Am 1. Januar ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz vollständig in Kraft getreten. Damit sind soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook dazu verpflichtet, strafbare Inhalte rasch zu löschen – und zwar in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Auf diese Weise sollen beispielsweise Hasskommentare eingedämmt werden. Gleichzeitig wird Kritik laut, das Gesetz gefährde die Meinungsfreiheit.
Wie funktioniert das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)?

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz tritt in Kraft.
Sollte dem nicht nachgekommen werden, drohen hohe Bußgelder für die betreffenden Unternehmen. Angestoßen werden Löschungen in der Regel durch eine Meldung seitens der Nutzer.
Die Netzwerke stellen hierfür eine Funktion (z. B. ein Formular) zur Verfügung, mittels derer der Nutzer dann angeben muss, aus welchem Grund der beanstandete Inhalt gelöscht werden soll. Um also zu belegen, dass der Beitrag rechtswidrig ist, muss der entsprechende Tatbestand genannt werden, der jeweils vorliegen soll.
Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Bundesjustizminister Heiko Maas rechtfertigt das Gesetz damit, dass deutsches Recht auch im Internet durchgesetzt werden müsse. So erklärt er:
Die Gesetze muss jeder und jede von uns jeden Tag beachten; das muss auch für soziale Netzwerke gelten. Sie dürfen nicht länger zulassen, dass ihre Infrastruktur zur Begehung von Straftaten missbraucht wird.

Führt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu einer massiven Löschung von Inhalten?
Gleichzeitig kommen Zweifel daran auf, ob sich die Aufgabe der Prüfung von Inhalten auf ihre Strafbarkeit überhaupt auf die Unternehmen übertragen lasse. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das nun in Kraft tritt, stellen nicht Richter die Rechtswidrigkeit von Aussagen fest, sondern Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen. Damit würden nach Ansicht der Kritiker hoheitliche Aufgaben, die bisher ausschließlich staatlich organisiert waren, privatisiert.
Bildnachweise: Fotolia.com/panomacc, Fotolia.com/georgejmclittle