Flüchtlingsstatus: Diese Arten von Asyl gibt es

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 29. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

fluechtlingsstatus-deutschland.
Flüchtlingsstatus: Diese Arten von Asyl gibt es

In Deutschland erhalten geflüchtete Menschen Schutz und Asyl – sofern die erforderlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Das deutsche und europäische Recht sehen verschiedene Abstufungen dieses Rechts auf Asyl vor.

Vier unterschiedliche Asylstatus sind hierzulande möglich. Jeder bringt eine Reihe an Bedingungen und Rechten mit sich.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Flüchtlingsstatus es gibt und unter welchen Voraussetzungen sie greifen. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Status bekommen Sie ebenfalls.

FAQ: Flüchtlingsstatus

Wer gilt als Flüchtling?

Ein Flüchtlingsstatus wird anerkannt, wenn die Betroffene Person als „politisch verfolgt“ gilt. Sie können dann in Deutschland einen Asylantrag stellen.

Was passiert, wenn eine Anerkennung als Flüchtling nicht möglich ist?

Erhält ein Geflüchteter keinen Flüchtlingsstatus, so droht ihm eine Abschiebung. Diese kann unter Umständen ausgesetzt werden. Der Geflüchtet erhält dann eine sogenannte Duldung.

Alle Asylstatus im Detail

Von den vier möglichen Flüchtlingsstatus beinhalten zwei eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft der Antragssteller. Bei den übrigen beiden Kategorien sind die entsprechenden Bedingungen nicht erfüllt – dennoch besteht ein gewisses Bleiberecht in Deutschland.

Status als Asylberechtigung und Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention

Je nach Flüchtlingsstatus besteht eine Wohnsitzauflage.
Je nach Flüchtlingsstatus besteht eine Wohnsitzauflage.

Eine Asylberechtigung kann hierzulande durch zwei Status erhalten werden. Es greift dabei entweder das deutsche Grundgesetz (Artikel 16a) oder die von Deutschland ratifizierte Genfer Konvention.

Eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus gemäß dem Grundgesetz wird nur selten angewandt, da es sich auf „politisch Verfolgte“ beschränkt. Als solche gelten Menschen, welche in ihrem Heimatland vom Staat verfolgt werden, deshalb nach Deutschland fliehen und anschließend einen Asylantrag stellen.

Auf Hunger- oder Kriegsflüchtlinge trifft diese Definition nicht zu. Da die Fluchtgründe jedoch auch diesen Fällen nachvollziehbar sind, greift an dieser Stelle § 3 des Asylgesetzes, welcher auf der Umsetzung der Genfer Konvention beruht.

Dieses Gesetz wird für Flüchtlinge angewandt, welche aus

begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe“ (§ 3 AsylG)

geflohen sind.

Menschen, welche einen dieser beiden Flüchtlingsstatus erhalten, dürfen in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und ihren Wohnungsort im Sinne der Freizügigkeit frei wählen.

Subsidiär Schutzberechtigter

Ist eine Anerkennung nicht möglich, kann der Flüchtlingsstaus als subsidiär Schutzberechtigter greifen. Diesen Schutz bekommen Flüchtlinge gemäß § 4 des Asylgesetzes, welchen Folter, die Todesstrafe oder eine ernsthafte Bedrohung ihrer Unversehrtheit droht.

Dieser Status gilt in der Regel für ein Jahr, anschließend ist eine erneute Prüfung des Falles notwendig. Beziehen subsidiär Schutzberechtigte Sozialleistungen, müssen sie sich oftmals einer Wohnsitzauflage beugen.

Es besteht hingegen für diesen Flüchtlingsstatus ein uneingeschränktes Recht zu arbeiten.

Geduldeter

Wenn die obigen drei Status nicht greifen, folgt in der Regel eine Ausweisung oder gar eine Abschiebung aus dem Land. Gemäß § 60a des Aufenthaltsgesetzes kann eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ verhängt werden.

