Vorerbe – Wer zuerst kommt, malt zuerst?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

vorerbe
Vorerbe – Wer zuerst kommt, malt zuerst?

FAQ: Vorerbe

Was ist ein Vorerbe?

Wird jemand als Vorerbe bestimmt, so bekommt dieser im Falle des Todes vom Erblasser erst einmal den kompletten Nachlass.

Ist das Vorerbe an Bedingungen gebunden?

Ja. Beim Vorerbe gibt es einige Beschränkungen, was den Nachlass angeht. Hier lesen Sie welche das sind.

Muss ich auf das Vorerbe Steuern zahlen?

Ja. Auch auf ein Vorerbe müssen Sie in Deutschland eine Erbschaftssteuer bezahlen.

Was genau bedeutet Vorerbe?
Was genau bedeutet Vorerbe?

Hat ein Verstorbener zu Lebzeiten keine Regelungen für den Todesfall getroffen – besonders hinsichtlich der Verteilung des Erbes – tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, wie sie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bestimmt.

Im Rahmen einer Verfügung von Todes wegen können Erblasser diese Erbfolge nach den eigenen Wünschen beeinflussen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass der ein oder andere im Rahmen eines solchen Erlasses auch Vorerben und Nacherben benennt. Doch was genau bedeutet Vorerbe und Nacherbe? Welche Rechte und Pflichten haben Vorerben und welche Besonderheiten gibt es in Bezug auf Pflichtteilsansprüche und Erbschaftssteuer? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

Was bedeutet Vorerbe? Definition nach BGB

Vorerbe und Nacherbe: Häufig findet sich diese Konstellation bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern.
Vorerbe und Nacherbe: Häufig findet sich diese Konstellation bei Ehegatten mit gemeinsamen Kindern.

Als Vorerbe kann der Erblasser jeden Erben benennen. Kommt es zum Eintritt des Ereignisses, an das die Vorerbschaft gebunden ist – in der Regel der Tod des Vererbenden – soll der gesamte Nachlass zunächst nur an den Vorerben gehen.

In aller Regel bestimmt der Erblasser in diesem Fall auch, dass die Erbschaft nach einer gewissen Zeit von dem Vorerben auf den Nacherben übergeht. Auch hierbei kann der Erblasser einen festen Zeitpunkt wählen – etwa den 18. Geburtstag seines Abkömmlings und gewählten Nacherben. Geschieht dies nicht, so bleibt das Vorerbrecht des Begünstigten solange bestehen, bis dieser verstirbt (§ 2106 Absatz 1 BGB). Erst hiernach kann der Nacherbe den Nachlass übernehmen.

Mit der Berufung von Vorerben und Nacherben im Testament kann der Erblasser gewissermaßen nicht nur die Erbeinsetzung beeinflussen, sondern auch den Zeitpunkt, zu dem einzelne Begünstigte in den Genuss der Erbschaft kommen sollen. Sowohl Vorerbe als auch Nacherbe sind dabei Erben des Erblassers.

Vorerbe und Nacherbe: Rechte und Pflichten

Auf den Pflichtteil kann der Vorerbe Anspruch erheben, wenn er das Erbe ausschlägt.
Auf den Pflichtteil kann der Vorerbe Anspruch erheben, wenn er das Erbe ausschlägt.

Auch Vorerben sind grundsätzlich rechtmäßige Erben. Das bedeutet vor allem, dass sie über die übertragene Erbschaft weitestgehend frei verfügen dürfen. Allerdings geben die §§ 2113 bis 2119 einige Beschränkungen mit auf den Weg, die gewährleisten sollen, dass der Nachlass bis zum Eintritt der Nacherbfolge erhalten bleibt – einige Beispiele:

  • Der Vorerbe darf ein Grundstück, Haus, Schiff oder Schiffsbauwerk, das zum Nachlass gehört, nicht ohne weiteres veräußern, wenn dadurch das Recht des Nacherben vereitelt wäre – etwaige Verfügungen wären unwirksam (§ 2113 Absatz 1 BGB).
  • Auch die unentgeltliche Schenkung von einem zur Erbschaft gehörenden Gegenstand steht dem Vorerben oftmals nicht zu (§ 2113 Absatz 2 BGB).
  • Gehören zur Erbschaft auch offene Verbindlichkeiten Dritter gegenüber dem Erblasser (Hypotheken, Grundschulden, Rentenschuld oder Schiffshypothek), kann der Vorerbe deren Auslösung verlangen. Das so gewonnene Kapital kann jedoch nur mit Zustimmung des Nacherben an den Vorerben ausgezahlt werden oder muss für beide gleichermaßen zugänglich hinterlegt werden (§ 2114 BGB).
  • Gegen den Vorerben laufende Zwangsvollstreckungssachen bezogen auf den Nachlass können in der Regel nicht auf den Nacherben übergehen (§ 2115 BGB).
  • Wertpapiere müssen auf Verlangen des Nacherben so hinterlegt werden, dass der Vorerbe nur mit Zustimmung des Nacherben Zugriff auf diese haben kann (§ 2116 BGB).

Der bestimmte Vorerbe kann von diesen umfangreichen Beschränkungen befreit werden – hierzu ist jedoch aufgrund der Tragweite dieser Entscheidung nur der Erblasser im Zuge des Testaments befugt (§ 2136 BGB).

