Was ist ein Vermächtnis nach erbrechtlicher Definition?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 11 Minuten

vermaechtnis.
Was ist ein Vermächtnis nach erbrechtlicher Definition?

FAQ: Vermächtnis

Was ist ein Vermächtnis?

Es handelt sich bei einem Vermächtnis um einen bestimmten Gegenstand aus dem Nachlass eines Verstorbenen, der einem Vermächtnisnehmer überlassen wird. Hier lesen Sie mehr dazu.

Wird bei einem Vermächtnis Erbschaftssteuer fällig?

Ja. Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Erbschaft oder ein Vermächtnis handelt, die Erbschaftssteuer wird in beiden Fällen erhoben.

Was ist ein Vermächstniserfüllungsvertrag?

Dieser Vertrag soll sicherstellen, dass das Vermächtnis auch tatsächlich in den Besitz des Vermächtnisnehmers übergeht.

Haus vererben oder vermachen? Erfahren Sie hier, worin der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis liegt.
Haus vererben oder vermachen? Erfahren Sie hier, worin der Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis liegt.

Im Erbrecht ist in den meisten Fällen von Erben und Erbschaften die Rede. Doch neben diesen naheliegenden Begriffen taucht von Zeit zu Zeit auch ein weiterer auf, der für den Laien nicht ganz so leicht zu fassen scheint: das Vermächtnis. Vor allem sein alltagssprachlicher Gebrauch kann hier Verwirrung stiften, denn umgangssprachlich steht das Vermächtnis synonym neben dem Erbe.

Das Erbrecht hingegen fasst die Bezeichnung wesentlich enger. Die Grundlagen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Doch was genau bedeutet nun Vermächtnis? Wer ist Vermächtnisnehmer, wer Erbe? Und welchen Einfluss haben entsprechende Zuwendungen auf etwaige Pflichtteilsansprüche? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

Weiterführende Ratgeber rund um das Vermächtnis

Was heißt Vermächtnis? Definition nach BGB

Die erbrechtliche Definition von Vermächtnis unterscheidet sich vom alltagssprachlichen Gebrauch des Wortes.
Die erbrechtliche Definition von Vermächtnis unterscheidet sich vom alltagssprachlichen Gebrauch des Wortes.

Wie bereits angemerkt ist bei der Definition von Vermächtnis grundlegend zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der alltagssprachlichen und der rechtlichen. Umgangssprachlich kann das Vermächtnis dabei zum einen Synonym sein für den Nachlass selbst oder aber für eine letztwillige Verfügung durch den Erblasser – in einem Testament oder Erbvertrag.

Im Erbrecht jedoch ist die Wortbedeutung enger gefasst. Hier bezeichnet der Begriff – auch Legat genannt – einen bestimmten Nachlassgegenstand, der einem Vermächtnisnehmer überantwortet werden soll (§ 1939 BGB). Dabei kann es sich um unterschiedlichste Dinge handeln – von der wertvollen chinesischen Vase über subjektiv bedeutsame Fotoalben bis hin zu Immobilien. Aber auch andere Vermögensvorteile wie Aktien oder Bargeldzuwendungen können Erblasser als Vermächtnis aussetzen.

Der Erblasser vermacht dem Berechtigten also im Rahmen einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen nur einen Teil aus der Erbschaft, setzt ihn dadurch aber nicht automatisch als Erben ein, der einen Erbteilsanspruch erwirbt. Ist der Vermächtnisnehmer eindeutig nicht zugleich Erbe, so haftet er damit zum Beispiel auch nicht für die Schulden des Verstorbenen – selbst dann nicht, wenn diese auf den vermachten Nachlass anfallen.

Die Annahme von einem Vermächtnis berührt eine Nachlassverbindlichkeit nicht. Der Vermächtnisnehmer ist nicht für den Ausgleich der Schulden des Erblassers zuständig – hat damit nicht dieselben Pflichten wie Erben.
Bei Annahme von einem Vermächtnis werden nach BGB keine Nachlassverbindlichkeiten übernommen.
Bei Annahme von einem Vermächtnis werden nach BGB keine Nachlassverbindlichkeiten übernommen.