Flüchtlinge gelten dann als „Geduldete“. Bei diesen Status erfolgt alle sechs Monate eine Prüfung, ob sich die Gegebenheiten geändert haben. Folgende Gründe führen zu einer Duldung:

  • Völkerrechtliche Gründe
  • Humanitäre Gründe
  • Wahrung der politischen Interessen Deutschlands
Die Duldung geht lediglich mit einer Aufenthaltsgestattung einher – keiner Aufenthaltsgenehmigung. Erst, wenn dieser Flüchtlingsstatus mindestens sechs Jahre lang besteht, können Betroffene ein Bleiberecht erhalten.

Asylbewerber: Der Zwischenstatus

Der Status "Asylbewerber" ist nur vorübergehend.
Der Status „Asylbewerber“ ist nur vorübergehend.

In den Medien ist der Begriff „Asylbewerber“ häufig zu finden – doch was ist der Unterschied zwischen einem Flüchtling und einem Asylbewerber?

Flüchtlinge, welche eine Asylantrag gestellt haben, werden zu Asylbewerbern.

Dieser „Status“ gilt, solange der Antrag bearbeitet wird.

In dieser Zeit haben Flüchtlinge eine Aufenthaltsgestattung, welche jedoch Einschränkungen mit sich bringt – etwa eine Wohnsitzauflage.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (65 Bewertungen, Durchschnitt: 3,98 von 5)
Flüchtlingsstatus: Diese Arten von Asyl gibt es
Loading...

Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

24 Gedanken zu „Flüchtlingsstatus: Diese Arten von Asyl gibt es

  1. simone

    darf ein asyllant den asylheim von einen ort zum anderen ort wechseln ??

  2. Ö Hasan

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

    ich möchte auf mein Asylstatus verzichten und einen türkischen Nationalpass haben, oder mich einbürgern lassen. Was muss ich tun und wo soll man das machen?

    Vielen Dank.

    Hasan Ö

  3. Fatemeh

    Hallo my name is mrs.i m in hermany since 2011 in 2013 i become my first german visa with status 25 abs 2 i m working full time since 2019 i want to know is it any chance of chnaging my visa status because i m married to person living in pakistan and because of my status i m not able to sponsor my husband for family reunification is there any other way to bring my husband to germany ?

  4. N Sa

    Hallo,
    vor einigen jahren kam ich als studentin nach deutschland und nach dem Abschluss musste ich einen asylantrag stellen.
    Jetzt läuft meine Aufenthaltsgenehmigung bald aus. Ich möchte den Flüchtlingsstatus loswerden. Kann ich nach Ablauf meiner derzeitigen Aufenthaltsgenehmigung eine Blue Card-Aufenthaltsgenehmigung beantragen (ich decke die Anforderungen ab) oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung, die mich aus dem Flüchtlingsstatus in Deutschland bringt?

  5. Katrin P.

    Guten Tag,

    Meine Frage bezieht sich auf die Wohnsitzauflage nach § 12 a im Aufenthaltsgesetz.

    Mein syrischer Bekannter hat einen Bescheid vom BAMF mit der positiven Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft mit Datum 18.12.2015.
    Dieses Datum ist auch im Reisepass vermerkt.

    Der Brief mit dem Bescheid wurde ihm erst am 07.01.2016 zugestellt.

    Die zuerst zuständige Ausländerbehörde erklärte, dass er keiner Wohnsitzauflage unterliege.

    Inzwischen ist er innerhalb des Bundeslandes umgezogen.

    Die jetzt zuständige Ausländerbehörde geht davon aus, dass er eine Wohnsitzauflage hat und nicht in ein anderes Bundesland umziehen darf.

    Welche Auffassung ist denn richtig?

    Im Satz 7 des § 12 a ist doch aufgeführt, dass Flüchtlinge, die ihre erstmalige Anerkennung oder den Bescheid darüber vor dem 01.01.2016 erhalten haben, von der Wohnsitzauflage nicht betroffen sind.

