Steuererklärung als Student: Arbeit, die sich lohnt!

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Können die Studiengebühren in einer Steuererklärung geltend gemacht werden? Ja!
Können die Studiengebühren in einer Steuererklärung geltend gemacht werden? Ja!

„Am Ende vom Geld ist noch so viel Monat übrig!“ Welcher Student hat sich diesen Satz nicht schon sagen hören.

Um sich aus dieser misslichen Lage zu befreien, gehen viele Studenten neben ihrem Studium arbeiten.

Doch wann muss eine Steuererklärung im Studium abgegeben werden und welchen Steuerfreibetrag können sich Studenten sichern? Wir erklären in diesem Ratgeber, wann im Studium eine Steuererklärung Pflicht ist und wann sich diese richtig lohnen kann.

FAQ: Steuererklärung als Student

Müssen Studenten eine Steuererklärung machen?

In aller Regel müssen Studenten keine Steuererklärung abgeben. Diese wird nur verpflichtend, wenn Sie ein hohes Einkommen, zum Beispiel aus einer selbstständigen Tätigkeit haben.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Die Steuerklärung kann sich lohnen, wenn Sie vieles abzusetzen haben. Welche Posten das sein können, lesen Sie hier.

In welcher Höhe lassen sich außergewöhnliche Belastungen absetzen?

Wie hoch die außergewöhnlichen Belastungen bei der Steuer angegeben werden können, zeigt Ihnen dieser Rechner.

Wie viel können Sie von der Steuer absetzen? Jetzt berechnen!

Freiwillig oder Pflicht: Dann ist eine Steuererklärung für Studenten ein Muss

Nur selten wird ein Student eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Verdient dieser mehr als den Grundfreibetrag, greift die Pflichtveranlagung. 2024 liegt dieser Freibetrag bei 11.604 Euro.

Arbeitet der Student selbstständig, erzielt Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte, die den Grundfreibetrag sprengen, wird die Steuererklärung für den Studenten ebenfalls zur Pflicht. Gleiches gilt, wenn mehreren Tätigkeiten bei verschiedenen Arbeitgebern nachgegangen wird.

Wie viele Steuern ein Student zahlen muss und welche Freibeträge ihm zustehen, hängt von der Lohnsteuerklasse ab, in welcher er eingruppiert wurde. In der Regel ist dies Steuerklasse I. Die Freibeträge können allerdings erst genutzt werden, wenn auch tatsächlich eine Steuer gezahlt wurde. Dies ist in Lohnsteuerklasse I bei einem Jahresbruttoeinkommen von rund 10.000 Euro erst der Fall.

Zumeist ist ein Student in Steuerklasse I eingruppiert. Zahlt dieser Lohnsteuer, stehen ihm folgende Freibeträge zu, welche bei der Steuererklärung beantragt bzw. berücksichtigt werden:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskosten): 1.230 Euro
  • evtl. Kinderfreibetrag: insgesamt 4.656 Euro je Elternteil (der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ist hierbei hinzugerechnet)
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst
In Sachen Steuererklärung ist das Duale Studium anders zu behandeln, da ein Einkommen erzielt wird.
In Sachen Steuererklärung ist das Duale Studium anders zu behandeln, da ein Einkommen erzielt wird.

Bleiben Sie unter dem Grundfreibetrag, muss keine Steuererklärung als Student abgegeben werden.

Arbeiten Studenten in den Semesterferien oder als Werkstudent, ist eine Steuererklärung ebenfalls nicht verpflichtend, es sei denn sie schaffen es mit diesen Einkünften über den Grundfreibetrag.

Je nach Höhe der Löhne kann es aber passieren, dass Ihnen der Arbeitgeber für diese Monate eine Lohnsteuer abführt. Diese sollten Sie sich dann durch eine Steuererklärung wiederholen.

Diese Ausgaben kann ein Student in seiner Einkommensteuererklärung angeben

Kommen wir nun zu den Ausgaben und deren steuerlicher Behandlung, die ein Student während seiner Ausbildungszeit tätigt und ob diese durch eine Steuererklärung bei Studenten wiedergeholt werden können.

Durch eine Einkommensteuererklärung kann ein Student folgende Ausgaben absetzen:

  • Studiengebühren
  • Arbeitsmaterial
  • Fachliteratur
  • Umzugskosten und Fahrtkosten zur Uni
  • Studienreisen und Exkursionen
  • Kontoführungsgebühren
  • Sprachkurse, Nachhilfekurse, Prüfungsgebühren etc.