Grundlegend kann jeder Erbe auch Vermächtnisnehmer sein, insofern der Erblasser bestimmt, dass ihm ein gewisser Nachlassgegenstand übergeben werden soll, wenn der Erbfall eintritt. Anders als die Ansprüche eines Erben jedoch handelt es sich beim Vermächtnis um einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch. Das bedeutet: Der Vermächtnisnehmer als Bedachter (Gläubiger) kann gegenüber dem Beschwerten (Schuldner) die Herausgabe und Eigentumsübertragung des vermachten Gegenstandes geltend machen.

Beschwerter kann dabei sowohl ein Erbe als auch ein Vermächtnisnehmer sein – letzteres jedoch nur dann, wenn der Erblasser entsprechendes ausdrücklich in Testament oder Erbvertrag bestimmt hat (§ 2147 BGB).

Im Übrigen: Als schuldrechtlicher Anspruch ist ein Vermächtnis auch vererbbar. Verstirbt der Vermächtnisnehmer und hat er gegenüber dem Beschwerten die Annahme erklärt, geht der Anspruch bei Versterben an dessen Erben über.

Was kann als Vermächtnis vermacht werden?

Grundsätzlich kann – wie bereits gesehen – alles Vermächtnis sein, was mit dem Erbfall in Zusammenhang steht. Im Folgenden wollen wir uns einigen der möglichen Ausgestaltungen etwas genauer widmen:

Stückvermächtnis

Spielzeug, Briefmarkensammlung, Gemälde - jeder Nachlassgegenstand kann auch Vermächtnis sein.
Spielzeug, Briefmarkensammlung, Gemälde – jeder Nachlassgegenstand kann auch Vermächtnis sein.

Hierbei werden einzelne Gegenstände an den Bedachten vermacht. Der Fantasie sind dabei kaum Grenzen gesetzt. Wichtig ist jedoch, dass der vermachte Gegenstand auch tatsächlich noch Teil des Nachlasses sein muss, wenn der Anspruch entsteht.

Ist dies nicht mehr der Fall oder war der Erblasser zur Veräußerung verpflichtet (etwa aufgrund eines nicht abgeschlossenen Rechtsgeschäfts), ist die Übertragung des Vermächtnisses unwirksam (§ 2169 Absatz 1 BGB). Fremdes Eigentum kann demnach also nicht vermacht werden.

Sollte der vermachte Nachlassgegenstand beschädigt oder zerstört werden, kann der Bedachte häufig zumindest den Wertersatz geltend machen. Die schuldrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Beschwerten sind damit auf geldwerte Leistungen bezogen – nicht aber automatisch auf einen anderen Gegenstand aus der Erbschaft.

Barvermächtnis

Hierbei kann der Erblasser bestimmen, dass ein Bedachter einen festen Bargeldbetrag als Vermächtnis aus dem Nachlass – etwa von einem bestimmten Konto – erhalten soll.

Universalvermächtnis

Ein Vermächtnis kann auch in Form von Bargeld angeordnet werden.
Ein Vermächtnis kann auch in Form von Bargeld angeordnet werden.

Der Erblasser kann in einem Testament auch bestimmen, dass er einem Dritten die gesamte Erbmasse – oder zumindest die überwiegende – vermacht. Hierbei setzt er ihn jedoch nicht automatisch auch als Erben ein. Stattdessen kann der Vermächtnisnehmer auf diesem Wege gegenüber den gesetzlichen Erben die Ausgabe einfordern.

Häufig wird das Universalvermächtnis bei der Unternehmensnachfolge eingesetzt, wenn der Erblasser etwa noch nicht richtig absehen kann, in welche Richtung sich dessen Kinder entwickeln – und überhaupt in der Lage sein werden, das Unternehmen zu leiten bzw. dies überhaupt wünschen.

Ein universal Bedachter soll durch die exakte Formulierung ausschließlich Vermächtnisnehmer bleiben. Auf diesem Wege erklärt der Erblasser eine wichtige Auslegungsregel im Erbrecht für diesen Fall als unzutreffend: Nach § 2087 Absatz 1 BGB soll bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung dann angenommen werden, dass ein mit dem gesamten Vermögen oder einem Bruchteil bedachter Vermächtnisnehmer als Erbe anzuerkennen ist. Für einzelne vermachte Nachlassgegenstände soll dies im Zweifel nicht angenommen werden – selbst wenn er teils als Erbe bezeichnet wird (§ 2087 Absatz 2 BGB).
Als schuldrechtlicher Anspruch kann der Bedachte die Übertragung vom Vermächtnis verlangen.
Als schuldrechtlicher Anspruch kann der Bedachte die Übertragung vom Vermächtnis verlangen.

Die Auslegungsregel in § 2087 BGB verdankt sich vor allem dem Problem, dass rechtliche Laien in letztwilligen Verfügungen nicht immer zwischen rechtlicher und allgemeinsprachlicher Definition des Begriffs „Vermächtnis“ differenzieren können. Damit hieraus aber weder dem Erblasser noch den Erben oder Vermächtnisnehmern ein Nachteil entsteht, bestimmt das Privatrecht an dieser Stelle, wie mit derlei Konflikten umzugehen ist.

Quotenvermächtnis

Der Erblasser kann dem Bedachten auch Anteile am Nachlasswert vermachen, z. B. ein Drittel. Auch hier ist dann nicht automatisch anzunehmen, dass nach der obigen Auslegungsregel der Vermächtnisnehmer gleich Erbe ist. Die Vermächtnisquote ist von der Erbquote dabei abzugrenzen. Der Bedachte wird auch hier nicht automatisch Erbe. Die Quote muss er gegen die Beschwerten – in der Regel die Erben – geltend machen.

Wahlvermächtnis

Nach § 2154 BGB kann der Erblasser einer Person auch unterschiedliche Gegenstände oder Anteile an der Erbschaft vermachen, dieser sich jedoch nur entweder für das eine oder das andere entscheiden kann. Das Wahlrecht kann dabei durch den Testator zum einen dem Vermächtnisnehmer oder zum anderen dem Beschwerten zugeordnet werden.

Grundsätzlich können auch Erben ein zusätzliches Vermächtnis zugesprochen bekommen.
Grundsätzlich können auch Erben ein zusätzliches Vermächtnis zugesprochen bekommen.

Zum Beispiel bestimmt Karl Knausrig in seinem Testament, dass sein bester und ältester Freund Volker Verlässlich als Vermächtnisnehmer wählen kann zwischen Tor A, hinter dem sich der nagelneue Maserati des Verstorbenen befindet, und Tor B, das den alten Citroën 11 CV verbirgt – ein Liebhaberstück, das beide zusammen in jahrelanger Arbeit wieder in Gang brachten.

Da sich Volker Verlässlich gerne an die gemeinsame Zeit mit seinem Freund Karl zurückerinnert und grundsätzlich eher nostalgisch ist, entscheidet er sich dafür, dass er den Citroën-Oldtimer als Vermächtnis annehmen will. Einen zusätzlichen Anspruch auf den Maserati kann er gegenüber den Erben dann nicht mehr geltend machen.

Vorausvermächtnis

Ist der Vermächtnisnehmer zugleich auch Erbe bzw. Miterbe in einer Erbengemeinschaft, so handelt es sich um ein sogenanntes Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) – er ist in diesem Fall zugleich Bedachter als auch Beschwerter.

Das Vermachte findet in diesem Fall allerdings keine Anrechnung auf den Erbteilsanspruch des bedachten Erben, sondern ist zusätzlicher Vermögenserwerb von Todes wegen.

