Kopftuchverbot für Mädchen? – Gutachten entfacht neue Diskussion

News von anwalt.org, veröffentlicht am 4. September 2019

Deutschland. Soll an deutschen Grundschulen ein Kopftuchverbot für muslimische Mädchen gelten? Wäre ein solches Verbot rechtlich überhaupt möglich? Diese Fragen stellte sich die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes und gab dazu beim Verfassungsrechtler Martin Nettesheim ein Gutachten in Auftrag. Der hält ein solches Verbot für möglich und löst damit eine neue Diskussion aus.

Kopftuchverbot für Mädchen verstoße nicht gegen die Religionsfreiheit

Wäre ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen verfassungsgemäß? Diese Frage ließ eine Frauenrechtsorganisation gutachterlich prüfen.
Wäre ein Kopftuchverbot für Mädchen an Schulen verfassungsgemäß? Diese Frage ließ eine Frauenrechtsorganisation gutachterlich prüfen.

Aus Sicht des Gutachters Nettesheim sei ein Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen unter 14 Jahren mit dem Grundgesetz vereinbar und verstoße weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Grundrecht der Eltern auf Erziehung und Pflege ihres Kindes. Zwar seien beide Rechte im Verfassungsrecht verankert, dennoch stehe das gesamte Schulwesen nach Art. 7 Grundgesetz (GG) unter staatlicher Aufsicht.

Stattdessen betrachtet Nettesheim das Kopftuchverbot für muslimische Mädchen als ein legitimes Mittel, damit Schülerinnen ein freies und selbstbestimmtes Leben entwickeln können. Es sei ein verfassungsrechtliches Erziehungsziel und Aufgabe staatlicher Schulen, Kinder an ein solches Leben heranzuführen, was aber nur funktioniere, wenn sie nicht zu schnell auf „bestimmte Lebenswege und Rollenmodelle“ festgelegt würden.

[Quelle: Prof. Dr. Martin Nettesheim: Grundgesetz und Verbot des „Kinderkopftuchs“ – Zur Diskussion über Kopftuchverbote für Schülerinnen]

Kopftuchverbot für muslimische Mädchen nur bei Verbot aller religiösen Symbole

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lehnt ein solches Kopftuchverbot für Mädchen ab.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lehnt ein solches Kopftuchverbot für Mädchen ab.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist gegen ein derartiges Verbot für Schülerinnen, auch weil dann sämtliche religiösen Symbole wie die jüdische Kippa und das christliche Kreuz aus deutschen Schulen verbannt werden müssten.

Der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, sagt hierzu gegenüber dem SPIEGEL:

Statt nun aber Kreuze, Kippas und das Kopftuch in Schulen generell zu verbieten, sollten wir aus meiner Sicht religiöse Vielfalt bewahren – und dafür sorgen, dass Kinder ganz unterschiedlicher religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen gleichberechtigt und frei von Diskriminierung zusammen lernen können.

[Quelle: Spiegel, Kopftuchverbot an Grundschulen – ist das zulässig?]

Kopftuchstreit vor den Gerichten

Das (hypothetische) Kopftuchverbot für muslimische Mädchen sorgt nicht zum ersten Mal für Kontroversen. Immer wieder müssen sich Richter mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Kopftuchverbot rechtmäßig ist oder ob es die Religionsfreiheit der Kopftuchträgerin beeinträchtigt.

Erst 2015 entschieden die Bundesverfassungsrichter, dass der Staat muslimischen Lehrerinnen das Kopftuchtragen nicht pauschal verbieten dürfe. Es müssten vielmehr konkrete Gründe für ein solches Verbot vorliegen, beispielsweise eine Gefährdung des friedlichen Zusammenlebens an bestimmten Schulen.

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