Hamburg. Ein Youtuber musste sich nach einem „Prank“ wegen Nötigung, Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens verantworten. Gegen das Urteil zum Bomben-Scherz des Amtsgerichts Hamburg ist er zunächst in Revision gegangen. Nun zieht er diese zurück. Der Fall hatte für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt.
Witze auf Kosten Anderer

Ein Youtuber und sein Bomben-Scherz erhielten viel mediale Aufmerksamkeit
Die Aufnahmen dieser und weiterer Szenen werden als „Bomben-Prank“ auf der Plattform Youtube im Juni 2016 hochgeladen und sollen die über 2 Millionen Abonnenten große Fangemeinde des Urhebers „ApoRed“ belustigen. Doch die Aktion verstieß gegen mehrere Gesetze.
Mehrere Straftatbestände erfüllt
Das Amtsgericht Hamburg fand das Video weniger witzig, folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft weitgehend und verurteilte den 23-Jährigen zu sieben Monaten auf Bewährung und 200 Arbeitsstunden als besondere Erziehungsmaßnahme. Öffentlichkeitswirksam hatte sich der Youtuber zunächst gegen das Urteil zum Bomben-Scherz geäußert („Die Richterin hat mich gehasst“) und legte Revision ein. Das 40 Minuten lange Statement zum Urteil wurde bereits über 1,8 Millionen mal angeklickt.
Der Youtuber mit dem Bomben-Scherz wurde erstinstanzlich wegen folgender Straftaten verurteilt:
- Körperverletzung (als Folge der Angstzustände einer Zeugin),
- Nötigung,
- Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten,
- Verstoß gegen § 33 des Kunsturhebergesetzes – die im Video gezeigten Passanten sind teilweise ungefragt unverpixelt gelassen worden.
Verteidigerin: Fall sei von der Justiz „etwas hochgehangen“ worden

Nachdem die Revision zurückgezogen wurde, ist das erstinstanzliche Urteil zum Bomben-Scherz rechtskräftig
Die Berufung sei nur aus Zeitgründen zurückgenommen worden. Die Strafe halte die Anwältin weiterhin für schuldunangemessen. Die Justiz habe ihrer Meinung nach, den Fall „etwas hochgehangen“, um deutlich zu machen, dass Straftaten bei Youtube ebenfalls nicht geduldet werden.
Zeugin litt unter Angstzuständen
Bei dem Urteil zum Bomben-Scherz im Oktober berichteten mehrere Zeugen von ihren persönlichen Folgen des „Pranks“. Eine Passantin gab an, sie sei direkt nach Hause gefahren, nachdem ihr die schwarze Tasche entgegengeworfen wurde und dort zusammengebrochen.
Bis zum Upload des Videos wüsste sie nicht, dass es sich um eine Spaß-Aktion mit versteckter Kamera gehandelt habe, erst Bekannte hätten sie darauf angesprochen.
Nicht das erste Urteil zu Youtubern

das Urteil zum Bomben-Scherz ist nicht das erste gegen Youtuber
Dabei geht es neben Kennzeichnungspflicht von Werbung und Behandlung nach dem deutschen Telemediengesetz auch immer wieder um die Frage: „Wie weit darf und muss in einem Netzvideo der Unterhaltung wegen provoziert und überdreht werden und ab wann ist es strafbar?“ Das jetzt rechtskräftige Utreil zum Bomben-Scherz des Amtsgerichts Hamburg gibt diesbezüglich einen kleinen Ausblick.
Bildnachweise: fotolia.com/georgejmclittle, istockphoto.com/Marilyn Nieves, fotolia.com/vector_master