Brüssel. Es ist ein leidiges Thema, das immer wieder in den Medien diskutiert wird, zuletzt beim Facebook-Datenskandal: der Umgang mit Kundendaten in Unternehmen. Um die Rechte und Daten natürlicher Personen besser zu schützen, erließen der Europäische Rat und das Europäische Parlament die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Freitag tritt diese nun in Kraft und gilt für die gesamte Europäische Union.
DSGVO tritt in Kraft – Was steckt dahinter?

Am 25. Mai ist es soweit: Die DSGVO tritt in Kraft und soll Verbraucher und ihre Daten besser schützen.
Dazu kommt: Die bisherigen Datenschutzregeln basierten „nur“ auf einer Richtlinie. Das bedeutet, diese musste von den EU-Mitgliedstaaten zunächst in nationale Gesetze umgewandelt werden und ließ ihnen dabei auch einigen Spielraum. Anders bei der DSGVO: Tritt diese in Kraft, gilt sie unmittelbar für die gesamte Europäische Union.
Was genau ändert sich nun?

Die DSGVO tritt in Kraft und betrifft damit auch jeden, der eine Webseite oder einen Blog betreibt.
- Name
- (IP- oder auch E-Mail-)Adresse
- Geschlecht
- Hautfarbe
Grundsätzlich bedarf dabei die Verarbeitung solcher Daten immer der ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Kunden.
Darüber hinaus sollte sich jeder, der eine Webseite betreibt, vom Blogger bis zum Online-Versandhändler, mit der DSGVO auseinandersetzen. Freitag tritt sie bereits in Kraft, daher sollte dies im besten Fall längst geschehen sein.
Der Otto Normalverbraucher wird die DSGVO vermutlich nicht allzu deutlich zu spüren bekommen. Wer gerne Datenschutzerklärungen liest, kann sich freuen, denn diese müssen nun detaillierter und insgesamt verständlicher verfasst sein.
Verbraucher profitieren aber keinesfalls nur passiv vom Schutz durch die neue DSGVO. Sie tritt nicht nur in Kraft und hält damit strengere Regeln für Unternehmen bereit, sondern räumt den Kunden und Internetnutzern neue Rechte ein. Diese können nun jederzeit Antrag auf Einsicht in ihre Daten stellen, genauso wie auf Löschung, Bearbeitung o. Ä. der eigenen Daten.
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