München. Die zwölfte Strafkammer des Landgerichts München I ist dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat ein Urteil für den Waffenhändler des OEZ-Anschlag-Attentäters gefällt. Philipp K. muss demnach für sieben Jahre ins Gefängnis, da ihm fahrlässige Tötung in neun Fällen, fahrlässige Körperverletzung und zahlreiche Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt werden.
Wie begründete das Gericht sein Urteil für den Waffenhändler, der den OEZ-Anschlag mitverursacht hat?

Das neue Urteil für den Waffenhändler des OEZ-Anschlag-Attentäters steht fest: sieben Jahre Haft.
Der Angeklagte Philipp K. schwieg bis zum letzten Tag der Hauptverhandlung. In seinem Schlusswort sagte er jedoch:
Ich habe das nicht gewollt. Es tut mir leid. (Süddeutsche.de)
Obwohl die Strafkammer nicht der Überzeugung ist, dass Philipp K. über die Anschlagspläne informiert gewesen war, hat er sich strafbar gemacht, da die neun in München verübten Morde erst durch den illegalen Verkauf der Waffe ermöglicht wurden. Der Vorsitzende der Strafkammer betonte darüber hinaus, dass Philipp K. sich eindeutig als ein Rassist, rechtsradikal, ein überzeugter Anhänger Hitlers sowie des Dritten Reichs zeigte.
Was bedeutet das Urteil für den Waffenhändler des OEZ-Anschlag-Attentäters für die Zukunft?

Mit dem Urteil über den Waffenhändler im OEZ-Anschlag-Fall soll das Waffengesetz verschärft werden.
Des Weiteren sollte sich der Staat zukünftig noch stärker gegen Taten wie diese organisieren, die rassistisch und fremdenfeindlich motiviert sind.
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