Karl Knausrig bestimmt nun zum Beispiel in seinem Testament, dass sowohl sein Sohn als auch sein Freund Volker Verlässlich zu gleichen Teilen Erben sein soll. Darüber hinaus möchte er jedoch auch sicherstellen, dass bei der Erbenauseinandersetzung der geliebte Citroën nicht doch an den Sohn geht und bestimmt diesen als zusätzliches Vermächtnis für Volker. Neben dem Erbteilsanspruch kann Volker damit auch den Oldtimer einfordern.

Welche Auswirkungen hat ein Vermächtnis auf den Pflichtteil?

Bei der Berechnung vom auszuzahlenden Pflichtteil findet ein angenommenes Vermächtnis in aller Regel Anrechnung.
Bei der Berechnung vom auszuzahlenden Pflichtteil findet ein angenommenes Vermächtnis in aller Regel Anrechnung.

Kompliziert gestaltet es sich, wenn Vermächtnis und Pflichtteil aufeinander treffen. Grundsätzlich ist es nicht möglich, über die Zuteilung eines Vermächtnisses den Pflichtteilsanspruch eines gesetzlich Erbberechtigten zu umgehen. Einfach zu bestimmen, dass der unliebsame Sohn nur einen bestimmten Gegenstand oder 100 Euro von dem und dem Konto erhalten soll, hebt die Pflichtteilsberechtigung damit nicht automatisch auf.

Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall sowohl Pflichtteil als auch Vermächtnis fällig werden. Zu unterscheiden sind hier die folgenden zwei Fälle:

  1. Der pflichtteilsberechtigte Vermächtnisnehmer schlägt das Vermächtnis aus: In diesem Fall der Bedachte seinen Pflichtteil geltend machen.
  2. Der pflichtteilsberechtigte nimmt das Vermächtnis an: Nach der Annahme findet das Vermächtnis auf den Pflichtteil Anrechnung – anders als beim Vorausvermächtnis also. Das bedeutet: Der Pflichtteilsanspruch verringert sich um den Wert des angenommenen Nachlassgegenstandes. Ist das Vermächtnis geeignet, den Pflichtteilsanspruch zu decken, so kann der Vermächtnisnehmer diesen nicht mehr geltend machen (§ 2307 BGB).Wird der Wert des eigentlichen Anspruchs überschritten, kann der Erbe gegenüber dem das Vermächtnis Annehmenden einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Der überschüssige Betrag kann dabei von dem Wert des Vermachten in Abzug gebracht werden, sodass sich der schuldrechtliche Ausgleichsanspruch verringert.
Wichtig: Für die Berechnung vom Pflichtteil ist das Vermächtnis nicht vom Nachlass abzugsfähig. Das bedeutet: Der Erbe kann den Pflichtteilsanspruch des enterbten, aber mit einem Vermächtnis Bedachten nicht herunterrechnen, indem er das Vermachte zunächst aus der Erbmasse herausnimmt.

Fällt auch bei einem Vermächtnis Erbschaftssteuer an?

Auch für ein Vermächtnis kann eine Erbschaftsteuer anfallen.
Auch für ein Vermächtnis kann eine Erbschaftsteuer anfallen.

Nach § 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) fallen für sämtlichen Erwerb von Vermögenswerten von Todes wegen Steuern an. Hierzu zählen dabei also nicht nur klassische Erbschaften, sondern auch angenommene Vermächtnisse (§ 3 ErbStG).

Sowohl Erben also auch Vermächtnisnehmer sind erbschaftsteuerpflichtig. Auch beim Vermächtnis ist die Steuer abhängig von der Erbschaftssteuerklasse, in die der Bedachte hineinfällt, und der Höhe des Vermögenswertes. Überschreitet das Vermächtnis den jeweiligen Freibetrag, so muss auch der Vermächtnisnehmer Erbschaftsteuer entrichten.

Vermächtnis annehmen oder ausschlagen?

