Untersuchungshaft: Voraussetzungen & Rechtslage

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was bedeutet Untersuchungshaft?
Was bedeutet Untersuchungshaft?

Wer in Deutschland einer Straftat verdächtig ist, gegen den wird vonseiten der Polizei und Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Ermittlungsverfahren eingeleitet. In dessen Rahmen wird überprüft, ob sich der zu Beginn bestehende Anfangsverdacht zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet. Ist dies der Fall, erhebt die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage.

Im folgenden Ratgeber haben wir uns dem Thema „Untersuchungshaft“ sowie deren Vollzug gewidmet. Ab wann muss ein Beschuldigter in Untersuchungshaft und für wie lange? Worauf kommt es dabei an und welche gesetzlichen Regelungen greifen? Reicht hierbei der bloße Anfangsverdacht gegen einen Beschuldigten oder bedarf es einer höheren Verdachtsstufe? Im Folgenden bekommen Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema.

FAQ: Untersuchungshaft

Wann wird eine Untersuchungshaft angeordnet?

Ein Beschuldigter eine Straftat muss in Untersuchungshaft, wenn er dringend tatverdächtig ist.

Wie lange dauert eine Untersuchungshaft?

Hier können Sie nachlesen, wie lange ein Beschuldigter maximal in Untersuchungshaft bleiben muss.

Darf ich während der Untersuchungshaft Besuch empfangen?

Ja. Auch in der Untersuchungshaft können Angehörige und Freunde einen Besuchsantrag stellen.

Was ist Untersuchungshaft?

Unter dem Begriff der Untersuchungshaft (kurz: U-Haft) wird in Deutschland eine Maßnahme zur Sicherung eines Ermittlungsverfahrens bezeichnet. Wird der Betroffene einer Straftat verdächtigt, kann er aufgrund richterlicher Anordnung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen schon während des Strafverfahrens hinter Gitter kommen.

Untersuchungshaft: In eine Zelle kann ein Beschuldigter schon im Ermittlungsverfahren kommen.
Untersuchungshaft: In eine Zelle kann ein Beschuldigter schon im Ermittlungsverfahren kommen.

Gesetzlich geregelt ist die U-Haft in §§ 112 und folgende der Strafprozessordnung (kurz: StPO). Die Regelungen sind Teil des 9. Ab­schnitts der StPO, welcher den Titel „Verhaftung und vorläufige Festnahme“ trägt.

In den Vorschriften sind die Voraussetzungen der Untersuchungshaft festgelegt, die wir Ihnen im nächsten Abschnitt darlegen wollen.

Die Untersuchungshaft wird in den Justizvollzugsanstalten vollzogen, ebenso wie die Freiheitsstrafe eines verurteilten Straftäters. Dennoch gelten jeweils unterschiedliche Haftbedingungen. So entfällt beispielsweise die Pflicht zur Arbeit eines sich in Untersuchungshaft Befindlichen.

Gründe für eine Untersuchungshaft

Es stellt sich nunmehr die Frage: „Wann kommt man überhaupt in Untersuchungshaft?“ Die Gründe, weswegen ein Beschuldigter in U-Haft kommt, sind zum einen, dass er einer Tat nach deutschem Strafrecht dringend verdächtig ist.

Das Strafprozessrecht kennt verschiedene Verdachtsstufen, von denen der dringende Tatverdacht die höchste darstellt. Anders als beim Anfangsverdacht oder beim hinreichenden Tatverdacht, ist beim dringenden die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Beschuldigte der Täter bzw. Teilnehmer einer Straftat ist.

Zum anderen muss ein sogenannter Haftgrund vorliegen. Ferner darf eine Anordnung zur U-Haft nicht stattfinden, wenn sie zur Bedeutung der in Rede stehenden Straftat und der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht.

Doch welche Haftgründe gibt es eigentlich? Laut der Vorschrift des § 112 Absatz 2 StPO liegt ein Haftgrund einerseits vor, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen festgestellt wurde, dass der Betroffene flüchtig ist bzw. sich verborgen hält.

Haftgründe: Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?
Haftgründe: Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Des Weiteren ist der Norm zu entnehmen, dass ein Haftgrund zur Untersuchungshaft im Falle von Fluchtgefahr vorliegt. Hierbei wird aufgrund bestimmter Tatsachen und bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalles festgestellt, dass die Gefahr besteht, dass sich der Beschuldigte des Strafverfahrens entziehen werde.

Ein weiterer Haftgrund ist im Falle sogenannter Verdunkelungsgefahr gegeben. Hierbei besteht der dringende Verdacht, der Beschuldigte werde Beweismittel vernichten, verändern, beiseiteschaffen oder fälschen bzw. derart auf Prozessbeteiligte (Zeugen, Mitbeschuldigte, Sachverständige etc.) einwirken, dass die Ermittlungen erschwert würden.

§ 112a StPO normiert schließlich den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Ist der Beschuldigte dringend verdächtig, bestimmte Straftaten wiederholt zu begehen, so wird die Untersuchungshaft zur Abwendung jener Gefahr angeordnet.

Sinn und Zweck der U-Haft ist es mithin, das Strafverfahren zu sichern, damit dieses nicht in negativer Art und Weise durch den Beschuldigten beeinflusst werden kann.

Untersuchungshaft auch bei Bagatelldelikten?

Bei Bagatelldelikten sind die Anordnung und der Vollzug einer Untersuchungshaft gemäß der Vorschrift § 113 StPO nur eingeschränkt möglich. Sofern die Tat nur mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bedroht ist, darf eine Untersuchungshaft wegen Verdunkelungsgefahr nicht angeordnet werden.

Untersuchungshaft: Eine Kaution oder polizeiliche Meldepflicht hat bei Bagatelldelikten Vorrang.
Untersuchungshaft: Eine Kaution oder polizeiliche Meldepflicht hat bei Bagatelldelikten Vorrang.

Wegen Fluchtgefahr hingegen darf U-Haft in derartigen Fällen nur angeordnet werden, wenn sich der Beschuldigte bereits einmal dem Verfahren entzogen, er keinen festen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland hat oder aber er sich nicht ausweisen kann.

Kann durch eine andere Maßnahme, beispielsweise durch eine regelmäßige Meldepflicht bei der Polizei oder durch eine entsprechende Sicherheitsleistung (Kaution), der der Untersuchungshaft zugrunde liegende Zweck ebenfalls erreicht werden, so ist eine solche nicht anzuordnen. Hier kommt es also stets auf den jeweiligen Einzelfall an.

Untersuchungshaft: Anordnung per Haftbefehl durch einen Richter

Eine Untersuchungshaft wird stets durch einen Richter in schriftlicher Form angeordnet. Hierin muss gemäß § 114 Absatz 2 StPO neben der Person des Beschuldigten angeführt werden, welcher Tat er dringend verdächtig ist, welcher Haftgrund vorliegt sowie sämtliche Tatsachen, aus denen sich dies ergibt.

Wird der Beschuldigte verhaftet, so ist ihm bei seiner Festnahme eine Kopie des Haftbefehls auszuhändigen.

Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht

Die Untersuchungshaft kann für Jugendliche unter bestimmten Einschränkungen angeordnet werden. Gemäß § 72 Absatz 1 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) darf U-Haft hier nur verhängt werden, wenn ihr Zweck nicht auch auf andere Weise erreicht werden kann, beispielsweise durch eine vorläufige Anordnung der Erziehung oder durch sonstige Maßnahmen.

Es findet auch hier eine Verhältnismäßigkeitsprüfung statt, die jedoch auf die besonderen Belastungen des Vollzuges für Jugendliche auszurichten ist. In einem Haftbefehl müssen die Gründe dargelegt werden, weshalb eine Untersuchungshaft gegenüber einer Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe vorzuziehen und verhältnismäßig ist.

Dauer der Untersuchungshaft

Wie lange dauert die Untersuchungshaft in Deutschland?
Wie lange dauert die Untersuchungshaft in Deutschland?

Eine Frage, die sich in diesem Kontext stellt ist die folgende: Wie lange dauert eine Untersuchungshaft?

Gemäß § 120 StPO ist ein Haftbefehl aufzuheben, sobald die Voraussetzungen einer Untersuchungshaft nicht mehr gegeben sind. Ein weiterer Aufhebungsgrund liegt vor, wenn die Fortsetzung der U-Haft außer Verhältnis zur Sache und der zu erwartenden Strafe stünde. Außerdem findet die Untersuchungshaft ein Ende, wenn der Beschuldigte freigesprochen oder aber das Hauptverfahren nicht eröffnet bzw. das Verfahren endgültig eingestellt wird.

Aus § 121 StPO ergibt sich ferner, dass eine Untersuchungshaft grundsätzlich die Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten soll.

Jedoch kann vonseiten des Oberlandesgerichtes die Zeitspanne verlängert werden. Dies trifft zu auf Fälle, in denen das Verfahren von besonderer Schwierigkeit und besonderem Umfang geprägt ist oder aber ein sonstiger wichtiger Grund besteht, der einem Urteil entgegen steht und der die Fortdauer der Haft rechtfertigen würde.

Untersuchungshaft: Ist Besuch gestattet?

Auch ein Inhaftierter in Untersuchungshaft hat gewisse Rechte. Zu diesen zählt das Besuchsrecht. Doch unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang besteht ein solches?

Zum einen ist ein Besuch bei Untersuchungshaft stets nur mit entsprechender Erlaubnis gestattet. Insofern ist das Recht also nicht grenzenlos und uneingeschränkt. Hierzu muss ein Antrag auf Besuchserlaubnis während der Untersuchungshaft bei Gericht gestellt werden. Dabei kann sich der Antrag zum einen auf einen einmaligen Besuch (Einzelerlaubnis) oder auf eine dauerhafte Genehmigung (Dauererlaubnis) erstrecken.

Hat ein Gefangener in Untersuchungshaft ein Besuchsrecht?
Hat ein Gefangener in Untersuchungshaft ein Besuchsrecht?

Möglich ist es, dass dem Antrag auf Besuchserlaubnis zwar stattgegeben wird, dies aber mit bestimmten Auflagen verknüpft ist. Gegen einen abgelehnten Antrag kann der Gefangene Beschwerde einlegen.

Grundsätzlich wird während der Untersuchungshaft die Besuchserlaubnis von Nahestehenden und Verwandten erteilt. Eine Ausnahme besteht, wenn sich daraus die Gefahr ergibt, dass die Ermittlungen dadurch erschwert oder gefährdet werden. In dem Fall ist Besuch nicht gestattet.

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht kann Sie zu sämtlichen Fragen rund um das Thema Untersuchungshaft beraten und Ihnen zudem während des gesamten Strafverfahrens zur Seite stehen.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

3 Gedanken zu „Untersuchungshaft: Voraussetzungen & Rechtslage

  1. Manuela

    Wenn in U Haft jemand verstirbt und auf der Autopsie steht verstorben zwischen 16 Uhr und 6 :30 früh. Wieso gibt es kein genaues Datum. Obwohl Notarzt da war und es anscheinend Wiederbelebungsmaßnahmen gibt.
    Warum wurde solange nicht nach Gefangenem geschaut. Normalerweise besteht in U Haft, ja auch regelmäßige Nachschsu Pflicht.
    Und kann man die JVA verklagen?

  2. Daniel Heinle

    Hallo ich wurde aus der U-Haft entlassen der Grund, dafür das er aufgehoben wurde was bedeutet das für mich?

  3. Tom

    Wie ist das, wenn man davon ausgeht, dass der Tatverdächtige neue Taten vollziehen könnte? Es besteht also z.B. keine Fluchtgefahr und keine Verdunkelungsgefahr von bisherigen Straftaten (aus welchem Grund auch immer), allerdings vermutet man, dass er neue Straftaten begehen könnte. Was macht man dann?

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