FAQ: Jedermannsrecht Das Jedermannsrecht regelt im ursprünglichen Sinne in den nordischen Ländern das gültige Gewohnheitsrecht in Bezug auf die Nutzung der Wildnis. Dieses sogenannte Jedermannsrecht regelt den Umgang mit der Natur, den Fischen, Feuer und Abfällen. In Deutschland versteht man unter „Jedermannsrecht“ allerdings die vorläufige Festnahme durch Jedermann, welches in der Strafprozessordnung festgehalten wird. Jedermannsrecht: … Jedermannsrecht weiterlesen
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