Köln. Mit Siegeln wie „Natürlich Galeria“ versuchte Galeria Kaufhof, seine Kunden auf nachhaltig hergestellte Produkte aufmerksam zu machen. Die Aussage „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ diente auf der Webseite als Begründung für das Label. Weil diese Angaben aber nicht näher definiert wurden, entschied das Landesgericht Köln, dass der Einzelhändler mit diesen Angaben nicht mehr werben darf (Az.:31 O 379/17). Hintergrund sind fehlende Vorschriften bei der Siegelvergabe für Einzelhändler.
Wegen fehlender Vorschriften bei Siegelvergabe: Galeria Kaufhof warb mit ungenauen Angaben

Ohne Vorschriften bei der Siegelvergabe für Einzelhändler konnte Galeria mit ungenauen Aussagen werben.
Mit dem grünen Blatt werden Produkte gekennzeichnet, die besonders umweltfreundlich oder sozialverträglich hergestellt sind – oft auch beides. Sie müssen sich nicht mit all den unterschiedlichen Symbolen auskennen. Vertrauen Sie uns!
Weil dabei aber weder deutlich wird, bei welchen Produkten nur eine oder beide dieser Aussagen zutreffen, noch eine nähere Erläuterung dieser Aussagen zu finden ist, erhob der Bundesverband der Verbraucherzentralen vor dem Landesgericht Köln Einwände gegen dieses Siegel. Der Verband setzt sich für den Verbraucherschutz ein und fordert strengere Vorschriften bei der Siegelvergabe für Einzelhändler. Das Landesgericht Köln gab dem Verband Recht und untersagte dem Unternehmen, künftig mit diesen Aussagen zu werben.
Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warf dem Einzelhändler darüber hinaus vor, gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen zu haben.
Das UWG formuliert jedoch keine Vorschriften bezüglich der Siegelvergabe für Einzelhändler. Insgesamt gibt es bezüglich des Siegelentwurfs und der Siegelvergabe gar keine gesetzlichen Regelungen. Genauso wenig ist das Wort „Siegel“ rechtlich geschützt bzw. definiert. Folglich kann grundsätzlich jeder ein solches Gütesiegel entwerfen. Allein auf dem deutschen Markt gibt es somit über 1000 unterschiedliche Siegel.
Daher fordert der Bundesverband der Verbraucherzentralen strengere Vorschriften bezüglich der Siegelvergabe für Einzelhändler. Die Masse an unterschiedlichen Siegeln sei verwirrend für den Verbraucher. Die Kennzeichnung müsse auf Grundlage von wissenschaftlich belegten und gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben erfolgen.
Zur Verbraucherberatung wurde die Webseite siegelklarheit.de von der Bundesregierung gestartet. Darauf werden zahlreiche Siegel verglichen und nach bestimmten Kriterien bewertet.
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