    Im Voraus Danke für ihre Antwort

    1. G, Sonja

      Hallo, Katrin P.,

      ich hatte erst vor ein paar Tagen die Anerkennung des Flüchtlingsstatus von meinen syrischen Freunden gelesen. In dieser war ganz genau vermerkt, ob eine oder keine Wohnsitzauflage besteht. Ebenso ist es mit der Arbeitserlaubnis.
      Bitte lesen Sie Ihren Bescheid genau, es muss alles genau vermerkt sein.

      Mit freundlichen Grüßen

      Sonja G

  6. M.

    Hallo, ich bin von meiner Ex-Frau in meinem Land bedroht, kann ich in Deutschland Asyl beantragen?

  7. B.Hesmat

    Hallo,
    Ich habe eine Frage .
    Am 01.01.2018 bekomme ich subsidiären Schutz , und will ich einfach wissen , wie geht’s jetzt weiter , ich meine für die Verlängerung .
    Bleib die Verlängerung immer das eines Jahres oder es wird geändert.
    Meine Bleibeperspektive > seitdem ich nach Deutschland gekommen bin, habe ich selbst eine Arbeit stelle gefünden und arbeite .
    Am 2017 habe ich Ausbildung begonnen alles Feinwerkmacheinker, und arbeite immer noch mit sozetlich auch ..
    Am 01.04.2018 wohne ich alleine ..
    Wie geht es weiter in meinem Zukunft?
    Weil ich auch keine normalen Reisen Pass bekommen habe ..
    Bekomme ich schön nach Verlängerung eine normalen Reisen Pass und wie viel Jahre ?
    Ich würde mich freuen wenn sie mir ein baldige Antwort geben .
    Vielen Dank .
    Viele Grüße
    B.Hesmat

    1. anwalt.org

      Hallo B.Hesmat,

      die Verlängerung müssen Sie selbst bei der zuständigen Behörde beantragen. Diese entscheidet, für wie lange der Schutz bestehen bleibt. Dieser kann für ein oder drei Jahre in der Regel verlängert werden. Einen Pass werden Sie üblicherweise nicht bekommen, wenn die Möglichkeit besteht, einen Nationalpaass von der Botschaft Ihres Landes zu erhalten. Dies sollten Sie jedoch direkt mit der Ausländerbehörde abklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Ahmad K.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin eine anerkannte Flüchtling in Deutschland und habe einen Aufenthaltstitle 25 abs 2.
    In 3 Monaten ist mein Aufenthalt zu Ende.
    Ich habe eine unbefriste Stelle und das C1 Sprachlevel. Daher darf ich theoretisch die Niederlassungerlaubnis beantragen.
    Jedoch werde ich, soweit ich weiß, eine Niederlassungerlaubnis unter der Paragraph 26 (Humunäre Grund) bekommen. Das heißt, ich werde immer noch eine Flüchtling bleiben.
    Die Frage ist, wie ich diesen Status wechseln bwz. nicht mehr als Flüchtling sein.
    Ich erfülle alle Voraussetungen von der Blauekarte (außer dem Reisenpass meiner Heimat), weil ich in die Botschaft nicht gehen darf, um einen erstellen zu lassen.
    Gibt es vielleicht eine Lösung für das Passerstellenproblem?
    Ich würde auch noch wissen, ob es moglich ist, meine Niederlassungserlaubnis (die 26) später wechseln, (falls ich sie bekommen würde)
    Vielen Dank im Voraus.
    Ahmad K.

    1. anwalt.org

      Hallo Ahmad K.,

      mit diesen konkreten Fragen sollten Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden. Dort können Ihnen die Mitarbeiter in der Regel genau erklären, welche Möglichkeiten für Sie bestehen und ob eine Niederlassungserlaubnis möglich ist. Wir können das rechtlich nicht beurteilen und daher keine Einschätzung abgeben.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Absar

      Hallo,
      ich möchte dich fragen, ob du deine Probleme gelöscht hast? Da ich auch gleiche Probleme habe, wenn du das gelöscht hast, könntest du mir bitte sagen, was muss genau machen?

