Deutschland. Mit dem neuen Jahr treten zahlreiche gesetzliche und finanzielle Änderungen in Kraft. Ob Versicherte, Arbeitnehmer, ALG-II-Empfänger oder Autofahrer: Die Neuerungen sind zahl- und umfangreich und betreffen verschiedenste Personengruppen. Was sich für Sie ab Januar 2018 ändert? Im Folgenden haben wir wichtige Änderungen im Jahre 2018 übersichtlich zusammengefasst.
Wichtige Änderungen ab 2018 im Arbeitsrecht

- Mutterschutz wird ausgeweitet: Eine wichtige Änderung 2018 betrifft die Ausweitung der Gruppen, die durch das Mutterschutzgesetz erfasst werden. Mit Inkrafttreten profitieren sodann auch Schüler, Studenten und Auszubildende von dem verbesserten Kündigungsschutz durch den Mutterschutz. Zudem sind Arbeitgeber stärker verpflichtet, bezüglich der Arbeitsbedingungen so zu verfahren, dass eine Schwangerschaft nicht automatisch in der Beendigung der Berufstätigkeit mündet.
- Höhere Chancen für die Lohngleichheit: Um die Lohnunterschiede bei männlichen und weiblichen Arbeitnehmern zu verringern, soll als wichtige Änderung im Jahre 2018 die Transparenz in Unternehmen erhöht werden. Arbeitnehmer haben dann in Betrieben ab 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bezüglich des Durchschnittsverdienstes einer Vergleichsgruppe in gleichartiger Position.
- Betriebliche Altersvorsorge mehr Arbeitnehmern zugänglich: Ab 2018 sollen nunmehr auch geringfügig Beschäftigte und Angestellte in kleineren Betrieben die Möglichkeit erhalten, von der Betriebsrente zu profitieren.
Wichtige sozialrechtliche Änderungen im Jahre 2018
Die Hartz-IV-Regelsätze werden ab 01. Januar 2018 ebenfalls angeglichen. Sie erhöhen sich gegenüber den Beträgen aus 2017 um 3 bis 7 Euro monatlich. Wer im Einzelnen von der Anpassung der Regelsätze profitiert, können sie der folgenden tabellarischen Übersicht entnehmen:
Bedarfsgruppe | 2017 | 2018 |
---|---|---|
Alleinerziehend und Alleinstehende | 409 € | 416 € |
Nichterwerbsfähige/Behinderte | 409 € | 416 € |
Bedarfsgemeinschaften/je Partner | 368 € | 374 € |
Behinderte in stationären Einrichtungen | 327 € | 332 € |
unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern | 327 € | 332 € |
14 bis einschließlich 17 Jahre | 311 € | 316 € |
6 bis einschließlich 13 Jahre | 291 € | 296 € |
unter 6 Jahren | 237 € | 240 € |
Rentenanpassung: Die Kluft zwischen Ost und West soll geschlossen werden!

In vielen Bereichen sind alte und neue Bundesländer bis zum heutigen Tage noch immer nicht so recht zusammengewachsen. Ein wesentlicher Unterschied etwa ergibt sich auch bei den Renten. Der Wert einer Ost-Rente ist von dem Wert von West-Renten noch immer weit entfernt. Hier soll nun durch die schrittweise Anpassung über die kommenden sieben Jahre eine Angleichung erfolgen, um zukünftig bundesweit eine einheitliche Rentenberechnung ermöglichen zu können.
Der erste Schritt in die richtige Richtung erfolgt am 01. Juli 2018. Der Rentenwert Ost soll ab diesem Zeitpunkt 95,8 Prozent des Wertes West haben. Bis 01. Juli 2024 sollen die 100 Prozent erreicht sein.
Wichtige Änderungen ab 2018 bei Unterhalt und Kindergeld
Auch im Jahre 2018 erfolgt eine Anhebung des Kindergeldes um 2 Euro. Im Folgenden finden Sie die sich ergebenden neuen Kindergeldsätze ab 01. Januar 2018:
- für das 1. und 2. Kind: 194 Euro
- für das 3. Kind: 200 Euro
- ab dem 4. Kind: 225 Euro
Das ändert sich für Verbraucher

Auch Verbraucher dürfen sich auf die wichtige Änderungen im Jahre 2018 freuen:
- Streaming-Dienste: Nutzer von kostenpflichtigen Streaming-Diensten etwa können ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland auf die Inhalte von Maxdome, Netflix & Co. zugreifen – die Landessperren fallen.
- Kreditkartenzahlung: Händler dürfen für die Zahlung per Kreditkarte mit Wirkung zum 13. Januar 2018 keine zusätzlichen Gebühren mehr von den Käufern erheben – ebenso wie für Kartenzahlung, SEPA-Überweisung sowie Lastschriftverfahren. Außerdem sinkt die Haftungsgrenze bei Kreditkartenmissbrauch auf 50 Euro.
- Telefon-Abzocke: Sogenannte Ping-Anrufe sindfür viele Verbraucher ein erhebliches Ärgernis. Aus dem Ausland werden dabei beliebig Personen angeklingelt. Rufen diese zurück, entstehen erhebliche Kosten für den Anrufer. Bis spätestens zum 15. Januar 2018 muss nach Forderung der Bundesnetzagentur nunmehr für insgesamt 22 Länder vor der Verbindung eine automatisierte Preisansage geschaltet sein. So soll der Anrufer die Möglichkeit erhalten, das Telefonat im Zweifel auch noch abzubrechen, ohne bereits hohe Kosten befürchten zu müssen.
Wichtige Änderungen ab 2018 auch bei Kfz-Steuer und Autokauf
Last but not least ist auch der Kfz-Bereich von Änderungen im kommenden Jahr betroffen. Zum einen dürfen ab 31. März 2018 nur noch Fahrzeuge in der EU zugelassen und vertrieben werden, die mit dem automatischen eCall-System ausgerüstet sind. Dies gibt bei einer Kollision oder einem schwerwiegenden Schadensfall automatisch einen Notruf ab.
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