Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ladendiebstahl: Was kommt auf mich zu?
Ladendiebstahl: Was kommt auf mich zu?

Tagein, tagaus sind die Inhaber von Geschäften vom Phänomen „Ladendiebstahl“ betroffen. Gerade Jugendliche treten hierbei immer wieder als Täter in Erscheinung. Oft lassen sich diese auch nicht durch den Einsatz von Über­wachungskameras oder Sicherheitskräften abschrecken.

Doch was hat es mit dem Delikt genau auf sich? Was passiert bei einem Ladendiebstahl? Stellt dies einen eigenständigen Straftatbestand laut Strafgesetzbuch (kurz: StGB) dar oder kommt hier der „einfache“ Diebstahl zum Tragen? Welches Strafmaß gilt für Ladendiebstahl? Ist eine Geldstrafe zu erwarten oder kann einem Täter auch eine Freiheitsstrafe drohen? Wann tritt Verjährung ein und wann sollte ein Anwalt konsultiert werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir im Folgenden für Sie.

FAQ: Ladendiebstahl

Wie ist ein Ladendiebstahl definiert?

Hier können Sie nachlesen, wie ein Ladendiebstahl im Strafgesetzbuch definiert wird.

Welche Strafe droht bei einem Ladendiebstahl?

Für einen Ladendiebstahl wird eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen.

Wann verjährt ein Ladendiebstahl?

Bei einem Ladendiebstahl beträgt die Frist für die Verfolgungsverjährung fünf Jahre.

Was bedeutet die Definition von Ladendiebstahl im Einzelhandel?

Der Begriff „Ladendiebstahl“ bezeichnet laut Definition zunächst keinen eigenständigen Tatbestand des deutschen Strafrechts. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen kriminologischen Begriff, welcher den Diebstahl (meist geringwertiger Sachen) innerhalb von Geschäften bezeichnet. Zum Tragen kommt somit die Norm des § 242 StGB, in welcher der „einfache“ Diebstahl geregelt ist. In Absatz 1 heißt es:

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ladendiebstahl geringwertiger Sachen ist vor allem bei Jugendlichen eine beliebte Tat.
Ladendiebstahl geringwertiger Sachen ist vor allem bei Jugendlichen eine beliebte Tat.

Beim Ladendiebstahl muss laut StGB also eine fremde bewegliche Sache weggenommen worden sein. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Fremd ist sie, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. Eine Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Die Wegnahme ist übrigens beim Ladendiebstahl bereits dann erfolgt und die Tat vollendet, wenn der Täter sich die Sache in seine Tasche steckt und nicht erst bei Passieren des Kassenbereichs. Wer es sich also innerhalb des Geschäftsraumes anders überlegt und den Gegenstand wieder von der Tasche ins Regal stellt, tritt nicht strafbefreiend vom Versuch zurück.

Der Täter muss beim Ladendiebstahl schließlich mit Vorsatz und Zueignungsabsicht gehandelt haben. Ersteres bedeutet ein Handeln mit Wissen und Wollen, letzteres, dass der Täter die Absicht haben muss, die Sache sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

Ladendiebstahl tritt laut Statistik am häufigsten in Drogeriemärkten und Selbstbedienungs-Warenhäusern auf. Zudem gehört Ladendiebstahl im Jugendstrafrecht zu einer weit verbreiteten Straftat. Die Hemmschwelle zur Tatbegehung liegt hierbei vergleichsweise niedrig.

Neben dem Grundtatbestand des § 242 StGB kennt das Gesetz auch verschärfte Tatvarianten, welche einen höheren Strafrahmen vorsehen. Als Beispiel sei hier § 243 StGB genannt, welcher den besonders schweren Fall des Diebstahls regelt. Danach kommt beispielsweise ein schwerer Ladendiebstahl in Betracht, wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude einbricht. Auch ein gewerbsmäßiger Ladendiebstahl gilt als ein besonders schwerer Fall im Sinne der vorstehenden Norm. Hier droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren. Eine Geldstrafe kommt indes nicht in Betracht. Der Strafrahmen ist mithin deutlich verschärft im Vergleich zum Grundtatbestand.

Wie hoch ist die Strafe bei Ladendiebstahl?

Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe haben Erwachsene zu rechnen?
Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe haben Erwachsene zu rechnen?

Für Ladendiebstahl gilt das Strafmaß des § 242 StGB, was bedeutet, dass vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden kann. Es handelt sich folglich beim Ladendiebstahl gemäß Strafrecht um ein sogenanntes Vergehen und nicht etwa um ein Verbrechen.

Verbrechen sind Delikte, welche im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. Vergehen hingegen können in ihrem Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Geregelt ist dies in § 12 StGB.

