Brüssel. Der Europäische Gerichtshof hat am Mittwoch in einem Urteil entschieden, Uber als Transportunternehmen einzustufen. Die App UberPop des amerikanischen Start-ups vermittelt Fahrdienstleistungen von privaten Fahrern an Fahrgäste. Das Grundsatzurteil könnte weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen – und das nicht nur für Uber, sondern für Fahrdienste in ganz Europa.
Urteil klärt: Ist Uber ein Transportunternehmen oder ein Technologieunternehmen?

EuGH-Urteil: Uber ist ein Transportunternehmen, ähnlich einem Taxidienst.
Das Unternehmen stammt ursprünglich aus New York, wo es seit seiner Markteinführung 2011 stetig an Beliebtheit gewinnt. Die Anzahl der Uber-Autos übersteigt in der Metropole inzwischen sogar die der klassischen gelben Taxis, was zu einigem Frust bei den professionellen Fahrern führt.
Frust, den man auch in Europa kennt. Hier hatten 2014 Taxifahrer aus Barcelona gegen das Unternehmen geklagt und ihm wettbewerbsverzerrendes Verhalten vorgeworfen. Der Dienst UberPop, bei dem Privatleute Fahrgäste mit ihren eigenen Fahrzeugen transportieren, würde Taxidienstleistungen ohne Lizenz anbieten und damit gegen das Gesetz verstoßen, sagten die Anwälte.
Uber selbst argumentierte dagegen, es sei lediglich ein Technologieunternehmen, das über eine digitale Plattform die Vermittlung zwischen Fahrer und Fahrgast abwickle. Nun hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gefällt und Uber zum Transportunternehmen erklärt. Er stellte dabei klar, dass das Angebot von Uber
als mit einer Verkehrsdienstleistung untrennbar verbunden anzusehen und daher als Verkehrsdienstleistung im Sinne des Unionsrechts einzustufen ist.“
Problematisches Urteil für Uber: Einstufung als Transportunternehmen bringt Hindernisse mit sich

Das Urteil, das Uber zum Transportunternehmen erklärt, untersagt die Beförderung durch private Fahrer.
Auch die App UberBlack steht auf dem Prüfstand. Im Gegensatz zu UberPop werden die Fahrgäste hier nicht an private Fahrer vermittelt, sondern an professionelle Limousinen-Dienste.
Ein Berliner Taxiunternehmen hatte gegen den Dienst geklagt mit der Begründung, Mietwagen dürften im Gegensatz zu Taxis keine Aufträge während der Fahrt annehmen, sondern nur an ihrem Unternehmenssitz. Der Bundesgerichtshof hat den Fall im Mai 2017 dem EuGH vorgelegt. Eine Entscheidung steht noch aus.
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