Werbungskosten oder Sonderausgaben: Was sollten Studenten wählen?

Was in welcher Höhe abgesetzt werden kann, kommt vor allem darauf an, ob die Kosten während bzw. für das Erst- oder Zweitstudium anfielen, denn das Steuerrecht macht hier einen erheblichen Unterschied. Laut Recht ist ein Masterstudium in der Steuererklärung als Zweitstudium anzugeben. Absolvierten Sie vor dem Bachelor eine Ausbildung, so gilt auch das Bachelorstudium als Zweitstudium.

Während in der Steuererklärung als Student die Studienkosten für ein Erststudium nur in Form von Sonderausgaben angegeben werden können, gelten die Ausgaben für ein Zweitstudium als Werbungskosten.

In einer Steuererklärung kann ein Zweitstudium voll geltend gemacht werden.
In einer Steuererklärung kann ein Zweitstudium voll geltend gemacht werden.

Der Unterschied: Sonderausgaben sind nur bis zu einer Höhe von maximal 6.000 Euro anrechenbar, während Werbungskosten unbegrenzt berücksichtigt werden. Darüber hinaus können Sonderausgaben nur für das zurückliegende Jahr berücksichtigt werden.

Haben Sie in diesem aber keine Steuer gezahlt, kommen auch die Sonderausgaben nicht zum Tragen. Das Geld vieler Studenten ist somit weg.

Anders ist dies bei den Werbungskosten, denn diese können durch einen sogenannten Verlustvortrag auch in den nächsten Jahren noch geltend gemacht werden – nämlich dann, wenn Sie die erste Steuererklärung nach dem Studium einreichen. Eine Steuererklärung als Student lohnt sich also im Nachhinein.

Diese steuerliche Ungleichbehandlung heißt der Bundesfinanzhof nicht gut und ließ bereits mehrfach die Werbungskosten auch im Erststudium zu. Eine endgültige Entscheidung aus Karlsruhe steht allerdings noch aus. Klar ist jedoch: Profitieren kann der Student von einer aus seiner Sicht positiven Entscheidung nur, wenn Steuererklärungen aus den Studienjahren vorliegen und die Verluste errechnet werden können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

5 Gedanken zu „Steuererklärung als Student: Arbeit, die sich lohnt!

  1. Adrian

    Ich bin nur am Anfang meinem Studium und ein Freund von mir hat mir gesagt, dass ich eine Steuererklärung machen darf. Vielen Dank für diesen Beitrag und die Erklärung, dass diese Option für mich wirklich zur Verfügung steht. Ich habe manche Sprachkurse besucht, aber bin nicht sicher, ob ich diese Ausgaben ohne Steuerberatung richtig in meiner Steuererklärung antragen kann

  2. Nora Müller

    Ich bin seit einem Semester Student und musste im Rahmen meines Studiums umziehen. Ich wusste noch gar nicht, dass ich durch eine Einkommenssteuererklärung ja unter anderem die Studiengebühren, das Arbeitsmaterial, sowie die Fachliteratur UND auch noch die Umzugskosten absetzen kann. Am besten setze ich mich mal mit einem Steuerberater zusammen, der mir dort weiterhelfen kann, da ich noch nie eine Steuererklärung gemacht habe.

  3. Theo S

    Das ist genau das, was ich zu zum Thema Steuererklärung gesucht habe. Ich werde es mit meinem jüngeren Bruder besprechen, der auch viel über dieses Thema weiß. Mal sehen, ob er mir noch mehr Tipps geben kann!

  4. Helena

    Steuererklärung für Werkstudenten ist keine Pflicht, wobei ich sie trotzdem versuche zu schreiben, weil man einige Steuerbeiträge zurückbekommen kann. Ich recherchiere noch, wie man die Studiengebühren und Arbeitsmaterialien in der Erklärung für Finanzamt entgärt.

  5. Florian

    Gut zu wissen, dass man als Student sogar die Kosten für Sprachkurse absetzen kann. Das wusste ich nicht! Ein paar Freunden haben mir empfohlen, eine Steuererklärung zu erstellen. Daher informiere ich mich zum Thema. Dein Beitrag hat mir einen guten Überblick angeboten. Danke!

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