Gerade bei Personen, die zum ersten Mal beim Ladendiebstahl erwischt werden (Ersttäter), ist erfahrungsgemäß eher mit einer Geldstrafe zu rechnen.

Ladendiebstahl: Ist eine Vertragsstrafe zulässig?

Die strafrechtlichen Sanktionen, welche zuvor benannt wurden, dürfen nicht mit der Vertragsstrafe oder „Fangprämie“ verwechselt werden, welche in Kaufhäusern üblicherweise erhoben werden, wenn ein Ladendiebstahl entdeckt wird (=Beabeitungsgebühr). Laut der herrschenden Rechtsprechung der deutschen Gerichte darf eine solche erhoben werden, sofern sie der Höhe nach angemessen ist.

Gemeinschaftlicher Ladendiebstahl gemäß Strafrecht

Ein Diebstahl wird nicht immer nur von einem einzelnen Täter begangen. Indes kann er auch in Mittäterschaft verübt werden. Gesetzlich geregelt ist dies in § 25 Absatz 2 StGB. Darin heißt es:

Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Beispiel: A und B betreten den Laden des C, nachdem sie sich untereinander darauf geeinigt haben, dort eine Flasche Schnaps zu stehlen. A nimmt diese aus dem Regal und steckt sie in die Tasche des B, die er ihm zu diesem Zwecke aufhält

Versuchter Ladendiebstahl: Welche Konsequenzen drohen?

Versuchter Ladendiebstahl: Die Folgen sind nicht zu unterschätzen.
Versuchter Ladendiebstahl: Die Folgen sind nicht zu unterschätzen.

Einige Delikte sind nach deutschem Strafrecht auch im Versuch strafbar. Gemäß § 23 StGB gilt Folgendes: Verbrechen sind stets auch im Versuch strafbar, Vergehen nur, sofern dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist. § 242 Absatz 2 StGB zufolge ist der Versuch eines Diebstahls ebenfalls strafbar. Beim Versuch setzt ein Täter lediglich zur Tat an, vollendet diese allerdings nicht.

Beispiel: A plant, einen Ladendiebstahl im Geschäft des B zu begehen. Er greift nach einer Flasche Parfum und ist gerade im Begriff, sich diese in den Mantel zu stecken. Kurz bevor er diese Handlung beendet, erwischt ihn der Hausdetektiv C.

Ladendiebstahl: Verjährung der Tat

Laut deutschem Strafrecht unterliegen Straftaten zumeist einer Verjährung. Differenziert wird begrifflich zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung. Ersteres bedeutet, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne eine Tat behördlich nicht mehr verfolgt werden kann. Vollstreckungsverjährung hingegen meint, dass eine bereits rechtskräftig verhängte Strafe nach einer gewissen Zeitspanne nicht mehr vollstreckt werden kann.

Für die Berechnung beider Fristen ist das jeweilige Höchstmaß einer Strafe von Relevanz. Dieses beträgt beim Ladendiebstahl fünf Jahre Freiheitsstrafe. Gemäß der Vorschrift des § 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB beträgt die Frist zur Verfolgungsverjährung beim Ladendiebstahl somit fünf Jahre. Fristbeginn ist dabei der Zeitpunkt, in dem die Tat beendet wurde bzw. der tatbestandlich festgelegte Erfolg eingetreten ist.

Vollstreckungsverjährung tritt laut § 79 Absatz 3 Nummer 3 StGB beim Ladendiebstahl nach zehn Jahren ein. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung, so § 79 Absatz 6 StGB.

Anzeige wegen Ladendiebstahl: Brauche ich einen Rechtsanwalt?

Wurde gegen Sie ein Ladendiebstahl zur Anzeige gebracht, kann sich der Weg zu einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht lohnen und das idealerweise bereits zu Beginn, noch bevor Sie irgendwelche Äußerungen zu den Vorwürfen getätigt haben. Oftmals reden sich Betroffene im Rahmen von polizeilichen oder richterlichen Vernehmungen buchstäblich um Kopf und Kragen.

Anzeige wegen Ladendiebstahl: Welche Strafe kommt für Ersttäter in Betracht?
Anzeige wegen Ladendiebstahl: Welche Strafe kommt für Ersttäter in Betracht?

Ein Rechtsanwalt weiß indes, was zu tun ist. Er kann Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in ihrem Fall die bestmögliche ist und worauf es zu achten gilt. Ferner kann er für Sie Akteneinsicht beantragen und daraus weitere relevante Kenntnisse gewinnen. Wer in puncto Ladendiebstahl als Wiederholungstäter gilt, muss ferner mit entsprechend härteren Sanktionen rechnen, als ein Ersttäter. Der Rat eines erfahrenen Anwalts kann sich hier also durchaus bewähren.

Nur in wenigen Fällen wird ein Ladendiebstahl ohne Polizei und mit Verzicht auf eine Anzeige abgehandelt. Beim Ladendiebstahl kann eine Anzeige auch erst im Nachhinein erstattet werden. Wenn der Ladeninhaber nicht sofort die Polizei ruft, heißt dies nicht zwangsläufig, dass er auf eine Strafanzeige verzichtet.

Oftmals verschickt die Polizei bei leichten Straftaten wie dem Ladendiebstahl einen Anhörungsbogen. Dieser stellt eine Alternative zur polizeilichen Vorladung dar. Sind Sie der Beschuldigte des in Rede stehenden Deliktes, so sind Sie zum Ausfüllen des Anhörungsbogens nicht verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihnen Tipps geben, ob Schweigen in Ihrem Fall vorteilhaft ist oder nicht.

Wird Ladendiebstahl im Führungszeugnis aufgenommen?

Für viele Täter, die beim Ladendiebstahl erwischt wurden, ist von besonderem Interesse, ob eine strafrechtliche Verurteilung wegen Ladendiebstahl zu einem Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis führt.

Diesbezüglich gilt das Folgende: Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze betragen sowie Freiheitsstrafen unter drei Monaten, finden keinen Eingang ins polizeiliche Führungszeugnis.
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Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

67 Gedanken zu „Ladendiebstahl: Welche Strafe droht?

  1. Sam

    Hallo
    Ich bin 30 Jahre alt und habe Klamotten für 360€ von Galeria geklaut es war das erste mal und Ich wurde erwischt und die gestohlenen Gegenstände wurden zurückgenommen und ich gab ihnen ohne Widerstand meinen Personalausweis, Ich beantrage derzeit die deutsche Staatsbürgerschaft,
    was für eine Strafe und Konsequenzen kann ich erwarten?
    Bin Student an der Uni und bekomme Bafög alles Haupt Einkommen.

    Danke

  2. Mahi

    Hallo
    Ich wurde erwischt beim Diebstahl im TK MAX
    Ein warenwert von 190 Euro..
    Ich habe vorher noch nie gestohlen.
    Ich bin 26 Jahre was für eine Strafe kann ich erwarten?

  3. Anton S

    Gut zu wissen, welche Strafe bei Diebstahl droht. Leider kommt es heutzutage häufig vor, dass in Großmärkten gestohlen wird. Im schlimmsten Fall hilft wohl ein Detektiv für Diebstahl.

  4. CkB

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    heute war meine Frau Kaufland in Berlin und mit zwei Kindern ist eines 10 Monate und das andere 3 Jahre alt. Ältere Kinder haben ein Produkt auf einen Kinderwagen gelegt und meine Frau hat es nicht gesehen und danach hat sie für ein anderes Produkt bezahlt. Sie wollte raus und jemand hat sie gepackt und gesagt, sie hätte es gestohlen. Sie ist auch krank. Vor 2 Wochen hatte sie zwei Krebsoperationen und nächsten Montag muss sie in Heidelberg mit der Strahlentherapie beginnen. Ich glaube, das war der Grund, warum sie nicht alles wahrnehmen konnte. Ich möchte Sie darüber informieren, dass wir seit mehr als 6 Jahren in Deutschland leben und niemals irgendwelche Aufzeichnungen über Straftaten und Geldstrafen haben. Danach bat meine Frau darum, die Polizei zu rufen, weil sie dachte, sie sei nicht vergilbt. Geben Sie uns daher bitte einen Rat, was jetzt zu tun ist. Und wie können wir dieses Problem lösen. Danke für deinen Rat.
    Mit freundlichen Grüßen,
    CK

  5. Mm

    Ich hab mega misst gebaut hab um laden Geläut zum 4 Mal ich bin so dumm ich hab Angst das ich jetzt ins Gefängnis muss und man mir mein Kind weg nimmt kann das jetzt passieren ich hab Grade erst eine Ausbildung angefangen

  6. Stefie

    Hallo
    Ich wurde erwischt beim Diebstahl im kaufland
    Ein warenwert von 200 Euro..
    Ich habe vorher noch nie gestohlen.
    Ich bin 31 Jahre was für eine Strafe kann ich erwarten?

    1. Enna

      Ich habe ein Parfem gestohlen, das ist mein erste Strafe, im Laden. Parfem kostet 95 e, ich war morgen gegangen im Laden und bezahlt 100 e. Polizei ist informiert und angerufen. Welche Strafe, kann ich erwarten.