Neben diesen Beschränkungen ist der Vorerbe grundsätzlich dazu verpflichtet, die übernommene Erbschaft so zu erhalten und zu verwahren, wie er es nach eigenem Maßstab auch von anderen verlangen könnte (§ 2131 BGB). Für Wertverluste oder Schäden an den Nachlassgegenständen kann er vom Nacherben in Regress genommen werden – allerdings nicht für gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.

Wann findet die Vor- und Nacherbfolge Anwendung?

Testament mit Vor- und Nacherbschaft: Unser Muster kann als Orientierung dienen.
Testament mit Vor- und Nacherbschaft: Unser Muster kann als Orientierung dienen.

Besonders häufig werden Vorerbe und Nacherbe dann eingesetzt, wenn Ehegatten gemeinsam ein Testament aufsetzen und sich dabei zunächst gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, so stellt sich dann meist folgende Hierarchie dar: Der jeweilige Ehegatte ist Vorerbe; Nacherbe bzw. Schlusserbe ist dann das gemeinsame Kind. Zunächst erbt also der überlebende Ehegatte, nach dessen Tod abschließend die Kinder.

In dem folgenden Berliner Testament sind Vorerbe und Nacherbe bestimmt. Das Muster können Sie sich kostenlos herunterladen. Beachten Sie jedoch, dass das Berliner Testament immer eigenhändig verfasst und von beiden Ehegatten angemessen unterzeichnet werden muss, um rechtswirksam zu sein. Wenden Sie sich vor Aufsetzen eines Testaments an einen Anwalt für Erbrecht, um zu klären, inwieweit die Formulierungen auch tatsächlich rechtskonform sind.

Es muss jedoch kein eigenhändiges Berliner Testament sein, um Vorerbe und Nacherbe zu bestimmen. Grundsätzlich ist diese Bestimmung in jeder Verfügung von Todes wegen möglich.

Zum Pflichtteilsanspruch bei Vor- und Nacherbschaft

Sowohl Vorerbe als auch Nacherbe können den Pflichtteil geltend machen.
Sowohl Vorerbe als auch Nacherbe können den Pflichtteil geltend machen.

Grundsätzlich haben alle gesetzlichen Erben zumindest einen Anspruch auf ihren Pflichtteil, selbst wenn sie enterbt wurden. Nur in seltenen Ausnahmen kann dieser Anspruch entfallen.

So verwundert es nicht, dass ein Pflichtteilsanspruch auch gegen den Vorerben erhoben werden kann. Aber auch dieser selbst kann grundsätzlich einen Anspruch auf den Pflichtteil haben.

Dabei haben Vor- und Nacherbe grundsätzlich ein Wahlrecht: Sie können entweder das Erbe annehmen oder aber ausschlagen.

Angenommen, der Vorerbe schlägt das Erbe aus: In diesem Fall kann er dann einen Pflichtteilsanspruch geltend machen, wenn er grundsätzlich pflichtteilsberechtigt ist (nach der gesetzlichen Erbfolge). Und umgekehrt kann der Nacherbe den Pflichtteil bei Vorerbschaft verlangen, wenn er die Nacherbschaft ausschlägt und grundsätzlich pflichtteilsberechtigt ist.

Muss der Vorerbe Erbschaftssteuer entrichten?

Erbschaftssteuer: Nach- und Vorerbe sind nicht befreit von der Steuerbelastung.
Erbschaftssteuer: Nach- und Vorerbe sind nicht befreit von der Steuerbelastung.

Vorerbe und Nacherbe müssen Erbschaftssteuer zahlen. Dabei weicht das Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) vom Zivilrecht ab. Während im Erbrecht der Nacherbe nicht den Vorerben beerbt, sondern Schlusserbe des zuerst verstorbenen Erblassers ist, behandelt das Steuerrecht den Nacherben wie einen gesetzlichen Erben.

Das bedeutet, beim Übergang vom Erblasser auf den Vorerben ist auf den Erwerb durch Erbanfall eine Steuer zu entrichten (nach § 3 Abs. 1 ErbStG) und ebenso auch beim Übergang des Nachlasses nach Versterben des Vorerben. Gewissermaßen entfällt die Steuer dabei doppelt auf denselben Nachlass.

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

5 Gedanken zu „Vorerbe – Wer zuerst kommt, malt zuerst?

  1. Erla

    Vielen Dank für diesen Betrag über Vorerben im Erbrecht. Ich wusste gar nicht, dass es ein Rechtsinstitut gibt, dass den Nachlass später vom Vorerben auf den Nacherben übergehen lässt. Ich denke, das könnte in meinem Fall auch sinnvoll sein und ich werde mal einen Anwalt befragen, wie ich das am besten mache.

  2. walter

    wie ist das in einer patchwork familie vater als vorerbe hat noch sohn aus vorheriger ehe .pflichteil des vorerben geteilt durch die anzahl aller kinder

  3. astrid

    wie lange nach dem Tod des Erblassers kann der Pflichtteil eingefordert werden werden?

  4. Ursula

    Es ist nicht ersichtlich, ob der Pflichtteil als solcher mit der Vorerbschaft belastet werden kann (Erbe wird testamentarisch auf den Pflichtteil gesetzt).

    1. Neubert

      Hallo,
      genau dieselbe Frage habe ich auch, aber trotz längerer Suche keine befriedigende Antwort erhalten. Selbst beim Notar war außer Rechnung nicht viel zu erhalten.
      Sollten Sie fündig werden, würde ich mich über eine Antwort freuen

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