Urteil: Google benötigt für Kundenkontakt betreute Mailadresse
Wegen der hohen Zahl an Kundenanfragen würden diese sowieso nicht gelesen, so Google. Kunden bekamen auf ihre Anfragen nur automatisch generierte Antwortmails, die auf allgemeine Hilfeseiten verwiesen. Das Gericht befand dies als unzulässig.