Wie den Erben steht es auch dem Vermächtnisnehmer frei, sich für oder wider die Annahme des Nachlassvermächtnisses zu entscheiden. Die Ausschlagung ist aber nur solange möglich, wie die Annahme noch nicht erklärt wurde (§ 2180 Absatz 1 BGB). Anders jedoch als gesetzliche oder vom Erblasser bestimmte Erben, muss der Bedachte die Annahme bzw. Ablehnung nicht gegenüber dem Nachlassgericht erklären – sondern gegenüber den Beschwerten, gegen die sich der Anspruch richtet (§ 2180 Absatz 2 Satz 1 BGB).

Vorsicht: Die Erklärung über Annahme oder Ausschlagung des Vermächtnisses kann erst nach Eintritt des Erbfalles gegenüber dem Beschwerten abgegeben werden und darf weder an Bedingungen noch feste Zeitvorgaben gebunden sein (§ 2180 Absatz 2 Satz 2 BGB).
Anwalt oder Notar können Sie hinsichtlich der Regelungen zum Vermächtnis umfassend beraten.
Anwalt oder Notar können Sie hinsichtlich der Regelungen zum Vermächtnis umfassend beraten.

Verzicht und Annahme können darüber nicht nur auf einzelne Vermächtnisteile beschränkt werden (§ 1950 BGB) – ganz oder gar nicht. Aber: Ist ein Vermächtnisnehmer auch Pflichtteilsberechtigter, so muss er sich entscheiden – entweder er schlägt das Vermächtnis aus und kann den Pflichtteil geltend machen oder aber er nimmt das Vermächtnis an, kann den Pflichtteil aber nicht mehr erhalten, sofern das Vermachte diesen bereits ausgleicht (§ 2307 BGB).

Der Sohn von Karl Knausrig, Konrad, zum Beispiel wurde durch seinen Vater testamentarisch als Erbe ausgeschlossen. Der Vater hat ihm jedoch als Vermächtnis den Maserati zugedacht, sofern Volker Verlässlich diesen nicht selbst annimmt. Trotz darüber hinausgehender Enterbung steht Konrad jedoch ein Pflichtteil zu – die Hälfte des gesetzlich bestimmten Erbteils.

Konrad ist jedoch kein großer Freund von Autos und fährt jeden Tag lieber mit dem Fahrrad zum Theater, seinem Arbeitsplatz. Aus diesem Grund schlägt er das Vermächtnis aus. Den Pflichtteil jedoch will er nach wie vor geltend machen – und kann dies auch, da dieser nicht zugleich ausgeschlossen wird. Nach der Erbauseinandersetzung erhält Konrad Knausrig für den Ausgleich seines Pflichtteilsanspruchs die alte Villa seiner Eltern, die schon jahrzehntelang unbewohnt und entsprechend marode ist, und baut sie zu seinem eigenen kleinen Theater aus.

Wie können Sie ein Vermächtnis annehmen oder ausschlagen? Ein Muster ist hierfür nicht nötig. Sie können in einem einfachen Satz die Annahme oder Ausschlagung gegenüber dem Verpflichteten erklären. Die Erklärung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen, um einen entsprechenden Nachweis hierüber zu haben.

Annehmen oder Ausschlagen vom Vermächtnis: Welche Frist gilt?

Ob nun Oldtimer, Immobilie oder Geld: Der Bedachte kann das Vermächtnis entweder annehmen oder aber ausschlagen.
Ob nun Oldtimer, Immobilie oder Geld: Der Bedachte kann das Vermächtnis entweder annehmen oder aber ausschlagen.

Hier ist eine Unterscheidung zu treffen zwischen den beiden Vorgängen. Während die Annahme durchaus an eine bestimmte Frist gebunden ist, gilt für die Ausschlagung:

Das Erbrecht sieht keine feste Frist vor, innerhalb derer der Vermächtnisnehmer das ihm angedachte Vermächtnis ausschlagen muss.

Allerdings: Sind pflichtteilsberechtigte Parteien vorhanden, denen zudem ein Vermächtnis angedeihen soll, kann der beschwerte Erbe von diesen verlangen, dass sie sich zeitnah hinsichtlich der Annahme des Vermächtnisses erklären (§ 2307 Absatz 2 BGB). Nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist, gilt das Vermächtnis automatisch als ausgeschlagen.

Für eine im Testament bestimmte zusätzliche Erbschaft trifft dies hingegen nicht zu. Sind Erbe und Vermächtnisnehmer ein und dieselbe Person, kann diese sich entschließen, auf beides zu verzichten, eines oder beides auszuschließen – ohne dass die Ansprüche sich gegenseitig bedingen.

Vorsicht: Seit 2010 gilt für ein Vermächtnis eine Verjährung von drei Jahren. Machen Sie als Vermächtnisnehmer den schuldrechtlichen Anspruch gegenüber den Erben damit nicht innerhalb dieser Zeit geltend – durch Annahmeerklärung – verjährt dieser. Das Vermächtnis bleibt in der Erbmasse und damit Vermögen der Erben bzw. Erbengemeinschaft.

Wann wird das Vermächtnis fällig? Bedeutung von Fälligkeit & Anfall

Die Fälligkeit vom Vermächtnis kann der Erblasser ebenfalls bestimmen. Ansonsten entscheidet der Beschwerte.
Die Fälligkeit vom Vermächtnis kann der Erblasser ebenfalls bestimmen. Ansonsten entscheidet der Beschwerte.

Beim Vermächtnis ist die Fälligkeit von dem reinen Anfall abzugrenzen. Der Anspruch auf das Vermächtnis fällt mit Eintritt des Erbfalles an – sofern vom Erblasser nichts anderes bestimmt wurde. Zu diesem Zeitpunkt kann der Vermächtnisnehmer grundsätzlich gegenüber den Erben bzw. dem bestimmten Beschwerten den Anspruch geltend machen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass er ihn hiernach auch sofort erhält. Trifft der Erblasser keinen festen Zeitpunkt, zu dem die Herausgabe des Vermächtnisses fällig ist, so kommt eine andere Auslegungsregel zum Tragen: Nach § 2181 BGB obliegt bei beliebiger Fälligkeit dem Beschwerten die Entscheidung über die Aushändigung – erfolgt jedoch spätestens mit dessen eigenem Tod.

Also: Der schuldrechtliche Anspruch auf das Vermächtnis ist zwar gegeben; wenn der Erblasser jedoch hierbei keine feste Regelung trifft, die die Fälligkeit bestimmt, kann der Vermächtnisnehmer mitunter ewig darauf hoffen – und verstirbt vielleicht noch vor dem „Schuldner“.

Vorsicht: Nur weil Sie das Vermächtnis einfordern, bedeutet dies nicht automatisch, dass der Beschwerte verpflichtet ist, Ihnen dies zeitnah auszuhändigen. Im Zweifel kann der Verpflichtete selbst über die Fälligkeit entscheiden, wenn der Erblasser Festlegungen dahingehend versäumt und dem Beschwerten für die Übergabe vom Vermächtnis keine Frist gesetzt hat.

Wann benötigen Sie einen Vermächtniserfüllungsvertrag?

Ein Vermächtnis kann nur schriftlich ausgelassen werden - mündliche Anordnungen sind nicht rechtswirksam.
Ein Vermächtnis kann nur schriftlich ausgelassen werden – mündliche Anordnungen sind nicht rechtswirksam.

Handelt es sich bei dem Vermachten um eine Immobilie, die von den Erben oder Erbengemeinschaft an den Bedachten übertragen werden soll, so bedarf es der notariellen Beurkundung dieses Vorgangs. Durch einen Vermächtniserfüllungsvertrag soll sichergestellt werden, dass Haus, Wohnung oder Grundstück auch tatsächlich in das Eigentum des Vermächtnisnehmers übergeht. Nur auf diesem Wege ist eine entsprechende Grundbuchänderung möglich.

Wie können Sie ein Vermächtnis anordnen?

Können Sie als Erblasser nun aber ein Vermächtnis auch mündlich abfassen oder muss dies zwingend schriftlich erfolgen? Grundsätzlich ist ein Vermächtnis an die letztwillige Verfügung von Todes wegen gebunden. Das bedeutet, dass entsprechende schuldrechtliche Ansprüche einem Dritten oder Erben nur dann zuteil werden können, wenn der Erblasser diese schriftlich in einem Testament oder Erbvertrag festgehalten hat.

Grundsätzlich können Sie das Vermächtnis auch handschriftlich erklären in einem eigenhändig verfassten Testament. Dies bedarf dann auch nicht automatisch der notariellen Beglaubigung, um rechtswirksam zu sein.

Wie können Sie das Vermächtnis im Testament formulieren?

Das Vermächtnis muss in einem Testament oder Erbvertrag angeordnet werden.
Das Vermächtnis muss in einem Testament oder Erbvertrag angeordnet werden.

Obwohl an Schriftlichkeit gebunden, ist die Formulierung etwaiger Ansprüche eines Dritten gegenüber den beschwerten Erben nicht an feste Formulierungen gebunden. Zwar gilt stets Vorsicht bei der Formulierung von Testamenten, um allzu viel Auslegungsfreiheit zu vermeiden. Dennoch ist das Erbrecht auf die Erblasser gut ausgerichtet, die meist juristische Laien sind und nicht immer einen Anwalt oder Notar mit der Testamentserstellung betrauen wollen.

Hierfür hat das Erbrecht einige Auslegungshilfen parat. Bei Unklarheiten können sich die Gerichte an den hier festgehaltenen Grundsätzen entlanghangeln, um festzustellen, ob der Erblasser vermeintlich mit diesem oder jenem Punkt nun eine Person mit einem Vermächtnis bedenken wollte, sie zum Erben erklärte oder aber beides.

Aus diesem Grund gibt es beim Vermächtnis keine festen Muster, an die sich die Erblasser potentiell halten müssten. Um im Testament jedoch allzu viele Mehrdeutigkeiten zu vermeiden, können Sie sich beim Vermächtnis an folgenden Musterformulierungen orientieren, die so oder so ähnlich Teil einer testamentarischen Niederschrift sein können:

VermächtnisartMusterformulierung
StückvermächtnisMeinem besten Freund, Volker Verlässlich, geboren am 07.07.1950, wohnhaft in der Ehrlichgasse 3 in 77777 Glücksstadt, vermache ich meinen Citroën 11 CV.
WahlvermächtnisMeinem besten Freund, Volker Verlässlich, geboren am 07.07.1950, wohnhaft in der Ehrlichgasse 3 in 77777 Glücksstadt, vermache ich entweder

- meinen Citroën 11 CV oder
- meinen neuen Maserati.

Das Wahlrecht obliegt dem hier vorgesehenen Vermächtnisnehmer, nicht dem Beschwerten.
BarvermächtnisMeinem Sohn Konrad Knausrig, geboren am 13.12.1970, wohnhaft im Theaterweg 13 in 77777 Glücksstadt, vermache ich 10.000 Euro vom Konto bei der Sparkasse Glücksstadt.
UniversalvermächtnisMeiner Partnerin Heide Herrlich, geboren am 07.07.1960, wohnhaft im Märchenweg 7 in 77777 Glücksstadt, vermache ich den gesamten Nachlass. Sie bleibt dabei Vermächtnisnehmer und soll nicht Erbe sein.
QuotenvermächtnisMeiner Partnerin Heide Herrlich, geboren am 07.07.1960, wohnhaft im Märchenweg 7 in 77777 Glücksstadt, vermache ich ein Drittel des gesamten Nachlasswertes.
VorausvermächtnisMeinem besten Freund, Volker Verlässlich, geboren am 07.07.1950, wohnhaft in der Ehrlichgasse 3 in 77777 Glücksstadt, setze ich neben meinem Sohn als Erben zu gleichen Teilen ein.

