Der Mindestlohn: 12,41 Euro wirklich für jeden?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 4. Dezember 2023

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Der Mindestlohn ist auch als Lohnuntergrenze bekannt
Der Mindestlohn ist auch als Lohnuntergrenze bekannt
Der Mindestlohn muss seit 2015 gezahlt werden.
Der Mindestlohn muss seit 2015 gezahlt werden.

Obwohl sie ihre Arbeit gut machen und sich selten beklagen, werden manche Arbeitnehmer nur geringfügig dafür bezahlt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales möchte durch den gesetzlichen Mindestlohn sicherstellen, dass Angestellte mit ihrem Gehalt für alle Lebenshaltungskosten aufkommen können.

Miete, Strom, Telefon, Lebensmittel, Versicherung – die Liste ist lang. Der Mindestlohn wird in brutto festgelegt und fungiert als Lohnuntergrenze. Er sorgt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales dafür, dass das Existenzminimum eines jeden Arbeiters gesichert ist. Außerdem müssen so weniger Menschen auf Unterstützungsleistungen vom Staat, wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), zurückgreifen.

Ob dem wirklich so ist und wie der Mindestlohn in Deutschland geregelt ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Zudem sollen die verschieden Mindestlöhne in der Europäischen Union, die Auswirkungen des Mindestlohns pro Stunde auf die Wirtschaft sowie die Tricks der Arbeitgeber zum Umgehen des gesetzlichen Mindestlohns besprochen werden.

Erhalten Sie Mindestlohn? Jetzt berechnen!

FAQ: Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn aktuell?

Aktuell (Stand: Januar 2024) liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze in Deutschland bei 12,41 Euro brutto je geleistete Arbeitsstunde. Ob Ihr Gehalt dem Mindestlohn entspricht, können Sie mit diesem Rechner überprüfen.

Wer bekommt keinen Mindestlohn?

Informationen zu den Ausnahmen vom Mindestlohn finden Sie hier.

Wo liegt der Mindestlohn in anderen europäischen Ländern?

In diesem Abschnitt informieren wir Sie darüber, wie hoch der Mindestlohn in Europa im Vergleich zu Deutschland ausfällt.

Der Mindestlohn in Europa

Nicht nur in Deutschland existieren mittlerweile Regelungen zum Mindestlohn. Arbeitgeber in vielen Ländern in Europa sind laut Gesetz an die Pflicht gebunden, ihre Mitarbeiter in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohnes zu bezahlen.

Dies bedeutet jedoch noch lange keinen einheitlichen Mindestlohn für Europa. Dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut zufolge haben Angestellte in Europa ziemlich unterschiedliche Stundenlöhne. Erneut handelt es sich um die absoluten Lohnuntergrenzen:

  • Luxemburg: 13,05
  • Deutschland: 12,00 (Stand: Oktober 2022)
  • Niederlande: 10,58
  • Frankreich: 10,57
  • Irland: 10,50
  • Großbritannien: 10,37 (wechselkursabhängig)
  • Belgien: 10,25
  • Slowakei: 6,21
  • Spanien: 6,06
  • Malta: 4,70
  • Litauen: 4,47
  • Portugal: 4,25
  • Estland: 3,86
  • Griechenland: 3,83
  • Polen: 3,81
  • Tschechien: 3,76 (wechselkursabhängig)
  • Slowenien: 3,71
  • Kroatien: 3,60
  • Ungarn: 3,21
  • Rumänien: 3,10
  • Lettland: 2,96
  • Türkei: 2,44
  • Serbien: 2,31
  • Mazedonien: 2,08
  • Bulgarien: 2,00
  • Albanien: 1,50
  • Ukraine: 1,21
  • Russland: 0,92
  • Moldawien: 0,83

Stand: 2022

Diese Aufzählung zeigt, dass Arbeitnehmer in den westlichen Ländern Europas viel mehr verdienen als im Süden. Gründe dafür sind einerseits die niedrigen Lebenshaltungskosten, aber auch die Auswirkungen der Wirtschaftskrise.

Der Mindestlohn in Deutschland

Der Mindestlohn beträgt 9,50 Euro brutto.
Der Mindestlohn beträgt 10,45 Euro brutto.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz in Deutschland. Damals lag der Mindestlohn bei 8,50 Euro. Mittler­weile sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten ein Gehalt von mindestens 12,41 Euro brutto (Stand: Januar 2024) zu zahlen. Einer der Gründe für die Einführung von einem Mindeststundenlohn war, dass mit der Zeit immer mehr Menschen zusätzlich einem Minijob bzw. einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen waren, weil sie in ihrem Vollzeitjob schlichtweg zu wenig verdienten.

Zudem gab es auch je nach Bundesland Unterschiede: Im Osten sowie auch im Westen Deutschlands wurden teilweise Stundenlöhne gezahlt, die geringer waren als die damals geltenden 8,50 Euro. Im Jahr 2014 wurden im deutschen Osten öfter niedrigere Löhne gezahlt als in Westdeutschland. Auch in Mecklenburg-Vorpommern mussten die Arbeitnehmer mit einem kleinen Gehalt zurechtkommen. Das gleiche galt für Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Doch nicht nur der Vergleich der Bundesländer wies Unterschiede in der Bezahlung auf: Die Gehälter von Frauen lagen ebenfalls häufig unter dem heutzutage gültigen Stundenlohn. In Bezug auf die verschiedenen Branchen sprechen die Statistiken eine eindeutige Sprache: In Forst- und Landwirtschaft lagen die Löhne oft unter dem seit Januar 2015 geltenden Mindestlohn.

Das Gleiche galt für den Einzelhandel sowie die Fischerei. Im Gastgewerbe bekam sogar ungefähr jeder Zweite weniger als vorgegeben. Ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland war dementsprechend laut Gesetz unbedingt notwendig.

Ausnahmen beim Mindestlohn

Laut Mindestlohngesetz (MiLoG) hat nicht jeder deutsche Arbeitnehmer Anspruch auf den Mindestlohn. Das Gesetz besagt in § 22 folgendes:

Beim Mindestlohn gelten als Ausnahmen

  • Minderjährige
  • Auszubildende
  • Personen, die auf freiwilliger Basis an einem bis zu dreimonatigen Praktikum zur Orientierung für Ausbildung oder Studium teilnehmen
  • Pflichtpraktikanten, welche die Qualifikation für Ausbildung oder Studium benötigen
  • Langzeitarbeitslose, die ohne Unterbrechung mindestens ein Jahr bei der Agentur für Arbeit registriert sind. Diese können in den ersten sechs Monaten ihres erneuten Eintretens in den Arbeitsmarkt keinen Mindestlohn erwarten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beanstandet vor allem, dass gerade Arbeitslose nicht vom Gesetz zum Mindestlohn profitieren. Der DGB befürchtet, dass Arbeitgeber den langzeitarbeitslosen Arbeitnehmern zwar eine Chance geben und diese einstellen, nach sechs Monaten jedoch bereits eine Kündigung aussprechen könnten, um den Mindestlohn zu umgehen.

Der Mindestlohn in verschiedenen Branchen

Der Mindestlohn: Die Branchen haben ihre eigenen Regelungen.
Der Mindestlohn: Branchen haben häufig ihre eigenen Regelungen.

Neben dem allgemein gültigen Mindestlohn galten bis Ende Dezember 2017 in Deutschland bestimmte Mindestlöhne in den jeweiligen Branchen. Dies war auf Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zurückzuführen, welche stets in einem gültigen Tarifvertrag festgehalten werden müssen. Die Höhe der Vergütung im Westen unterschied sich außerdem von der im Osten.

Dies spiegelte sich dementsprechend auch im Mindestlohn wieder. Wie hoch dieser in den verschiedenen Branchen laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Tarifvertragsgesetz ausfiel, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

BrancheMindest­lohn WestMindest­lohn OstMindest­lohn BerlinGültigkeit
Fleisch­wirtschaft8,60 €8,60 €8,60 €01.01.2015 bis 30.11.2016
Pflege­branche9,00 €9,75 €9,75 €01.01.2016 bis 31.12.2016
Land-, Forst­wirt­schaft, Gartenbau7,90 €8,00 €7,90 €01.01.2016 bis 31.12.2016
Dach­decker12,05 €12,05 €12,05 €01.01.2016 bis 31.12.2016
Abfall­wirtschaft9,10 €9,10 €9,10 €01.01.2016 bis 31.03.2017
Friseure8,50 €8,50 €8,50 €01.08.2015 bis 31.07.2016

Diese Mindestlöhne stellten die absolute Lohnuntergrenze der jeweiligen Branche dar. Arbeitgeber waren dazu verpflichtet, die oben aufgeführten Beträge zu zahlen – unabhängig davon, ob sie sich zu den Mitgliedern eines verhandelnden Arbeitsverbandes zählten oder nicht.