      Liebe Grüße

  9. HR

    Hallo,
    Ich habe aufenthalt nach §24 Abs. 2. Mein syrische Pass ist abgelaufen. Kann ich mein pass erneuern oder wird mein flüchtlinge status aberkannt.
    Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo HR,

      die Verlängerung des Passes allein sollte in der Regel nicht zu einer Aberkennung führen. Hier sollten Sie sich jedoch an den zuständigen Sachbearbeiter der Behörde wenden. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. sasai

    Hallo, einer meiner Freunde möchte seine Religion ändern, aber angesichts der Bedingungen im Iran ist das nicht möglich.Würden Sie Ihrer Meinung nach ein Flüchtling nach Deutschland werden?

    1. anwalt.org

      Hallo sasai,

      eine Person kann auch aus religiösen Gründen als Flüchtling anerkannt werden, ob dies in diesem Fall so sein wird, können wir nicht beurteilen. Diese Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde und wird nach Prüfung des Asylantrags gefällt. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. W. Jäger

    Danke für die sehr aufschlussreichen Informationen!

    Wie lange dauert die Anerkennung als Asylberechtigter nach der Genfer Konvention?

    1. anwalt.org

      Hallo W. Jäger,

      die Anerkennung ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall und wie lange die Behörde zur Bearbeitung benötigt. Ein pauschale Aussage hierzu ist nicht möglich. Durchschnittlich kann von einer Dauer von sieben Monaten ausgegangen werden.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Rahel

    Wir haben blaue pass paragrapf 60 .2 oder aufenthaltstitel 25.2 können wir nach heimatland für 2 wichen fliegen oder verbot ist?? In welchem Gründen kann man fliegen nach Heimatland
    Völkerrechtlichem Grund oder
    Humanitärische Gründe oder
    Politische Gründe?
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Rahel,

      in der Regel können Sie mit dem blauen Pass reisen. Ausgenommen ist jedoch das Land, dass Sie verfolgt oder Ihr Heimatland. Reisen Sie dennoch in die Heimat kann Ihnen der Schutzstatus aberkannt werden. Eine Flüchtlingshilfestelle kann Sie eventuelle diesbezüglich eingehender beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. J. Loup

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum Status eines Freundes von mir. Ich bin etwas verängstigt, da De Maiziere heute verkündet hat, dass 80.000 – 100.000 Asylbescheide von 2015/2016 neu überprüft werden. Ein Freund von mir aus Syrien hat im März 2016 die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen. Muss er durch die vorgeschobene Prüfung seines Asylbescheids damit rechnen, nur noch subsidiären Schutz zu bekommen, vor dem Hintergrund, dass immer mehr Syrern nur noch dieser zuerkannt wird? Würde das bedeuten, er müsse seinen Flüchtlingspass wieder abgeben?
    Ich hoffe, Sie können mir helfen, vielen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo J. Loup,

      wir können nicht beurteilen, welche Auswirkungen die Überprüfung der Bescheide haben wird. Hierzu sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden und im Zweifel einen Anwalt konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Roksana

      Hallo, mein Name ist Raxana. Ich wurde am 05.06.1985 in Deutschland, Dresden geboren. (An der Deutschen Akademie). Mein Vater hat in Dresden gedient. Aber wir kehrten 89 nach Aserbaidschan zurück. Aber die -Geburtsurkunde wurde aus Dresden gegeben. 2016 bin ich gerade nach Deutschland gekommen. Ich bin jetzt seit 4 Jahren hier. Ich wollte wissen, ob ich die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen kann oder nicht? Auch mein Sohn wurde am 05.06.2019 hier geboren.

      1. Tekin

        Hallo ,Ich habe eine frage zum status, ich bin zeit 5 jahre in Deutschland asylbewerbe ich habe noch nicht duldung!. Ich habe im Januar eine Antwort vom Verwaltungsgericht erhalten. Es steht geschrieben, dass es gefährlich für mich ist, wenn ich in mein Land zurückgeschickt werde.
        Was bedeutet die Antwort des Verwaltungsgerichts?
        Wie lange muss ich warten, bis das Gericht antwortet?
        PFührt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu einem positiven Ergebnis für mich?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert