EuGH-Urteil: Bei Flugstreichung muss Provision von Airline erstattet werden

News von anwalt.org, veröffentlicht am 13. September 2018

Luxemburg. Ein neues Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) stärkt die Rechte von Fluggästen in Europa. So entschied der EuGH, dass bei Flugstreichung die Provision eines Online-Portals ebenfalls von der Airline erstattet werden muss. Bei der Provision handelt es sich um eine Gebühr, die ein Booking-Portal für die Vermittlung von Fluggästen an eine Airline erhält.

EuGH-Urteil: Wer bei Flugstreichung die Provision des Drittanbieters zahlen muss

EuGH-Urteil: Muss bei Flugstreichung die Provision an das Online-Portal von der Airline bezahlt werden?

EuGH-Urteil: Muss bei Flugstreichung die Provision an das Online-Portal von der Airline bezahlt werden?

Immer öfter werden Flüge über Drittanbieter gebucht und nicht direkt über eine Airline. So auch im verhandelten Fall, bei dem eine Familie aus Hamburg Flüge im Wert von 1108,88 Euro über ein bekanntes Online-Portal gebucht hatte.

Der Flug nach Portugal wurde aber gestrichen und die Betroffenen wollten selbstverständlich ihr Geld zurück. Die Fluggesellschaft erstattete daraufhin aber nur den Betrag, den sie erhalten hatte, nämlich 1031,88 Euro. Für die Gebühr, die das Buchungs-Portal für die Vermittlung erhalten hatte, wollte die Airline hingegen nicht aufkommen.

Wie entschieden die Richter? Laut EuGH-Urteil muss bei Flugstreichung auch die Provision an Dritte in die Erstattungssumme mit einberechnet werden.

Flug gestrichen: Welche Rechte haben Fluggäste in diesem Fall?

Welche Ansprüche Fluggäste bei einem Flugausfall geltend machen können, hängt immer davon ab, wann diese über die Annullierung des Fluges informiert wurden und welche Strecke mit dem Flugzeug zurückgelegt werden sollte. Wurde ein Fluggast nicht rechtzeitig informiert, greifen bei einer Nichtbeförderung die Fluggastrechte und Betroffenen steht dann Folgendes an Schadensersatz zu:

  • Anspruch auf Entschädigung von 250 bis 600 Euro (je nach Flugstrecke)
  • Ersatzbeförderung (zeitnah oder zu einem späteren Zeitpunkt)
  • Erstattung des Ticketpreises

Ungeklärt war in der Fluggastrechteverordnung bisher, ob eine Fluggesellschaft auch für die Gebühr aufkommen muss, die der Vermittler bei der Buchung eines Fluges über sein Portal erhält. Laut EuGH-Urteil muss bei Flugstreichung auch die Provision nun von der Airline erstattet werden.

Die einzige Voraussetzung ist hierbei, dass die betroffene Fluggesellschaft von der Provision wusste.

Bildnachweis: fotolia.com/©agnormark

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