Auch wenn der Mindestlohn der Branchen über den üblichen 10,45 Euro liegt, muss der höhere Betrag vom Arbeitgeber gezahlt werden. Es ist ihm verboten, eine Reduzierung in Eigenregie vorzunehmen. Die Ausnahmen zum Mindestlohn verlieren an dieser Stelle ebenfalls ihre Gültigkeit.

Verhielt es sich so, dass die tarifliche Lohnuntergrenze geringer war als der gesetzliche Mindestlohn von damals noch 8,50 Euro, kamen die im Mindestlohngesetz (MiLoG) festgehaltenen Übergangszeiten zur Höhe der Branchen-Mindestlöhne zum Tragen.

§ 24 MiLoG wies bis zum 1. Januar 2017 und danach bis zum 1. Januar 2018 zeitliche Ausnahmen auf, in denen niedrigere Löhne gezahlt werden durften. Für Zeitungszusteller galt jedoch eine andere Regel. Diese mussten bis Ende Dezember 2017 mindestens mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro entlohnt werden. Mittlerweile muss der Mindestlohn von 12,41 Euro (Stand: Januar 2024) brutto pro Stunde ausnahmslos gezahlt werden. Es gibt keine Übergangsregelungen mehr.

So können Sie den Mindestlohn berechnen

Sie können Ihren persönlichen Mindestlohn online selbst berechnen.
Sie können Ihren persönlichen Mindestlohn online selbst berechnen.

Wollen Sie nachprüfen, ob Sie nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) bezahlt werden bzw. welche Auswirkungen der Mindeststundenlohn auf Ihr Gehalt hat, dann können Sie dies online mithilfe von einem speziellen Rechnern tun. Einen solchen finden Sie oben in diesem Ratgeber. Er übernimmt die Berechnung des Mindestlohns für Sie.

Das Augenmerk liegt dabei nicht nur auf dem Stundenlohn, sondern auch auf dem Monatsgehalt. Bei dem obigen Rechner haben Sie zudem die Möglichkeit, die Arbeitszeit in der Woche anzugeben. Dies ermöglicht es auch Personen, die in Teilzeit arbeiten, ihren möglichen Anspruch auf Mindestlohn herauszufinden.

In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden (170 Stunden monatlich). Auf die Frage „Wie hoch ist der Mindestlohn?“ lautet die Antwort bei dieser Angabe: mindestens zirka 2.109,00 Euro pro Monat. Es muss jedoch beachtet werden, dass weder die Ausnahmen beim Mindestlohn noch Überstunden einkalkuliert sind.

Überprüfung des Mindestlohns in Deutschland

Natürlich können Sie selbst kontrollieren, ob Sie den Mindestlohn erhalten. Der Gesetzgeber lässt Sie bei dieser Aufgabe jedoch nicht allein: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüft, ob Arbeitgeber sich an das Mindestlohngesetz (MiLoG) halten und ob die Mindestlöhne denen in der jeweiligen Branche gültigen Angaben entsprechen.

Die FKS statten den Arbeitgebern in der Regel unangekündigt einen Besuch ab und kontrollieren Melde- und Lohnunterlagen direkt vor Ort. Unter diese Rubrik fallen beispielsweise:

  • Entgeltabrechnungen
  • Lohnlisten
  • Arbeitsverträge
  • Stundenzettel
  • Urlaubspläne
  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Wird bei dieser Kontrolle festgestellt, dass der Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) verstoßen hat, dann kommen hohe Bußgelder auf ihn zu. Wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn nicht eingehalten werden, ist es durchaus möglich, dass ein Unternehmen eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro aufgebrummt bekommt. Gerade junge oder kleine Betriebe können einen solchen Betrag selten stemmen.

Im Jahr 2015 wurden ungefähr 43.700 Unternehmen und Betriebe kontrolliert. Diese eher kleine Zahl lässt sich darauf zurückführen, dass schlichtweg zu wenige Zoll-Fahnder auf diesem Gebiet unterwegs sind.

