Pflichtverteidiger – Wann muss er bestellt werden?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 21. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

In den Fällen notwendiger Verteidigung ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
In den Fällen notwendiger Verteidigung ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

Wem wegen eines Verstoßes gegen das Strafrecht ein Prozess droht, der stellt sich nicht selten die Frage, wie er sich in einer angemessenen Form vor Gericht verteidigen kann. In manchen Situationen ist es sogar zwingend vonnöten, sich anwaltlich vertreten zu lassen. In diesem Kontext fällt oftmals auch der Begriff des Pflichtverteidigers.

Doch was genau ist ein Pflichtverteidiger überhaupt? Wie und wann bekommt man einen Pflichtverteidiger? Welche Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein und wo ist die Beiordnung vom Pflichtverteidiger in der Strafprozessordnung (kurz: StPO) geregelt?

In dem folgenden Ratgeber sind wir diesen und weiteren Fragen auf den Grund gegangen und haben einige wichtige Informationen rund um das Thema für Sie zusammengestellt.

FAQ: Pflichtverteidiger

Was ist mit einem Pflichtverteidiger gemeint?

Es handelt sich dabei um einen Strafverteidiger, der durch das Gericht beigeordnet wird.

Wann ist eine Verteidigung notwendig?

Hier erfahren Sie, wann ein Pflichtverteidiger im Strafverfahren eingesetzt werden muss.

Wer zahlt für einen Pflichtverteidiger?

Wer die Kosten für den Pflichtverteidiger übernehmen muss, können Sie hier nachlesen.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger wird aus der Staatskasse bezahlt.
Ein Pflichtverteidiger wird aus der Staatskasse bezahlt.

Als Pflichtverteidiger wird im deutschen Strafprozess ein Strafverteidiger bezeichnet, der durch das Gericht beigeordnet wurde.

Das Gegenstück zum Pflichtverteidiger ist der sogenannte Wahlverteidiger.

Der Pflichtverteidiger wird stets in den Fällen einer sogenannten „notwendigen Verteidigung“ bestellt, wenn der Beschuldigte noch keinen selbst erwählten Verteidiger (also einen Wahlverteidiger) besitzt. Gesetzlich geregelt ist die Bestellung des Pflichtverteidigers in § 141 StPO.

Pflichtverteidigung: Die Voraussetzungen

Voraussetzungen einer Pflichtverteidigung ist, wie bereits erwähnt, die sogenannte notwendige Verteidigung, die in § 140 StPO geregelt ist.

Dabei handelt es sich um eine Verfahrenssituation, in welcher der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Beschuldigte sich nicht selbst verteidigen kann. Es muss dabei zwingend zu einer Pflichtverteidigerbestellung kommen, wenn der Beschuldigte keinen selbsterwählten Anwalt mandatiert hat. Die gilt selbst dann, wenn er der Auffassung ist, sich selbst verteidigen zu können.

Diese Situation wird dann als sogenannte „Zwangsverteidigung“ bezeichnet.

§ 140 Absatz 1 StPO besagt, dass es sich in den folgenden Fällen um eine notwendige Verteidigung handelt:

  • Die Hauptverhandlung findet im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder Landgericht (LG) statt.
  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen (beispielsweise im Bereich des Sexualstrafrechts) zur Last gelegt.
  • Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen.
  • Gegen den Beschuldigten wird eine Untersuchungshaft oder eine einstweilige Unterbringung vollstreckt.
  • Der Beschuldigte befindet sich seit mindestens drei Monaten aufgrund einer richterlichen Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt und wird nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen.
  • Es kommt, zwecks Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten, seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
  • Es wird ein Sicherungsverfahren durchgeführt.
  • Der bisherige Verteidiger wird von seiner Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen.
  • Dem Verletzten der vermeintlichen Tat ist ein Rechtsanwalt beigeordnet worden.

In all jenen Fällen der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO ist ein Pflichtverteidiger von Amts wegen zu bestellen, sofern der Beschuldigte noch nicht über einen selbsterwählten Verteidiger verfügt.

Auch im Jugendstrafrecht kann ein Pflichtverteidiger vonnöten sein.
Auch im Jugendstrafrecht kann ein Pflichtverteidiger vonnöten sein.

Ein Pflichtverteidiger ist im Jugendstrafrecht neben den Fällen des § 140 StPO in drei zusätzlichen Situationen zu bestellen:

  • Dem Erziehungsberechtigten wurden die Verfahrensrechte entzogen, weil er selbst der Tatbeteiligung verdächtig ist.
  • Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den Entwicklungsstand des Jugendlichen kommt eine Unterbringung in einer Anstalt in Betracht.
  • Gegen den noch nicht 18 Jahre alten Beschuldigten wird eine Untersuchungshaft vollstreckt.

Bei der Bestellung zum Pflichtverteidiger im Strafrecht handelt das Gericht von Amts wegen, also sozusagen automatisch. Ein Antrag auf Pflichtverteidiger-Bestellung ist von Seiten des Beschuldigten mithin nicht notwendig.

Pflichtverteidiger: Ab wann ist er beizuordnen?

Aus § 141 Absatz 1 und Absatz 2 StPO ergibt sich bezüglich des Zeitpunktes, ab wann ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist, dass dies spätestens dann zu erfolgen hat, wenn der Beschuldigte zur Erklärung über die Anklageschrift aufgefordert wird. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem ihm die Anklageschrift zugestellt wird und das sogenannte Zwischenverfahren beginnt.

Ergibt sich erst zu einem späteren Zeitpunkt, dass es sich um den Fall einer notwendigen Verteidigung handelt, muss der Pflichtverteidiger sofort bestellt werden.

Es ist auch möglich, dass ein Pflichtverteidiger im Ermittlungsverfahren beizuordnen ist. In diesem Fall ist von Seiten der Staatsanwaltschaft die Bestellung zum Pflichtverteidiger zu beantragen, wenn dessen Mitwirkung aus ihrer Sicht notwendig sein wird.

Bevor das Gericht den Pflichtanwalt beiordnet, ist dem Beschuldigten stets die Gelegenheit zu geben, innerhalb einer bestimmten Frist einen bestimmten Pflichtverteidiger seiner Wahl zu bezeichnen. Dies wiederum ergibt sich aus § 142 Absatz 1 StPO. In der Regel bestellt der vorsitzende Richter diesen Verteidiger dann auch zur Pflichtverteidigung, es sei denn, dass dem ein wichtiger Grund entgegensteht.

Die Anwaltskammern der Länder stellen im Internet eine sogenannte Pflichtverteidigerliste zur Verfügung, die dem Beschuldigten hinsichtlich seiner Auswahl dienen kann. Dabei muss zur Verteidigung nicht zwingend ein Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden. Auch ein Mietrechtsanwalt oder ein Anwalt ohne Fachanwaltstitel können als Pflichtverteidiger bestellt werden.

Vergütung des Pflichtverteidigers

Der Pflichtverteidiger macht seinen Vergütungsanspruch der Staatskasse gegenüber geltend.

Die Gebühren der Pflichtverteidigung sind grundsätzlich niedriger als die eines Wahlverteidigers.

Allerdings kann in bestimmten Fällen, in denen ein Verfahren besonders umfangreich oder schwierig ist, eine höhere Gebühr festgesetzt werden.

Pflichtverteidigung zurücknehmen – Geht das?

Die Pflichtverteidigung kann in bestimmten Fällen auch zurückgenommen werden.
Die Pflichtverteidigung kann in bestimmten Fällen auch zurückgenommen werden.

Die Bestellung vom Pflichtverteidiger kann laut StPO auch zurückgenommen werden. Dies ergibt sich aus § 143 und gilt für die Fälle, in denen der Beschuldigte nachträglich selbst einen Verteidiger erwählt und dieser entsprechend die Wahl auch annimmt.

Kann der Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger werden?

