Privatinsolvenz: Mit diesen Folgen müssen Sie rechnen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 12. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Eine Privatinsolvenz zieht weitreichende Folgen nach sich.
Eine Privatinsolvenz zieht weitreichende Folgen nach sich.

Im Rahmen der privaten Insolvenz geben Schuldner die Verwaltung ihres Vermögens und Einkommens an einen Treuhänder ab. Aus dieser sogenannten Insolvenzmasse werden die Gläubiger befriedigt.

Doch auch darüber hinaus bringt eine Privatinsolvenz einige unangenehme Folgen mit sich.

Schuldner, die sich von ihren Schulden befreien möchten, müssen drei Jahre lang kürzer treten und so viel wie möglich für die Schuldentilgung tun. Denn so lange dauert das Restschuldbefreiungsverfahren. Wie viel Geld bleibt Ihnen genau bei einer Privatinsolvenz? Welche Folgen zieht das Verfahren nach sich?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Folgen bei einer Privatinsolvenz zu erwarten sind und wie Sie sich möglichst gut darauf vorbereiten.

FAQ: Folgen der Privatinsolvenz

Welche Folgen hat es, wenn ich Privatinsolvenz beantrage?

Eine der wesentlichsten Folgen der Privatinsolvenz ist, dass Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abtreten müssen. Ihnen steht damit lediglich der monatliche Pfändungsfreibetrag zur Verfügung. Nach der aktuellen Pfändungstabelle ist für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten ein Einkommen in Höhe von 1.409,99 Euro netto unpfändbar (Stand: 1. Juli 2023).

Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?

Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden, müssen Sie während der gesamten Wohlverhaltensphase bestimmten Obliegenheiten nachkommen. Anderenfalls gefährden Sie Ihre Restschuldbefreiung. Hierzu gehört insbesondere, dass Sie einer geregelten Arbeit nachgehen oder sich eine solche suchen.

Bringt die Privatinsolvenz auch gewisse Folgen mit sich, die noch nach der Restschuldbefreiung spürbar sind?

Ja, denn die SCHUFA speichert die erteilte Restschuldbefreiung für weitere sechs Monate, was sich negativ auf die Kreditwürdigkeit der Betroffenen auswirkt (Stand: März 2023).

Folgen einer Privatinsolvenz: Drei Jahre auf Sparflamme leben

Ausweg Privatinsolvenz: Eine der Folgen ist die Verwaltung des Vermögens durch einen Treuhänder.
Ausweg Privatinsolvenz: Eine der Folgen ist die Verwaltung des Vermögens durch einen Treuhänder.

Zu Beginn einer Privatinsolvenz sind die Folgen für Betroffene meist besonders deutlich spürbar: Ein großer Teil ihres Vermögens wird der Insolvenzmasse zugerechnet. Das bedeutet: Auto, Lebens- oder Rentenversicherung sowie anderweitige Kapitalanlagen werden vom Insolvenzverwalter verkauft oder aufgelöst. Den Erlös erhalten die Gläubiger.

Allerdings gelten auch während der Privatinsolvenz die Regeln zur Unpfändbarkeit von Sachen und bestimmten Einkünften. Denn nach § 36 Insolvenzordnung (InsO) gehören Gegenstände, die nicht der Zwangsvollstreckung unterliegen, auch nicht in die Insolvenzmasse. Sie verbleiben vielmehr dem Schuldner.

Unpfändbar sind laut § 811 ZPO unter anderem:

  • Sachen, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ benötigt. Dazu gehören zum Beispiel Möbel, Haushaltsgegenstände und Kleidung im Rahmen einer bescheidenen Lebensführung. Teure Unterhaltungselektronik und wertvolle antike Möbel sind demnach nicht vor der Pfändung geschützt.
  • Gegenstände, die für Erwerbstätigkeit oder Aus – bzw. Weiterbildung erforderlich sind, beispielsweise Laptop und Arbeitskleidung.
  • Sachen, die der Schuldner oder oben benannte Person aus gesundheitlichen Gründen brauchen, wie etwa Brillen oder Prothesen.

Benötigen Sie Ihr Auto zur Ausübung Ihres Berufes, sollten Sie dies genau nachweisen und begründen können, um ihn behalten zu können. Der Einwand, dass Sie das Fahrzeug für den Arbeitsweg brauchen, wird dafür in der Regel nicht ausreichen, wenn Sie diesen Weg auch gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Wie viel Geld bleibt bei einer Privatinsolvenz?

Privatinsolvenz: Was bleibt mir? Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei mindestens 1.409,99 Euro.
Privatinsolvenz: Was bleibt mir? Der Pfändungsfreibetrag liegt aktuell bei mindestens 1.409,99 Euro.

Das Nettoeinkommen, welches über der Pfändungsschutzgrenze liegt, wird zum Teil einbezogen und zur Schuldenrückzahlung genutzt. Welcher Anteil des Einkommens gepfändet wird, ergibt sich aus der Pfändungstabelle, die jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Unten finden Sie einen kleinen Auszug aus dieser Tabelle.

  • Aktuell ist ein Pfändungsfreibetrag von 1.409,99 € unpfändbar (Stand: 1.7.2023).
  • Die Pfändungsfreigrenze steigt leicht an, wenn ein Schuldner mehr Geld verdient.
  • Außerdem verbleibt dem Schuldner mehr Einkommen zur Verfügung, wenn er anderen Personen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet ist. Bei einer unterhaltsberechtigten Person beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.939,99 €, bei zwei Unterhaltsberechtigten sind 2.229,99 € unpfändbar und bei drei Unterhaltsberechtigten 2.519,99 €.
Pfändbarer Geldbetrag bei Unterhaltspflicht für ... Personen
monatliches Netto­einkommen012
bis 1.259,99 €---
1.260,00 € - 1.269,99 €5,15 €--
1.270,00 € - 1.279,99 €12,15 €--
1.280,00 € - 1.289,99 €19,15 €--
1.290,00 € - 1.299,99 €26,15 €--
1.300,00 € - 1.309,99 €33,15 €--
1.730,00 € - 1.739,99 €334,15 €2,96 €-
1.990,00 € - 1.999,99 €516,15 €132,96 €1,31 €

Eine der mit einer Privatinsolvenz einhergehenden Folgen ist die Erwerbsobliegenheit des Schuldners. Er muss während der Wohlverhaltensphase einer angemessenen Arbeit nachgehen, um möglichst viel Einkommen für den Schuldenabbau zu erwirtschaften. Wer keinen solchen Job hat, ist verpflichtet, sich entsprechend um Arbeit zu bemühen. Er darf zumutbare Tätigkeiten nicht ablehnen. Der Schuldner muss dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Arbeit und etwaige Bewerbungsbemühungen geben.

Weitere Pflichten des Schuldners bei der privaten Insolvenz

Die indirekten Folgen einer Privatinsolvenz sind mitunter schwerwiegend.
Die indirekten Folgen einer Privatinsolvenz sind mitunter schwerwiegend.

Neben der Erwerbsobliegenheit bringt eine private Insolvenz weitere Folgen mit sich. Denn während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner weiteren Obliegenheiten nachkommen:

  • Mitteilungspflicht gegenüber Insolvenzgericht und Insolvenzverwalter bei Arbeits- und Wohnungswechsel
  • Herausgabe der Hälfte der Erbschaft oder Schenkung während der Wohlverhaltensphase an den Insolvenzverwalter
  • Herausgabe des gesamten Gewinns aus einer Lotterie und anderen Gewinnspielen („gebräuchliche Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert“ sind von dieser Pflicht ausgenommen)
  • Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder
  • keine Vermögensverschwendung und keine Begründung unangemessener Verbindlichkeiten

Privatinsolvenz: Folgen für die Bonität des Schuldners

Zu den Folgen einer Privatinsolvenz zählt darüber hinaus der negative Eintrag bei der SCHUFA. Die Wirtschaftsauskunftei speichert den Eintrag zur erteilten Restschuldbefreiung für sechs Monate (Stand: März 2023).

Dadurch sinkt die Bonität des Schuldners, sodass er in naher Zukunft keine Kredite oder Darlehen aufnehmen kann.

Auch das Abschließen neuer Handyverträge, eines neuen Mietverträge oder die Einrichtung eines Dispos wird durch den negativen SCHUFA-Eintrag erschwert.

Der Schuldner muss sein pfändbares Arbeitseinkommen während der dreijährigen Wohlverhaltensphase an den Treuhänder abtreten und in diesem Zuge eine Abtretungserklärung unterschreiben. Diese verpflichtet den Arbeitgeber, pfändbare Beträge direkt an den Treuhänder zu überweisen. Dadurch erfährt der Arbeitgeber von der Insolvenz seines Arbeitnehmers. Ein Kündigungsgrund ist das jedoch in aller Regel nicht.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

8 Gedanken zu „Privatinsolvenz: Mit diesen Folgen müssen Sie rechnen

  1. kablitz

    ich habe mit meinen bruder ein pachtverhältniss habe vergessen es bei den insolvesantrag anzugeben der betag ist für jeden ca 80 euro wieweit kannder bruder und der pächter mit einbezogen werden

  2. Loren L

    Hallo,

    wir hatten vor einem Jahr ein Haus mit 100% Finanzierung gekauft. Dazu haben wir noch einen weiteren Kredit für die Renovierung aufgenommen.
    Nach einem Jahr geht leider unsere Ehe in die Brüche. Die Schulden werden nun geteilt, d.h. nach Abzug aller mtl. Schuldenbegleichung (Raten) bleibt mir nur noch 300 EUR zum Leben übrig. Das reicht natürlich nicht für die Miete, Lebensunterhalt, etc.

    Natürlich will ich aus eigener Kraft alle restlichen Schulden begleichen, aber sowie es aussieht, werde ich das wohl nicht schaffen. Ich bin schon 52 J. und mir bleiben nicht mehr viele Arbeitsjahre übrig. Wenn ich so weiter mache bis in die Rente, dann schaffe ich nur 30% vom Restschulden zu begleichen, von daher möchte ich „Privatinsolvenz“ anmelden.

    Darf ich nun „Privatinsolvenz“ anmelden? Hängt das von meinem Einkommen ab? (nettomäßig verdiene ich ca. 2.200€ – 2.500€)

    Vielen Dank im Voraus.

    MfG,
    Loren L.

  3. Berger

    Hallo,

    ich bin Jurastudentin (vor dem 1. Stastsexamen) auf Grund einer Erkrankung hat sich mein Studium verzögert.
    Die KfW-Bank fordert jetzt ihren Studienkredit zu sehr hohen Raten zurück und lässt sich nicht auf kleinere Raten ein.
    Ich verdiene aber, neben der Examensvorbereitung nur 600 Euro netto.
    Was soll ich jetzt tun?
    SCHADET es meiner beruflichen Zukunft die private Insolvenz anzumelden?
    Ich würde 50 Euro im Monat zahlen, aber sie lassen sich nicht darauf ein.

  4. vanessa l.

    Hallo

    war wegen meinem privaten Schuldnerbereinigungsverfahren erstmalig 2006 bei meinem Anwalt. Bis heute ist er mich am vertrösten :-( was soll ich machen mein Anwalt erzählt mir immer das Ihn die Hände gebunden sind weil idas über die prozesskostenbeihilfe läuft ?? Komme nicht weiter. Neuen Anwalt suchen ??

  5. Erdmann

    Hallo, meine Bruder ist amerikanischer Staatsbürger und hatte eine Bürgschaft Finanzierung für unsere Eltern Ende der 90er aufgenommen. Unsere Eltern haben 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet und 2013 abgeschlossen. Das Haus wurde 2009 zwangsversteigert. Mein Bruder lebt seit 1996 in den USA und hatte dort 2009 ein Insolvenzverfahren mit Abschluß in Texas. Nun fordert die deutsche Bank das Geld wo er für gebürgt hat. Muss er das noch zahlen? Welche Möglichkeit hat er? MfG

  6. irsad t.

    hallo ivh muss leider privatinsolvenz anmelden. natürlich möchte ich alle meine schulden tilgen. ich habe soeben eine neue sehr gut bezahlte stelle angenommen. meine frage ist erfährt mein arbeitgeber von der pfändung und der insolvenz? das möchte ich gerne vermeiden.
    gruß t.

    1. anwalt.org

      Hallo

      die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird in den amtlichen Verzeichnissen veröffentlicht, die theoretisch auch Arbeitgeber einsehen können. Ob Ihr Arbeitgeber dies tut, können wir nicht beurteilen. Diesen darüber informieren, müssen Sie üblicherweise nicht. Der zuständige Insolvenzverwalter kann jedoch Informationen zur Ihrem verpfändbaren Einkommen einholen, was den Arbeitgeber verpflichtet dieses Einkommen an den Verwalter abzuführen. Wenden Sie sich am besten an eine Schuldnerberatung und klären Sie dort, wie sie am besten vorgehen.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. Ralf

      In der Privatinsolvenz muss du dein Einkommen nachweisen und wenn es eine gut bezahlte Stelle ist wird der Treuhändler sich schon in Verbindung mit deinen Arbeitgeber setzen.Mein Rat ist,sei ehrlich und sag es dein Arbeitgeber sonst bekommst du Probleme bis hin das die Insolvenz platzt.Danach darfst du 10 Jahre warten bis du die nächste machen kannst

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