Steuererklärung für Arbeitnehmer: Wann ist eine Abgabe Pflicht?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 29. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Unter bestimmten Gegebenheiten ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer Pflicht.
Unter bestimmten Gegebenheiten ist die Steuererklärung für Arbeitnehmer Pflicht.

„Alle Jahre wieder“ heißt es nicht nur in Sachen Weihnachten, sondern auch in Sachen Steuern. Jährlich müssen viele Arbeitnehmer eine Steuererklärung einreichen. Bis zum 31. Juli des Folgejahres muss diese laut Einkommensteuergesetz (EStG) dem Finanzamt vorliegen.

Wer einen Steuerberater um Hilfe bittet oder den Lohnsteuerhilfeverein kontaktiert, hat bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit. Doch wann ist eine Steuererklärung für Angestellte ein Muss? Welche Werbungskosten können die Steuern senken?

FAQ: Steuererklärung für Arbeitnehmer

Müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung machen. Hier lesen Sie, wann Sie dazu verpflichtet sind.

Was kann ich bei der Steuererklärung absetzen?

Sie können beispielsweise die Fahrtkosten absetzen. Hier lesen Sie, was sich außerdem absetzen lässt.

Welche Strafe droht Arbeitnehmern, die keine Steuererklärung abgeben?

Sind Sie zur Steuererklärung verpflichtet und kommen dieser Pflicht nicht nach, machen Sie sich ggf. der Steuerhinterziehung schuldig.

Wie viel können Sie von der Steuer absetzen? Jetzt berechnen!

Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Muss die Einkommensteuererklärung von jedem Arbeitnehmer eingereicht werden? Da haben wir eine gute Nachricht: Nicht jeder Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung abgeben. Sind Sie beispielsweise ledig und neben einer Beschäftigung als Angestellter nicht selbstständig tätig, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen.

Das Finanzamt behält jeden Monat die Einkommensteuer der Arbeitnehmer ein. Wie viel Steuer anfällt, ergibt sich aus der Steuerklasse. Je nach Lohnsteuerklasse muss dann doch der eine oder andere eine Steuererklärung als Angestellter einreichen.

Eine Steuererklärung für einen Arbeitnehmer ist Pflicht, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:

  • Wenn Sie bzw. Ihr Ehegatte/Lebenspartner in Steuerlasse V oder VI veranlagt ist oder Sie die Steuerklasse IV mit Faktor wählten
  • Wenn Sie neben Ihrem Arbeitslohn insgesamt mehr als 410 Euro verdient haben (hierzu zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
  • Wenn das Finanzamt einen Freibetrag eingetragen hat und ein Single mehr als 11.000 Euro bzw. Ehepaare mehr als 20.900 verdienten
  • Wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig arbeiteten (eine Tätigkeit in Steuerklasse VI eingruppiert ist)
  • Wenn Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr Ex-Partner im gleichen Jahr wieder heirateten

Auch wenn Sie keine Steuererklärung als Arbeitnehmer abgeben müssen, kann eine freiwillige, rückwirkende Abgabe der Einkommensteuererklärung Bares bringen. Dies lohnt sich vor allem, wenn hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben angefallen sind. Auch wenn das Gehalt während des Jahres stark schwankt, sollte eine Steuererklärung als Arbeitnehmer abgegeben werden.

Was kann ein Angestellter durch die Steuererklärung absetzen?

Steuererklärung: Ein Angestellter muss die Anlage N ausfüllen.
Steuererklärung: Ein Angestellter muss die Anlage N ausfüllen.

Auf der Steuererklärung kann ein Arbeitnehmer etliche Sonderausgaben und Werbungskosten angeben, welche die Steuerlast senken und so zu einer Steuererstattung führen können. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten oder Versicherungsbeiträge.

  • Fahrtkosten: Übersteigen die Fahrtkosten den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro, sollten diese einzeln abgerechnet werden. Allerdings kann immer nur eine einfache Fahrt angegeben werden.
  • Arbeitszimmer: Haben Sie keinen eigenen Arbeitsplatz, können Sie das private Arbeitszimmer absetzen. Maximal 1.250 Euro der Steuer sind erstattungsfähig.
  • Versicherungen: Ausgaben für Pflege- und Krankenversicherungen können auf der Steuererklärung für einen Arbeitnehmer angegeben werden. Hierzu zählen auch die Arbeitslosen- und Haftpflichtversicherung, welche allerdings nur zu einem Teil berücksichtigt werden.
  • Kinder: Ausgaben für die Kinderbetreuung können zu zwei Drittel als Sonderausgabe abgesetzt werden. Dies gilt bis zum 14. Geburtstag des Nachwuchses. Jährlich berücksichtigt das Finanzamt 4.000 Euro pro Kind.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch die Kosten für die Putzfrau oder Handwerker können bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages bzw. bis zu 6.000 Euro jährlich angegeben werden.

Welche Anlagen sind auszufüllen?

Der Steuererklärung für einen Arbeitnehmer sind verschiedene Anlagen beizulegen. Dazu zählen:

  • der Mantelbogen
  • Anlage N
  • Anlage Versorgeaufwand für Versicherungsbeiträge
  • Anlage AV für die Riester-Rente
  • Anlage AUS für ausländische Kapitaleinkünfte
  • Anlage KAP für Kapitalanleger
  • Anlage VL für vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmer-Sparanlage.
  • eventuelle Anlage Kind

Einer Steuererklärung für einen Arbeitnehmer sind mindestens der Mantelbogen und die Anlage N beizulegen. Unter Umständen kann eine vereinfachte Steuererklärung eingereicht werden.

Was ist eine vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer?

Eine freiwillige, rückwirkende Steuererklärung für Arbeitnehmer kann Geld sparen.
Eine freiwillige, rückwirkende Steuererklärung für Arbeitnehmer kann Geld sparen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitnehmer statt einer normalen Steuererklärung auch eine vereinfachte Steuererklärung beim Finanzamt abgeben.

Dies geht allerdings nur, wenn Sie nur einen Arbeitslohn (einschließlich der Versorgungsbezüge) erhalten haben und nur die im Vordruck angegebenen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen absetzen möchten.

Ein verheiratetes Paar kann diese Variante der Steuererklärung nur einreichen, wenn sie eine Zusammenveranlagung beantragt haben.

Die vereinfachte Steuererklärung ersetzt laut Steuerrecht nur den Mantelbogen. Auch die Anlagen müssen also ausgefüllt werden.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Ein Gedanke zu „Steuererklärung für Arbeitnehmer: Wann ist eine Abgabe Pflicht?

  1. Birte M

    Danke für den Hinweis, dass bis zum 31. Juli des Folgejahres die Steuererklärung laut Einkommensteuergesetz (EStG) dem Finanzamt vorliegen muss. Bei einer Steuererklärung für Unternehmen ist das ähnlich. Allerdings ist die ja im Gegensatz zu der bei Arbeitnehmern, immer Pflicht.

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