanzlösung durch o2 sein. Diesbezüglich ist die Kontaktaufnahme zum Kundenservice besonders wichtig. Zudem sollten Sie auch prüfen, ob Sie unter bestimmten Umständen von Sonderkündigungsrechten Gebrauch machen können.

Eine Kündigung ist bei o2 auf verschiedenen Wegen möglich. Für Handyverträge können Sie ein Onlineformular auf der Webseite des Anbieters verwenden. Darüber hinaus ist es online nur möglich, den Vertrag stillzulegen oder die Kündigung vorzumerken. Ansonsten können Sie ihren Vertrag entweder per Post oder per Fax beenden.

Wollen Sie den Vertrag bei o2 schriftlich kündigen, ist folgende Adresse wichtig:

Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG

Kundenbetreuung

90345 Nürnberg

Deutschland

Am besten senden Sie das Kündigungsschreiben so, dass Sie einen Nachweis über den Versand und bestenfalls auch für die Entgegennahme durch o2 haben. Hier ist also ein Einschreiben ratsam.

Um o2 per Fax zu kündigen, schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben an folgende Nummer:

  • Faxnummer: 01805 571766

Derzeit ist es nicht möglich, o2 per E-Mail zu kündigen. Telefonisch können Sie Ihren Vertrag nur dann beenden, wenn Sie die Kündigung bereits in ihrem Kundenkonto vorgemerkt haben. Sie müssen dies dann über die Telefonnummer des Kundenservices bestätigen.

In manchen Fällen muss o2 Sie fristlos kündigen lassen

Wann können Sie bei o2 fristlos kündigen?
Wann können Sie bei o2 fristlos kündigen?

Nicht nur derjenige, der einen Internet- bzw. einen Handyvertrag unterschreibt, ist an gewisse Pflichten gebunden. Auch o2 als Anbieter muss sich an bestehende Gesetze und die herrschende Rechtsprechung halten. So gibt es durchaus einige Fälle, in denen o2 Ihre fristlose Kündigung hinnehmen muss.

So müssen zugesicherte Leistungen erbracht werden. Andernfalls können Betroffene eine fristlose Kündigung vom o2-Vertrag erwirken. Kommt es also vermehrt zu einem absoluten Mobilfunknetzausfall, müssen Kunden sich das nicht gefallen lassen und können unter Missachtung der Fristen bei o2 kündigen. Anfangs muss das zuständige Unternehmen jedoch die Chance erhalten, Missstände auszubessern. Dafür ist eine Frist von mindestens drei Monaten anzusetzen.

Eine fristlose bzw. schnellere Kündigung bei o2 ist auch in den folgenden zwei Fällen möglich:

  • Es kommt zu einer AGB-Änderung, der Sie nicht zustimmen: Hier besteht in jedem Fall ein Sonderkündigungsrecht, bei dem keine Fristen beachtet werden müssen.
  • Nach einem Umzug innerhalb Deutschlands werden zuvor erbrachte Leistungen nicht mehr erreicht: In diesem Fall dürfen Vertragskunden innerhalb einer verkürzten dreimonatigen Frist kündigen.

Auch Kulanz kann eine fristlose Kündigung bei o2 möglich machen

Ändern sich die AGB und Sie stimmen dem Ganzen nicht zu, kann dies eine fristlose Kündigung bei o2 rechtfertigen.
Ändern sich die AGB und Sie stimmen dem Ganzen nicht zu, kann dies eine fristlose Kündigung bei o2 rechtfertigen.

Nicht jeder wichtige Grund rechtfertigt es, dass o2 Ihre fristlose Kündigung akzeptieren muss. In einigen Fällen entscheidet Kulanz darüber, ob Sie früher als vorgesehen einen Anbieterwechsel durchführen dürfen.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie einen Umzug ins Ausland durchführen. Diesen müssen Sie nicht nur durch ein gültiges Dokument nachweisen. Sie müssen auch auf das Wohlwollen des Anbieters hoffen.

Ähnlich sieht es aus, wenn Betroffene Insolvenz anmelden müssen oder es zum Todesfall eines Vertragskunden kommt. Im letzteren Fall kümmern sich Hinterbliebene darum, alte Verträge zu beenden. Doch das kann sich manchmal als schwierig erweisen. Auch hier hilft ein Nachweis, beispielsweise in Form einer Kopie der Sterbeurkunde. Wollen Sie den o2-Telefonica-Vertrag fristlos kündigen, können Sie ebenfalls Muster und Vorlagen nutzen. Hier ein Formulierungsbeispiel für die Kündigung im Todesfall:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich aufgrund eines Todesfalls den oben benannten Vertrag fristlos und außerordentlich.

Anbei finden Sie eine Kopie der Sterbeurkunde.