Bundesweit existieren knapp 6.800 FSK-Mitarbeiter, doch nicht alle widmen sich ausschließlich der Kontrolle des Mindestlohns. Viele kontrollieren unter anderem auch, ob Schwarzarbeiter in den jeweiligen Betrieben beschäftigt werden. Bis zum Jahr 2022 ist jedoch geplant, alle Stellen mit geeignetem Personal zu besetzen, sodass mehr Kontrollen stattfinden können.

Im Jahr 2015 kam es zu einigen Ermittlungsverfahren aufgrund von Mindestlohnverstößen. In 705 Fällen war der gesetzliche Mindestlohn nicht gewährt worden, in 2061 Fällen wurden die Mindestlöhne, die in den jeweiligen Branchen vereinbart worden waren, nicht eingehalten. Insgesamt führte dies zu Bußgeldern in Höhe von 15 Millionen Euro.

Einige Arbeitgeber versuchen, den Mindestlohn zu umgehen

Einige Arbeitgeber versuchen, das Gesetz zum Mindestlohn zu umgehen.
Einige Arbeitgeber versuchen, das Gesetz zum Mindestlohn zu umgehen.

Seitdem sich das Gehalt von Arbeitnehmern nach dem gültigen Mindestlohn richtet, haben Arbeitgeber tief in die Trickkiste gegriffen, um diesen umgehen zu können. Doch nicht alle Tricks sind auch rechtens.

Wann der Chef gegen das Arbeitsrecht verstößt und wann es sich lediglich um rechtlich abgesicherte Maßnahmen handelt, erfahren Sie im Folgenden.

  1. Der Arbeitnehmer soll eine Verzichtserklärung unterschreiben: So mancher Chef hat schon von seinen Angestellten verlangt, dass diese keinen Anspruch auf Mindeststundenlohn stellen. Diese Vereinbarung ist jedoch unzulässig und gilt selbst dann nicht, wenn sie bereits unterschrieben wurde. Das Gleiche gilt für Absprachen, in denen die Geltendmachung des Mindestlohns eingeschränkt wurde.
  2. Der Arbeitgeber lässt vermehrt (Pflicht-)Praktikanten einen Arbeitsvertrag unterschreiben: Aufgrund der Mindestlohn-Ausnahmen neigen manche Arbeitgeber dazu, mehr Langzeitarbeitslose und Pflichtpraktikanten einzustellen, da diese keinen oder erst später Anspruch auf Mindestlohn haben. Diese Verhaltensweise ist nicht rechtswidrig. Die Umwandlung eines normalen Beschäftigungsverhältnis in ein Praktikumsverhältnis jedoch schon.
  3. Der Chef verlangt nicht vergütete Überstunden vom Arbeitnehmer: Die möglicherweise einfachste Art und Weise, das Mindestlohngesetz (MiLoG) zu umgehen, ist das Einführen von nicht bezahlten Überstunden auf der Arbeit, die dann einfach mit dem Gehalt verrechnet werden. Der Betrag, den der Arbeitgeber letzten Endes zahlen muss, verringert sich dadurch. Eine solche Vorgehensweise ist jedoch illegal. Wird das Unternehmen kontrolliert, dann können zudem saftige Bußgelder fällig werden. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall nachweisen können, dass die geleisteten Überstunden erforderlich waren und sich in einem gesetzlichen Rahmen befanden.
  4. Der Chef erteilt keine Zuschläge für Feiertags- oder Sonntagsarbeit mehr: Um die Zahlung vom Mindestlohn etwas auszugleichen, haben einige Arbeitgeber beschlossen, stattdessen die Zuschläge für das Arbeiten an Feiertagen, sonntags oder auch nachts zu streichen. Dies ist ebenfalls unzulässig, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber in einem Arbeits- oder Tarifvertrag geeinigt haben.

Arbeiten Sie in regelmäßigen Abständen zwischen 23 und 6 Uhr, dann gelten Sie als Nachtarbeiter und haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag. Laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 10 AZR 423/14) sollte dieser Zuschlag 25 Prozent des Bruttostundenlohns betragen bzw. aus einem entsprechenden Freizeitausgleich bestehen.

Gesetzlicher Mindestlohn – was spricht dafür, was dagegen?

Nicht alle sind überzeugt vom Mindeststundenlohn.
Nicht alle sind überzeugt vom Mindeststundenlohn.