Darüber hinaus vermache ich Volker Verlässlich den Citroën 11 CV als Vorausvermächtnis.
FälligkeitDer Beschwerte soll das Vermächtnis innerhalb einer Frist von einem Monat ab Vermächtnisannahme an den Bedachten übertragen.
Im Zweifel sollten Sie sich stets an einen Anwalt für Erbrecht oder einen Notar wenden. Dieser kann Ihnen über Stolperfallen hinweghelfen und den Interpretationsspielraum klein halten.
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Was ist ein Vermächtnis nach erbrechtlicher Definition?
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

7 Gedanken zu „Was ist ein Vermächtnis nach erbrechtlicher Definition?

  1. Eveline G

    Leider ist mir bisher noch kein Gesetz laut BGB oder Erbschaftsteuergesetz begegnet wo erläutert wird ob eine mündliche Vereinbarung zwischen Lebenspartnern und Verlobten zu Lebzeiten und bei geistiger Zurechnungsfähigkeit überhaupt als Vermächtnis gilt. Ich habe hier den Fall einer gierigen angeblich gesetzzlichen Erbin die sich bereits seit 4 Jahren nicht um den jetzt verstorbenen Angehörigen gekümmert hatte und mir wohl wissend seiner sehr schweren Krankheit auch die völlige Betreuung überlassen hatte. Wie bereits so oft. Er hatte deshalb mündlich verfügt, dass ich nur an seine Enkel einen Betrag auszahlen soll wenn die Erben auf die Erbschaft verzichten. Ansonsten soll mein Sohn, der den schwerst kranken und pflegebedürftigen Lebenspartner auch gepflegt hatte diese Summe erhalten. Wo also kann ich mich also gesetzlich „schlau“ machen ?

  2. Jens C S

    Sehr geehrter Autor,
    mit Interesse habe ich Ihren Beitrag gelesen.
    Eine durchaus interessante Fallkonstellationen wurde jedoch nicht erörtert:
    Welche Auswirkungen hat ein Vermächtnis auf den Pflichtteil der Miterben, wenn der Vermächtnisnehmer zugleich auch Miterbe in einer Erbengemeinschaft ist und das Vermächtnis, eine Immobilie, zum Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers den überwiegenden Teil des Nachlasses ausmacht. Können dann die anderen gesetzlichen Miterben einen Pflichtteilsanspruch gegen den Vermächtnisnehmer geltend machen, da sie ja faktisch durch das Vermächtnis enterbt wurden.
    Über diese durchaus realistische Konstellation habe ich bisher keinen Kommentar finden können.

  3. Ronja Oden

    Interessant, dass die Grundlagen für das Erbrecht sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden lassen. Gut zu wissen, dass die Annahme von einem Vermächtnis eine Nachlassverbindlichkeit nicht berührt. Ich dachte immer, ein Vermächtnis wäre mit einem Testament gleichzusetzen.

  4. Jim W

    Bisher habe ich noch nicht wirklich etwas vermacht bekommen. Und um Ehrlich zu sein habe ich es damit auch nicht wirklich eilig. Denn wer will schon , dass ein Familienmitglied dahin scheidet.

  5. Tom

    Bisher habe ich noch nie wirklich etwas geerbt. Das würde ich mir auch niemals wünschen. Aber wahrscheinlich würde ich nur ein Stückvermächtnis nur ein paar alte Gegenstände erhalten.

  6. Jim

    Die Sache mit dem Erbe ist oft gar nicht so einfach. Bisher habe noch nicht wirklich viel geerbt. Zumindest hat mir mein Opa bisher nicht wirklich etwas hinterlassen. Und Schulden will man ja nicht wirklich erben.

  7. Tom

    Bisher habe ich noch keine größeren Summen geerbt. Schließlich habe ich es damit aber noch nicht wirklich Eilig. Denn das würde bedeuten Dass ch nur das Geld will und das will ich nicht.

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