Satire-Nachrichten vs. Fake News: Kennt der Spaß eine Grenze?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Satire-Nachrichten vs. Fake News: Kennt der Spaß eine Grenze?

FAQ: Satire-Nachrichten

Was unterscheidet Satire-Nachrichten von Fake News?

Satire gilt als Kunstform, die nicht selten dazu dient, Missstände überspitzt anzuprangern. Fake News sollen hingegen die öffentliche Meinung gezielt beeinflussen.

Muss Satire gekennzeichnet werden?

Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. In Zeitungen werden diese allerdings meist als Glosse abgedruckt. So lässt sich eine Irreführung durch die satirische Falschmeldung vermeiden.

Wann geht Satire zu weit?

Dies ist immer dann der Fall, wenn Inhalte nicht mehr durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind und zum Beispiel als Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede gewertet werden können.

Nachrichten als Kunstform

Viele sind schon einmal auf Satire-Nachrichten hereingefallen.
Viele sind schon einmal auf Satire-Nachrichten hereingefallen.

Im Zeitalter der Fake News gerät eine besondere Form der journalistischen Falschmeldung zunehmend in den Fokus: Satire-Nachrichten (oft wird der englische Begriff Satire-News genutzt) entsprechen bewusst der Wahrheit nicht. Vielmehr soll die starke Überzeichnung bestimmter Aspekte zum Lachen und Nachdenken anregen.

Doch wie weit dürfen die Verfasser von Satire-Nachrichten gehen? Was, wenn durch die falschen Behauptungen die Persönlichkeitsrechte einiger Menschen verletzt werden?

Dieser Ratgeber erläutert, welche Bestimmungen rund um Satire-Nachrichten gelten, welche Grenzen bestehen und ob bewusste Falschmeldungen als solche gekennzeichnet werden müssen.

Die feine Grenze zwischen Meinungsäußerung und Verletzung des Persönlichkeitsrechts

Satire wird sowohl durch das Recht auf freie Meinungsäußerung als auch durch die Kunstfreiheit geschützt. Beide Grundrechte sind in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes (GG) festgehalten:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. […]
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

Humoristische Nachrichten als Satire kennzeichnen? Das ist keine Pflicht.
Humoristische Nachrichten als Satire kennzeichnen? Das ist keine Pflicht.

Satire-Nachrichten gelten weniger als Presseerzeugnis denn als Kunst. Sowohl das satirische Werk an sich als auch dessen Autor sind grundgesetzlich geschützt. Dieser Freiheit gegenüber stehen jedoch die allgemeinen Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes definieren sowohl die Würde des Menschen als auch deren Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit als besonders schützenswert.

Es gilt also in jedem Einzelfall abzuwägen, welches Grundrecht als schwerwiegender einzustufen ist, wenn falsche Nachrichten die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen verletzen.

Da sich bei der rechtlichen Beurteilung von Satire-Nachrichten zwei Grundrechte gegenüberstehen, ist stets eine Einzelfall-Prüfung notwendig. Der Grundsatz „Satire darf alles“ gilt daher nicht uneingeschränkt.

Müssen Satire-Nachrichten als solche gekennzeichnet werden?

Es besteht keine Verpflichtung, Satire-Nachrichten für den Leser erkenntlich zu machen. In der Regel weisen Zeitungen und Magazine diskret darauf hin, dass es sich bei falschen Nachrichten um Satire handelt.

Insbesondere am 1. April verfassen viele Medien Satire-Nachrichten, welche sie erst einen Tag später als „Aprilscherz“ offenbaren.

Was, wenn Satire-Nachrichten zu weit gehen?

Verletzen Satire-Nachrichten die Persönlichkeitsrechte eines Menschen, kann dieser rechtlich gegen den Verfasser bzw. den Verbreiter vorgehen. Rechtsverletzungen liegen besonders in den folgenden Fällen vor:

  • Beleidigung – Aberkennung der Gleichwertigkeit einer Person, Verletzung seiner Ehre
  • Üble Nachrede – Verbreitung von Tatsachen, welche eine Person herabsetzen bzw. verächtlich machen, ohne zu wissen, ob diese Tatsachen auch der Wahrheit entsprechen
  • VerleumdungBewusste Verbreitung falscher Tatsachen zur Herabwürdigung einer Person
Auch für News gilt: Satire hat ihre Grenzen. Beleidigungen werden geahndet.
Auch für News gilt: Satire hat ihre Grenzen. Beleidigungen werden geahndet.

Betroffene dieser Tatbestände können eine Reihe an Rechten geltend machen. Zunächst haben sie einen Anspruch auf Richtigstellung. Wenn Satire-Nachrichten also falsche Tatsachen behaupten und dabei die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzen, muss das veröffentlichende Medium eine Richtigstellung herausbringen.

Darüber hinaus haben Betroffene einen Anspruch auf Unterlassung: Mithilfe einer strafbewährten Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung wird verhindert, dass die Behauptungen in Zukunft weiter verbreitet werden.

Schließlich besteht meist ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wie hoch die jeweiligen Summen ausfallen, ist allein vom jeweiligen Kontext abhängig und wird vor Gericht entschieden. Vorab ist eine Einschätzung daher nicht möglich.

Auch die Beurteilung, wann einer der genannten Tatbestände als erfüllt anzusehen ist, hängt vom Kontext ab. So urteilte das Landgericht Hamburg beispielsweise, dass die Betitlung einer Politikerin als „Nazi-Schlampe“ im Rahmen einer satirischen Sendung nicht als Beleidigung galt.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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