Mit freundlichen Grüßen

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o2-Vertrag kündigen: So gehen Sie vor
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Über den Autor

Jennifer A. Autor Bild
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

5 Gedanken zu „o2-Vertrag kündigen: So gehen Sie vor

  1. Adrian

    Guten Tag,

    Ich habe folgendes Problem bei o2. Wegen Drittanbieter ist die gesamtsumme auf ca. 640 Euro angefallen. Bisher habe ich immer alle Rechnungen bezahlt. Da ich die Rechnung nicht aufeinmal zahlen kann, hat mir die Kundenbetreuung vorgeschlagen eine Ratenzahlungsvereinbarung zu erzielen. Schön und gut , die meinten ich solle mich melden wenn der vetrag gesperrt ist, erst dann ist eine Ratenzahlungsvereinbarung möglich. So heute gemacht ich zahle jetzt 4x 158,83 € plus die monatlichen Grundgebühren in Höhe von 39,99€. Dann habe ich gefragt ob mit einrichtung der Ratenzahlung der Vertrag wieder entsperrt ist also ich die Dienste wieder nutzen kann. Auf einige nachfragen von mir kam folgendes zurück :

    „Da dur vertraglich gebunden bist, kommt die monatliche Grundgebühr auf die Rate mit drauf. Dies ist ein ganz normaler Vorgang. Tut mir leid.

    „Dies ist leider nicht richtig. Wir bieten Raten erst bei Vollsperre an und eine Entsperrung erst bei Ausgleich alle Raten. Da die vertraglich Gebunden bist, musst du auf die Raten wie andere Kunden auch die monatliche Grundgebühr zahlen.“

    „Du musst auf die Raten die monatliche Grundgebühr zahlen. Da du mehr als 100,00 EUR offen hast, sind wir berechtigt deine ganzen Dienste zu sperren. Wir haben eine Ratenzahlung vereinbart in Höhe von 4 Raten + monatliche Grundgebühren. Die Freischaltung erfolgt automatisch sobald alle 4 Raten + Grundgebühren gezahlt wurden.“

    Dies finde ich reinste abzocke ich zahle trotzdem die monatlichen Vertragskosten obwohl ich diese nicht nutzen kann ?

    Ich hoffe Sie können mir da helfen und haben eine Idee.

  2. Jan-Bernd

    moin, moin, and to whom it may concern,

    Ich habe folgendes Problem:
    Mein zukünftiger Vermieter (Wohnungseigentümer) hat seine Wohnung bislang immer möbliert vermietet. Im Zuge dessen hat er auch Verträge mit Energieversorgern und Telefonanbietern abgeschlossen. Diese waren Teil des Mietverhältnisses.
    In zwei Monaten wird er seine Wohnung an mich unmöbliert vermieten. Nach meinen Recherchen hat er deshalb – weil hier ein Umzug von einem Mieter stattfindet und ein neuer einzieht – ein Sonderkündigungsrecht. Der bisherige Energieversorger hat dieses Sonderkündigungsrecht auch bereits zugestanden und damit die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses.

    Der Telefonanbieter – hier O2 – bestreitet aber dieses Sonderkündigungsrecht. Ein Mitarbeiter hat mir aber auf der Facebook-Seite von O2 im privaten Nachrichtenbereich bestätigt, dass dieses Sonderkündigungsrecht besteht, auch wenn nicht der Vermieter umzieht (logisch), sondern sein Mieter wechselt.
    O2 besteht darauf, dass der Vertrag (24 Monate) eingehalten wird und erst in sieben Monaten endet, bestreitet also ein Sonderkündigungsrecht.

    Für mich würde das bedeuten, dass ich meinen bestehenden Telefonanschluß bei meinem Anbieter für sieben Monate nicht wahrnehmen kann. Auch besteht somit keine Rufnummernmitnahme. Ich müsste also für sieben Monate mit einer anderen Rufnummer bei einem anderen Provider – hier eben O2 – angemeldet sein. Kann das sein?

    Und wie gesagt: Ein O2-Mitarbeiter hat selbst das Sonderkündigungsrecht bestätigt. Man müsse halt Nachweise über den Mieterwechsel beibringen und auch belegen, dass der Vermieter nicht selbst in die eigene Wohnung zieht.

    Was gilt jetzt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jan-Bernd

  3. emili

    Hallo ich wollte fristlos kündigen weil ich in der Ausbildung bin und wenig Geld verdienen, ich benutze den Internet nicht mehr und möchte das es fristlos gekündigt wird

    1. anwalt.org/kuendigung

      Hallo emili,

      wenden Sie sich für eine Kündigung bitte direkt an den Anbieter.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. ibeth

    Guten Tag,
    seit dem 09.04.2020 habe ich den Anbieter mit Vodafone gewechselt, aber mein Vertrag mit meinem derzeitigen Anbieter O² endet am 13.07.2021, und ich werde am 20.04.2021 umziehen, heute habe ich den Kundenservice von O² angerufen und sie haben mir gesagt, dass ich ein Sondern Kündigung machen soll
    ich weiß nicht wie kann man es machen, könnten Sie mir bitte helfen?
    Vielen Dank !

    Mit freundlichen Grüßen

    Ibeth

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