Schlecker-Urteil: Langer Prozess mit überraschendem Ergebnis

News von anwalt.org, veröffentlicht am 28. November 2017

Stuttgart – Im Januar 2012 hat „Schlecker“, die einst größte Drogeriekette in Deutschland, nach jahrelangen Verlusten Insolvenz angemeldet. Was folgte, war ein langer Prozess, in dem es darum ging, wann der ehemalige Unternehmer die drohende Pleite kommen sah. Am vergangenen Montag wurde schließlich im Fall Schlecker ein Urteil gefällt, das die Besucher des Gerichtes zum Staunen brachte.

Hintergrund zum Schlecker-Urteil

Das Gericht hat am vergangenen Montag im Prozess um die Familie Schlecker ein Urteil gefällt

Das Gericht hat am vergangenen Montag im Prozess um die Familie Schlecker ein Urteil gefällt

Im Jahr 1975 gründete der damalige Metzgermeister Anton Schlecker seinen ersten Schlecker-Markt in Ulm. Im Lauf der Zeit wurde daraus die größte Drogeriekette in Deutschland, die in ihren Hochzeiten mehr als 55.000 Menschen beschäftigte. Mit seinem Konzern erwirtschaftete Schlecker zeitweise fünf Milliarden Euro Umsatz, doch ab 2008 machte er nur noch Verluste.

Anfang 2012 hatte Schlecker endgültig Insolvenz angemeldet. Daraufhin verloren 25.000 Mitarbeiter ihren Job, es entstand ein Schaden von 16 Millionen Euro. Drei Tage vor der Insolvenz überwies er jedoch mehrere Millionen Euro an die Logistik-Tochterfirma LDG, die seinen Kindern Lars und Meike Schlecker gehörte – als vorläufige Gewinnausschüttungen. Zudem bezahlte er seiner Familie eine Luxusreise nach Antigua im Wert von 58.000 Euro, beglich eine hohe Rechnung für die Sanierung der Wohnung seines Sohnes und schenkte jedem Enkel 200.000 Euro.

Anton Schlecker hätte von dem Zeitpunkt an, von dem er von der drohenden Pleite wusste, dem Unternehmen kein Geld mehr entziehen dürfen.

Laut § 26 Abs. 2 Insolvenzordnung (InsO) hätten die überhöhten Stundensätze, die auf das Konto seiner Familie überwiesen worden sind, in die Insolvenzmasse, zugunsten der Gläubiger, fließen müssen:

Das Gericht ordnet die Eintragung des Schuldners, bei dem der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen worden ist, in das Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung an und übermittelt die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 der Zivilprozessordnung. 2§ 882c Abs. 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.

Die Familie Schlecker nach dem Urteil

Schlecker-Urteil: Die Schlecker-Kinder müssen Haftstrafen antreten

Schlecker-Urteil: Die Schlecker-Kinder müssen Haftstrafen antreten

Im Fall Schlecker fiel das Urteil am vergangenen Montag. Das Gericht hat Anton Schlecker zu zwei Jahren Bewährungs- sowie einer Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro verurteilt. Seine Kinder Lars und Meike müssen aber Haftstrafen von zwei Jahren und acht Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten antreten.

Das Gericht begründet das Schlecker-Urteil damit, dass die Vergehen von Lars und Meike Schlecker – Insolvenzverschleppung, Untreue und Beihilfe zum Bankrott – deutlich mehr Schaden verursacht hätten und somit schwerwiegender gewesen seien. Anton Schlecker hätte dagegen das Geld nicht für sich beansprucht.

Mittlerweile haben die Schleckers 14 Millionen Euro an den Insolvenzverwalter gezahlt, wovon zehn im Rahmen eines Vergleichs waren. Als Schadenswiedergutmachung wurden kurz vor dem Schlecker-Urteil weitere vier Millionen überwiesen.

Das Schlecker-Urteil wirft viele Fragen zum Insolvenz- und Strafrecht auf. Um Haftstrafen zu vermeiden, ist es dringend ratsam, vor der Anmeldung der Insolvenz einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zu konsultieren.

Bildnachweise: Fotolia.com/BillionPhotos, iStock.com/Vladstudioraw

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