Loveparade-Prozess beginnt vor dem Landgericht Duisburg

News von anwalt.org, veröffentlicht am 8. Dezember 2017

Duisburg. Vor mehr als sieben Jahren kam es bei der Loveparade auf dem Gelände eines alten Güterbahnhofs zur Katastrophe. Heute beginnt nach langer Verzögerung vor dem Landgericht Duisburg der Loveparade-Prozess, der für die strafrechtliche Aufklärung der damaligen Vorgänge sorgen und die Verantwortlichen für das Unglück ermitteln soll.

Auftakt: Loveparade-Prozess soll Verantwortliche ermitteln

Der Loveparade-Prozess soll die strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks leisten.

Der Loveparade-Prozess soll die strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks leisten.

Am 24.07.2010 drängten sich etliche Besucher der Techno-Veranstaltung an einer engen Rampe, die den einzigen Zugang zum Gelände darstellte. Es kam zu einem Stau und einer Massenpanik, als gleichzeitig zu viele Personen den Zugang passieren wollten. Die Folge: 21 Menschen kamen zu Tode, weitere 652 wurden verletzt.

Beim Loveparade-Prozess, der seit heute vor dem Landgericht Duisburg abgehalten wird, sind vier Mitarbeiter des Veranstalters und sechs Mitarbeiter der Duisburger Stadtverwaltung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Die Planung habe laut Anklage gravierende Mängel enthalten und sei nicht für die Menge der zu erwartenden Besucher ausgelegt gewesen. Dennoch habe die Stadt Duisburg die Pläne genehmigt.

Aufgrund seiner großen Dimensionen findet der Loveparade-Prozess nicht im Landgericht, sondern in einem Kongresszentrum in Düsseldorf statt, das Platz für 500 Personen bietet. Es werden u. a. erwartet:

  • zehn Angeklagte mit 30 Verteidigern
  • 60 Nebenkläger mit 35 Anwälten
  • über 300 Zuhörer und Pressevertreter

Der Loveparade-Prozess kommt mit Verzögerung

Bis es zu dem jetzt beginnenden Loveparade-Prozess kommen konnte, hatte es einige Anlaufschwierigkeiten gegeben. Nach über dreijährigen intensiven Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anfang 2014 Anklage – mit einem immensen Umfang an Ermittlungsakten.

Über zwei Jahre zog sich die Prüfung hin, bis das Gericht im Frühjahr 2016 die Anklage aufgrund der Unverwertbarkeit eines zentralen Gutachtens zurückwies. Erst nach einer erfolgreichen Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf konnte die Hauptverhandlung im Loveparade-Prozess nun doch stattfinden.

Der Loveparade-Prozess findet unter Zeitdruck statt, weil es im Strafrecht Verjährungsfristen gibt. Diese richten sich nach der möglichen Höchststrafe der jeweiligen Tat (§ 78 Strafgesetzbuch). Bei fahrlässiger Tötung beträgt sie fünf Jahre, hier würde eine Verjährung nach fünf Jahren eintreten. Allerdings wird die Frist durch Aufnahme von Vernehmungen, Anklage und Hauptverfahren unterbrochen. Die Verjährung tritt dann laut § 78c StGB spätestens nach der doppelten gesetzlichen Verjährungsfrist ein, hier also nach zehn Jahren im Juli 2020.

Bildnachweis: istockphotos.com/liveostockimages

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