Musterfeststellungsklage: Bundestag beschließt neues Gesetz

News von anwalt.org, veröffentlicht am 14. Juni 2018

Berlin. Der Bundestag hat das Gesetz zur Musterfeststellungsklage (MFK) beschlossen. Sie dient in erster Linie dazu, den Verbrauchern leichter zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Musterfeststellungsklage soll jetzt dafür sorgen, dass bestimmte Rechtsstreitigkeiten generell geklärt werden können und dies nicht mehr mehrere Einzelprozesse benötigt.

Was bringt die neue Musterfestellungsklage?

Es ist beschlossen: Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage tritt im November in Kraft.

Es ist beschlossen: Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage tritt im November in Kraft.

Mit dem Beschluss der sogenannten Eine-für-Alle-Klage, wie das Bundesjustizministerium sie nennt, stärkt der Bundestag das Verbraucherrecht in Deutschland.

Am 1. November 2018 soll das Gesetz zur Musterfeststellungsklage bereits inkrafttreten. Die Bundesjustizministerin äußerte sich zu dem neuen Gesetz folgendermaßen:

Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen. Mit der Einführung der ‚Eine-für-Alle-Klage‘ stärken wir die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ganz reibungslos verlief der Beschluss des neuen Gesetzes nicht, da einzelne Punkte der Musterfeststellungsklage auch auf Kritik stießen. Umstritten war unter anderem, welche Verbände dazu befugt sein sollen, zu klagen und wie das Prinzip der Einreichung einer Klage oder der Anmeldung der Kläger funktionieren soll.

Im Laufe des Entwicklungsprozesses wurden aufgrund der Unstimmigkeiten zahlreiche Änderungen vorgenommenen. Das Ziel ist es bei Sammelklagen, wie zum Beispiel im Fall des Dieselskandals, eine Rechtsfrage in einem ersten Prozess generell zu klären. Bei individuellen Ansprüchen kommt es dann zu einem Folgeprozess.

Geführt werden soll ein solcher Prozess von Verbänden, die sich für den Verbraucherschutz in Deutschland einsetzen.

Wofür setzt sich der Verbraucherschutz hierzulande ein?

Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage stärkt den Verbraucherschutz in Deutschland.

Das Gesetz zur Musterfeststellungsklage stärkt den Verbraucherschutz in Deutschland.

Verbraucher werden in Deutschland zum einen durch den Gesetzgeber und zum anderen durch zivilgesellschaftliche Institutionen geschützt. Verbraucherschutzverbände setzen sich für verschiedene Interessen von Konsumenten ein. Zu den Teilgebieten des Verbraucherschutzes gehören vor allem:

Die neue Musterfeststellungsklage erleichtert es den Verbraucherschützern, die Rechte von Verbrauchern jeglicher Art besser und schneller durchzusetzen.

Bildnachweise: istockphoto/Marilyn Nieves, fotolia.com/©BillionPhotos

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