  7. jorge

    Ein Freund von mir hat einige Dinge aus einem Supermarkt gestohlen, er ist volljährig. Jedenfalls stellte er sich in die Warteschlange, um einige Dinge zu bezahlen und einige Dinge, die er in seinem Rucksack hatte. Als er an der Kasse ankam, begann der Alarm zu klingeln. Das Mädchen an der Kasse forderte ihn auf, seinen Rucksack zu zeigen, er sagte, er könne nicht, und dann rannte er weg… was hat er vor?
    danke

  8. Anonim

    Hallo Anonim
    Brauche ein Antwort bitte .bin erwischt für 2 mal bei laden Diebstahl.in wert 13€ Natürlich habe ich Hausverbot bekommen aber ich will wissen was erwartet mich noch. Bitte bitte auf eine schnelle antwort 🙏🏻 bin 30 jahre hab ein kind

    1. Mariam

      Hallo

      Ich bin in die selbe Situation, ich möchte gerne wissen was haben Sie erwartet? Wurde auch in das Führungszeugnis eingetragen?

  9. Anonim

    Hallo
    Bin erwischt beim dm Laden von 97€ geklaut das war meine erste mal war Polizei gerufen und habe eine hausverbot. Frage die wollen mich nehmen nach Polizei wegen Fotos und Fingerabdruck habe eine Termin bekommen muss ich das machen ? Und wie viel die Geldstrafe kann kommen ungefähr?

  10. Anonym

    Guten Tag

    Ich bin heute einkaufen gewesen mit einen easy Shopper,

    Mir wurde der easy Shooter damals erklärt, wenn ich scanne erkenne der Wagen die Anzahl der Artikel die ich in den Korb lege. Und such wenn ich etwas vergesse zu scannen… also eigentlich wie der Name schon sagt easy…

    Nun bin ich heute raus gezogen worden und hatte einen Mehrwert von 70€ im Wagen unbewusst… der defektiv sagte ich hätte nicht die plus Taste gedrückt, alles nur einmal gescannt, waren ohne scannen eingepackt etc…
    schuldeingeständniss mit unbewusst unterschrieben und 100€ sofortstrafe bezahlt, sowie den restlichen Einkauf bezahlt… mir ist ganz schlecht 🤮 was kommt jetzt auf mich zu?

  11. Anonym

    Ich bin 12 Jahre alt und hab eine Dose geklaut und wurde nicht erwischt was passiert jetzt verfolgen sie mich auf wegen einer kleiner Dose ich hab Angst und ich hoffe auf Aufklärungen. Ps es war in einem rewe

  12. Ewa

    Hallo liebes Team, ich habe vor ca. zwanzig Jahren in Deutschland einen Ladendiebstahl begegnet, ich musste eine Strafe von ca. 400-500 DEM zahlen. Ich habe gelesen, nach bestimmter Zeit wird eine Strafe getilgt (sie wird aus dem Bundezentral Register gelöscht, nach 5 bis 15 Jahren), wenn man weiter nicht mehr bestraft wurde.
    Ich beantrage gerade die deutsche Bürgerschaft, in Unterlagen wird man gebeten: Straftaten und Geldstrafen einzutragen unter 90 Tagessätze (es steht kein Zeitraum). Soll ich mein Straftat eingetragen (es liegt 20 Jahren her), oder es ist nicht nötig, weil sie es aus dem BR gelöscht wurde?
    Ich bedanke mich für Ihre Antwort im Voraus.

  13. Anonym

    Hallo ich habe etwas in wert von 0,99 € geklaut und das war das 1.mal ich bin 13 und frage was für eine Strafe ich kriege und wird das in mein Führungszeugnis eingetragen .
    Fals sie antworten ich danke ihnen .

  14. Anonym

    Hallo ich bin 13 und habe etwas im wert von 0,99€ geklaut,
    Was für eine Strafe kriege ich und wird es in mein Führungszeugnis eingetragen

  15. Todor

    Hallo ich bin minderjährig und habe etwas im Wert von 0,99 Cent geklaut .
    Das war das 1. mal ,was für eine Strafe kriege ich, wird das im Führungszeugnis oder irgendwo anders aufgetragen

  16. Todor

    Hallo ich bin minderjährig und habe etwas im Wert von 0,99 Cent geklaut .
    Das war das 1. mal was für eine Strafe kriege ich, wird das im Führungszeugnis oder irgendwo anders aufgetragen

  17. Todor

    Hallo ich bin minderjährig und habe etwas im Wert von 0,99 Cent geklaut .
    Das war das 1. mal was für eine Strafe kriege ich und wird das im Führungszeugnis oder irgendwo anders aufgetragen
    Die Polizei haben sie gerufen doch sie haben gar nichts gemacht also sie haben mich nicht mitgenommen oder so.

  18. Sami

    Ich bin 16 und habe klamotten für 172€ geklaut es war das erste mal das ich erwischt wurde und allgeimein das erste mal ich muss jetzt vor gericht was soll ich tun ich habe angst um meine zukunft ich möchte zum bund jedoch wenn dies in mein führungs zeugniss kommt kann ich dies nicht

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