Ein zunächst als Wahlverteidiger mandatierter Anwalt hat die Möglichkeit, auf einen entsprechenden Antrag hin zum Pflichtverteidiger bestellt zu werden. In dem Fall muss er dann sein Wahlmandat niederlegen.

Ein entsprechender Antrag auf Pflichtverteidigung kann diesem Muster entsprechend formuliert werden.

An das Amtsgericht (bzw. sofern im Vorverfahren: die Staatsanwaltschaft)

_______________

[Ort, Datum]

Betreff: Antrag auf Beiordnung zum Pflichtverteidiger

Aktenzeichen (Az.) _________________________

In der Strafsache gegen _________________________ stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, ihm fortan als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden. Für den Fall meiner Beiordnung lege ich das Wahlmandat nieder.

Begründung:

Die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung gem. _________________________ liegen vor, da _________________________ (Darlegen des Beiordnungsgrundes).
Zwar gehöre ich nicht zu den in diesem Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwälten, es besteht aber zwischen Herrn _________________________und mir ein besonderes Vertrauensverhältnis.

Wichtige Gründe im Sinne von § 142 Abs. 1 S. 3 StPO, die einer Beiordnung entgegenstehen könnten, sind nicht vorliegend nicht zu ersehen.

(Unterschrift Rechtsanwalt)

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

8 Gedanken zu „Pflichtverteidiger – Wann muss er bestellt werden?

  1. Nelly

    Ich suche einen öffentlichen Verteidiger für einen im Laden

  2. Bianca K.-L.

    Mein Sohn und seine 2 Freunde sind jetzt beschuldigt der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung
    Der is wohl raus ist auf den einen los mein Sohn dazwischen, dabei hat der Angreifer ihn zu Boden gebracht wo er auch eine Schadelprellung eine LWS Prellung und eine US Prellung davon getragen hat sowie diverse schürfwunden, sind ärztlich dokumentiert worden, dann ist der andere dazwischen. Die vom mc Donalds haben wohl die Polizei gerufen und der Angreifer hat erzählt das sie auf ihn los sind was aber die Verletzungen nicht entspricht finde ich.
    Jetzt meint der erste Kumpel seine Aussage zu ändern und die zwei voll zu belasten obwohl er mit im kh war und ein stumpfe bauchtrauma hatte dies stimme lt ihm aber nicht.
    Jetzt unsere frage darf bzw können wir einen oder sollten wir einen Pflichtverteidiger dazu holen.

  3. Tanja

    Guten Tag ich habe eine Frage mein Sohn 15 Jahre hat ein Brief von Amtsgericht bekommen. Wegen Körperverletzung da ist ein Paragraph 23 und 24 kann ich ein pflichtverteidiger beauftragen?

  4. Ingrid

    Ich habe momentan das Problem, dass kein Anwalt meinen Fall übernehmen will. Muss ich nun abwarten bis zur Gerichtsverhandlung oder kann ich vorher schon einen Pflichtverteidiger beantragen.

  5. Nicole P.

    Kann und darf die generische Partei unseren pflichtverdeitiger versuchen unseren pflichtverdeitiger zurück zu ziehen und wenn ja was können wir dagegen tun ?

    Lg Nicole

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole P.,

      wir können keine rechtliche Beratung anbieten. Dies sollten Sie mit Ihrem Pflichtverteidiger und dem zuständigen Gericht direkt klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Bernd

    Das heißt also ich muss warten bis,das Gericht mir einen Pflichtverteitiger bestellt.Da ich mir ja schon im Ermittlungsverfahren keinen Leisten kann.Oder kann man im Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft einen Pfl Vert.Selbst beantragen.

    1. anwalt.org

      Hallo Bernd,

      der Pflichtverteidiger muss bestellt werden. Dies kann im Ermittlungsverfahren auch durch die Staatsanwaltschaft geschehen, wenn dessen Mitwirkung aus der Sicht der Staatsanwaltschaft notwendig ist.

      Ihr Team von anwalt.org

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