In Deutschland wurde kaum ein anderes Thema dermaßen ausdiskutiert wie der Mindestlohn im Januar 2015. Einige sind der Meinung, er bringe einen massiven Verlust an Arbeitsplätzen, andere argumentieren damit, dass er für mehr Gerechtigkeit unter den Arbeitnehmern schaffe.

Daher soll an dieser Stelle aufgeführt werden, welche Argumente gegen einen Mindestlohn sprechen und welche dafür.

Contra Mindestlohn:

  • Die Tarifautonomie wird eingeschränkt, was den Einfluss der Gewerkschaften verringert.
  • Die Lebenshaltungskosten steigen für jeden, da Dienstleistungen automatisch teurer werden.
  • Arbeitsplätze werden abgebaut, weil es teurer wird, Arbeitnehmer zu beschäftigen.
  • Der Mindestlohn bringt viele Kosten mit sich, da kontrolliert werden muss, ob dieser auch eingehalten wird.
  • Nicht allein die Höhe des Lohns bestimmt über die Armutsprävention.

Pro Mindestlohn:

  • Wenn Angestellte mehr Geld erhalten, arbeiten sie besser und sind motivierter.
  • Durch die Einführung des Mindestlohns wird verhindert, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen auf Kosten von ausländischen, billigeren Arbeitskräften stattfindet, da alle Arbeiter den gleichen Stundenlohn erhalten müssen.
  • Arbeitnehmer, die in Vollzeit arbeiten, müssen auch im Alter in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt zu stemmen (Armutsprävention).
  • Die Konjunktur wird angekurbelt und die Wirtschaft gefördert, da der gesetzliche Mindestlohn für eine erhöhte Nachfrage und dadurch auch eine Verstärkung der Kaufkraft sorgt.

Ein Jahr nach der Einführung des Mindestlohns kann noch nicht mit Sicherheit gesagt werden, welche Argumente wirklich zutreffen und welche Auswirkungen der Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt hat. Die Vierteljährliche Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes, welche den durchschnittlichen Stundenlohn von Angestellten in Teilzeit- und Vollzeitarbeit in brutto aufführt, zeigt jedoch ein positives Bild.

Der Mindestlohn in Deutschland hat bisher nur positive Auswirkungen.
Der Mindestlohn in Deutschland hat bisher nur positive Auswirkungen.

2016 konnte vor allem bei den niedrig qualifizierten Arbeitnehmern ein stärkerer Lohnanstieg verzeichnet werden.

Auch im Osten Deutschlands sorgte der Mindestlohn für höhere Bruttostundenverdienste. Insbesondere in folgenden Branchen kann von einer Verbesserung gesprochen werden:

  • Einzelhandel
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gastgewerbe
  • Fleischverarbeitung
  • Wach- und Sicherheitsdienst
  • Baugewerbe

Entgegen der Erwartungen, einige Menschen würden ihre Arbeit verlieren, sollte es zur Einführung des Mindestlohnes kommen, blieb dies weitgehend aus. Die Zahlen der Arbeitslosen waren seit 20 Jahren nicht mehr so niedrig wie momentan. Außerdem existiert in Bezug darauf kein Unterschied zwischen West- und Ostdeutschland.

Arbeitgeber, Gewerkschaften und ein unabhängiger Vorsitzender setzen sich alle zwei Jahre zusammen und verhandeln in der Mindestlohnkommission über die Höhe des Mindestlohnes. Dabei wird laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls die Tarifentwicklung berücksichtigt. Mit ihrem Beschluss im Oktober 2020 hat die Bundesregierung jedoch bereits angekündigt, dass der Mindestlohn zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro angehoben werden soll. Ab Oktober 2022 stieg der Mindestlohn dann sogar auf 12,00 Euro. Seit Januar 2024 liegt er bei 12,41 Euro.

Bildnachweis Header: BillionPhotos.com – © Fotolia.com

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (30 Bewertungen, Durchschnitt: 4,07 von 5)
Der Mindestlohn: 12,41 Euro wirklich für jeden?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Ein Gedanke zu „Der Mindestlohn: 12,41 Euro wirklich für jeden?

  1. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über den Mindestlohn. Interessant, dass die FKS des Zolls u.U. auch die Lohn- und Finanzbuchhaltung der Betriebe kontrolliert. Ich möchte Personal einstellen und wollte mich daher hier zum Mindestlohn informieren.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert