Gemeinschaftlicher Erbschein – Keine Auszahlung ohne Nachweis?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

gemeinschaftlicher-erbschein
Gemeinschaftlicher Erbschein – Keine Auszahlung ohne Nachweis?

FAQ: Gemeinschaftlicher Erbschein?

Wann brauche ich einen gemeinschaftlichen Erbschein?

Gibt es mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Diese kann dann einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen.

Was kann ich tun, wenn ich keinen gemeinschaftlichen Erbschein möchte?

Wollen Sie nicht auf einen gemeinschaftlichen Erbschein zurückgreifen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teilerbschein zu beantragen.

Welche Gebühren fallen für einen gemeinschaftlichen Erbschein an?

Wie hoch die Gebühren ausfallen können, wenn Sie einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, verrät Ihnen unser Rechner.

Gemeinschaftlicher Erbschein: Bei Geschwistern und anderen Erbgemeinschaften ist dieser oft notwendig.
Gemeinschaftlicher Erbschein: Bei Geschwistern und anderen Erbenge­meinschaften ist dieser oft notwendig.

Wenn ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in der Regel nicht nur einen Erben, sondern mehrere. Diese treten mit Erbanfall in die sogenannten Erbengemeinschaft ein. Erst nach erfolgter Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter den einzelnen Erben entsprechend der getroffenen Vereinbarungen aufgeteilt. Das bedeutet nun jedoch nicht, dass die Erbengemeinschaft handlungsunfähig ist oder nur bei Einstimmigkeit reagieren kann.

Grundsätzlich kann jeder einzelne Miterbe einen Erbschein beantragen, mit dem er sich gegenüber Dritten als rechtmäßigen Erben ausweisen kann. Will die Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern, Grundbuchamt und Co. handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein vonnöten. Aber wie sieht ein gemeinschaftlicher Erbschein eigentlich aus? Welche Befugnisse haben die Inhaber eines solchen? Und wie hoch sind die dafür entstehenden Kosten?

Welche Gebühren fallen beim Erbschein an? Jetzt berechnen!

Wann wird ein gemeinschaftlicher Erbschein benötigt?

Grundsätzlich gilt: Nicht immer benötigen Erben auch tatsächlich einen Erbschein. So ist ein gemeinschaftlicher Erbschein für die Auszahlung bei der Bank, die Auflösung von Verträgen des Erblassers oder der Veräußerung von Nachlassgegenständen zur Ablösung von Verbindlichkeiten nicht immer notwendig.

Ein gerichtlich erteilter, gemeinschaftlicher Erbschein ermöglicht, eigene Rechte durchzusetzen.
Ein gerichtlich erteilter, gemeinschaftlicher Erbschein ermöglicht, eigene Rechte durchzusetzen.

Liegt eine letztwillige Verfügung von Todes wegen vom Erblasser (Testament oder Erbvertrag) vor, können die hierin Begünstigten auch mit dessen Vorlage nachweisen, dass Sie rechtmäßige Erben sind. Allerdings verlangen viele Institute dennoch den zusätzlichen Nachweis über den Erbschein. Ob dieser im Einzelfall wirklich nötig ist, kann im Zweifel ein Anwalt klären.

Bei der Auseinandersetzung mit dem Grundbuchamt ist ein Einzel- oder gemeinschaftlicher Erbschein in aller Regel immer vorzulegen, selbst wenn ein Testament vorliegt.

Wie sieht ein gemeinschaftlicher Erbschein aus?

In einem solchen Nachweis sind in der Regel sämtliche Miterben einer Erbengemeinschaft aufgeführt, gemeinsam mit denen ihnen zustehenden Erbquoten, die den Umfang vom jeweiligen Erbrecht bestimmen. Ein solcher gemeinschaftlicher Erbschein kann als Vollmacht für alle hierdurch berechtigte Miterben gelten, um Verfügungen über den Nachlass anzuweisen.

Anders hingegen verhielte es sich bei dem sogenannten Teilerbschein. Diesen können auch einzelne Miterben – oder nur ein Teil von ihnen – beantragen. Hierin sind ebenfalls sämtliche Miterben ggf. inklusive Erbanteil aufgeführt, als Nachweis gilt er jedoch nur für den bzw. die betreffenden Antragsteller. Was am Ende besser ist – Teilerbschein, gemeinschaftlicher Teilerbschein oder gemeinschaftlicher Erbschein – muss sich in jedem Einzelfall zeigen.

Einfach Vordruck downloaden, ausfüllen und schon ist ein gemeinschaftlicher Erbschein da? Ein Muster für diesen Nachweis aus dem Internet gibt es in der Form nicht und würde Ihnen auch nur wenig nutzen. Laut Erbrecht kann nur das zuständige Nachlassgericht den gemeinschaftlichen Erbschein auf Antrag ausstellen. Ein gemeinschaftlicher Erbschein wird vom Amtsgericht ausgestellt, in dessen Einzugsgebiet der Erblasser zuletzt gemeldet war bzw. seinen dauerhaften Aufenthaltsort hatte.

Gemeinschaftlicher Erbschein: Wer trägt die Kosten?

Gemeinschaftlicher Erbschein: Für die Bank benötigen Erben diesen nicht immer.
Gemeinschaftlicher Erbschein: Für die Bank benötigen Erben diesen nicht immer.

Auch ein gemeinschaftlicher Erbschein ist mit Kosten verbunden. Diese richten sich nach der Höhe des jeweiligen Nachlasswertes. Unter Heranziehung des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) können die anfallenden Gerichtskosten ermittelt werden.

In Anlage 2 GNotKG finden Sie eine Gebührentabelle: Hier müssen Sie lediglich nachschauen, welche Gebühr (Tabelle B) bei der Höhe des im Einzelfall betroffenen Nachlasses (Geschäftswert) anzusetzen ist. Diese entspricht dann in der Regel den Kosten, die ein gemeinschaftlicher Erbschein verursacht (Nr. 12210 Kostenverzeichnis GNotKG).

Für die entstehenden Kosten muss in aller Regel der jeweilige Antragsteller aufkommen. Dies kann entweder ein einzelner Miterbe sein, der einen Gemeinschaftserbschein beantragte oder mehrere bzw. alle Miterben.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (98 Bewertungen, Durchschnitt: 4,07 von 5)
Gemeinschaftlicher Erbschein – Keine Auszahlung ohne Nachweis?
Loading...

Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

7 Gedanken zu „Gemeinschaftlicher Erbschein – Keine Auszahlung ohne Nachweis?

  1. A B

    Guten Tag, ich habe über einen Notar einen Erbschein beantragt und die Verwaltungsgebühr plus Mehrkosten entsprechend des Nachlasswertes bezahlt . Jetzt hat mir das Amtsgericht den Erbschein erteilt mit Kostenrechnung in Höhe der bereits gezahlten Gebühr.
    Laut Aussage der Justizobersekretärin müssen sich Notar und Gericht die Kosten teilen. Mein Notar widerspricht dieser Aussage.
    Nachlasswert: 44000€
    Gebühr:155,00€
    Mit freundlichem Gruß
    A.B.

  2. Sven

    Guten Morgen , wenn meine Schwester einen erbschein beantragt müsste ich ja als Miterbe erwähnt werden …würde der Notar bei dem der erbschein beantragt wird an mich herantreten oder würde der ohne jegliches wissen von mir ausgestellt werden ? Mit freundlichen Grüßen

  3. peter

    landwirtschafdlisces geundstück weise frau verstorben ich Ehemann stehe nun im Grundbuch der Erbengemeinschaft wollen verkaufen . alle erben haben unter schrieben ich habe für meine kranke frau underschrieben 10 tage schbeder ist sei verstoben im Testament möchte meine verstobene ihre Anteile an ihre sonn vermachen habe ich auch Anteile oder gehe ich leer aus .Peter danke

  4. Kai

    Guten tag meine mama ist vor kurzem verstorben zwecks ihres. Bankkonto auflösung reicht dafür ein gemeinschaftlicher erbschein wo sie und ich drin stehen ?? Lg…

  5. D.

    Wir sind 3 Geschwister und zerstritten .Auf dem Kontobefinden sich 14000 Euro, dazu kommen noch Aktien. Insgesamtbeträgt der Nachlass 48000 Euro. Bei einem gemeinschaftlichen Erbschein oder einem Teilerbschein können dann die 2 Erben den 3 ausschließen?

  6. Puschel

    Hallo, wenn die Erbengemeinschaft zerstritten ist und nur einer die Rechnung bekommen hat, kann der, der die Rechnung bekommen hat von den anderen Miterben das Geld einfordern?

    1. anwalt.org

      hallo Puschel,

      in Ihrem Fall wird nicht ganz deutlich, um was für eine Rechnung es sich handelt. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen, falls Sie eine solchen wünschen, sich direkt an einen Anwalt für Erbrecht zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert