Fake News: Wenn von der Wahrheit kein Körnchen übrig bleibt

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

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Fake News: Wenn von der Wahrheit kein Körnchen übrig bleibt

FAQ: Fake News

Wann ist von Fake News die Rede?

Unter diesem Begriff werden vor allem gezielte Falschmeldungen verstanden, welche die öffentliche Meinung zu bestimmten Themen beeinflussen oder manipulieren sollen.

Können für Fake News Sanktionen drohen?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Denn bei Verleumdung, üble Nachrede oder Beleidigung handelt es sich um Straftaten.

Woran erkenne ich Fake News?

Um Fake News zu erkennen, ist meist eine gewisse Medienkompetenz notwendig. So sollten Sie zum Beispiel prüfen, ob die Informationen aus vertrauenswürdigen und seriösen Quellen stammen. Schauen Sie zudem, ob auch andere (unabhängige) Medien über das Thema berichten.

Nachrichten im Wahrheitscheck

Der Terminus "Fake News" ist zurzeit in aller Munde.
Der Terminus „Fake News“ ist zurzeit in aller Munde.

Postfaktisch ist das Wort des Jahres 2016, Lügenpresse das Unwort des Jahres 2015: In den letzten Jahren richtet sich der öffentlich Fokus auf die Suche nach dem Gehalt der Wahrheit in Presse und Politik – und stößt dabei auf Grenzen und Grauzonen.

Zwischen Propagandavorwürfen, ungenau recherchierten Artikeln und Informationsblasen im Internet etablierte sich der Begriff der „Fake News“ – englisch für „falsche Nachrichten“. Dabei handelt es sich nicht nur schlicht um eine englische Übersetzung der Bezeichnung: Der Terminus beinhaltet eine eindeutig politische Komponente. Fake News haben dem allgemeinen Konsens nach das Ziel, politische und gesellschaftliche Gegebenheiten zu beeinflussen und zu verändern.

Folgender Ratgeber befasst sich mit der rechtlichen Seite der Fake News. Nebst allgemeiner Definitionen und Hintergrundinformationen zum Thema erfahren Sie, inwieweit sich Verfasser von bewussten Falschmeldungen strafbar machen und welche Konsequenzen für diejenigen drohen.

Weiterführende Ratgeber rund um Fake News und Falschmeldungen

Die Politisierung der Falschmeldung: Willkommen im postfaktischen Zeitalter?

Nicht nur im Internet sind Fake News anzufinden: Auch in Printmedien sind Falschmeldungen möglich.
Nicht nur im Internet sind Fake News anzufinden: Auch in Printmedien sind Falschmeldungen möglich.

Das Internet wird von vielen als eine der wichtigsten Errungenschaften des Menschen bezeichnet: Jeder kann in den Weiten des WWW Informationen suchen – und verbreiten.

Insbesondere soziale Medien wie Facebook und Twitter ermöglichen zusätzlich die rasante Verbreitung von Inhalten. Entsprechen die geteilten Informationen und Tatsachenbehauptungen nicht der Wahrheit, können sie als Fake News bezeichnet werden.

Was sind Fake News eigentlich genau? Definition

Vor der Politisierung des Begriffs bezeichneten Fake News vor allem jene falschen bzw. übertrieben aufgebauschten Meldungen, welche von Websitebetreibern generiert wurden, um möglichst viele Besucher auf ihre Seite zu locken und durch die hohen Klickzahlen Geld zu erwirtschaften.

Mit dem Einzug der politischen Komponente veränderte sich die Konnotierung des Begriffs. Fake News können heutzutage als Propaganda im Internet definiert werden. Gezielte Desinformation soll die öffentliche Meinung zu bestimmten aktuellen Themen beeinflussen und manipulieren. Auch wenn aktuell keine Studien die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bestätigen, erklären Politiker vielerorts Fake News zur akuten Gefahr in Sachen Wahlmanipulation.

Vom Begriff der Fake News abzugrenzen sind sogenannte „Verschwörungstheorien“, welche eine weitere Unterkategorie der falschen Behauptungen darstellen. Verschwörungstheorien werden in der Regel nicht gezielt zur Manipulation der öffentlichen Meinung verbreitet. Die Grenzen zwischen Verschwörungstheorie und Fake Nachrichten sind allerdings fließend.

Fake News auf Social-Media-Plattformen: Im Nährboden der Likes

Knapp die Hälfte der 19- bis 25-Jährigen informiert sich im Internet über das Tages- und Weltgeschehen. Facebook nimmt hierbei den drittwichtigsten Platz hinter Internetportalen und Onlineauftritten der Tageszeitungen ein. Auf Platz fünf liegt „User generated Content“ – also Inhalte, welche von Internetnutzern selbst generiert werden. Dies fand das Institut TNS Infratest im Jahr 2013 heraus.

Je nachdem, wie vielfältig das Social-Media-Umfeld einer Person gestaltet ist, entstehen schnell sogenannte „Informationsblasen“: Nutzer umgeben sich lediglich mit Freunden, welche ähnliche Meinungen und Weltansichten wie sie selbst besitzen. Innerhalb dieses Kreises werden – vereinfacht gesagt – nur jene Informationen verbreitet, welche das kollektive Weltbild unterstützen. Durch die Vielzahl an Nachrichtenangeboten ermöglicht das Internet paradoxerweise einen höchst selektiven Nachrichtenkonsum.

Diese beiden Punkte erklären, weshalb sich Fake News auf Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Twitter besonders gut verbreiten.

Rechtliche Aspekte: Fake News sind strafbar!

Es ist oftmals strafbar, Fake News zu erstellen.
Es ist oftmals strafbar, Fake News zu erstellen.

Angesichts der angestrebten Gesetzesänderungen, welche die Verbreitung und Erstellung von Fake News eindämmen sollen, liegt der Gedanke nahe, bewusste Falschmeldungen seien nicht strafbar.

Doch auch, wenn das Lügen an sich nicht unter Strafe steht, kommen die Ersteller von Falschmeldungen – etwa im Internet – nicht ungeschoren davon.

Verleumdung, üble Nachrede, Beleidigung: Fake News im Zivil- und Strafrecht

Verletzen Fake News das allgemeine Persönlichkeitsrecht einer oder mehrerer Personen, können diese rechtlich gegen den Verfasser vorgehen. Je nachdem, welche Verletzung vorliegt, müssen die Verfasser der Falschmeldung mit einer Gefängnis- oder Geldstrafe rechnen.

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Geschädigten überhaupt beleidigungsfähig sind bzw. von den sogenannten Ehrschutzdelikten betroffen sein können. Dies trifft auf folgende Fälle zu:

  • Natürliche Personen
  • Behörden des Bundes
  • Gesetzgebende Organe des Bundes
  • Politische Körperschaften
  • Ämter und Behörden der Kirche
Einem besonderen Schutze unterliegen Personen des politischen Lebens. Werden diese Opfer übler Nachrede oder Verleumdung, welche die Stellung des Betroffenen im öffentlichen Leben gefährdet und dessen Wirken erschwert, erhöhen sich die Strafen für die Täter.

Üble Nachrede: Dem Verfasser von Fake News drohen ungemütliche Strafen

Erstellen Sie einen "Fake Post", müssen Sie mit Strafen rechnen.
Erstellen Sie einen „Fake Post“, müssen Sie mit Strafen rechnen.

§ 186 des Strafgesetzbuches (StGB) bestimmt, dass die Behauptung unwahrer Tatsachen über eine Person strafbar ist, wenn diese den Betroffenen verächtlich machen bzw. in der öffentlichen Meinung herabwürdigen soll. Eine Freiheitstrafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohe Geldstrafe droht dem Verfasser. Erfolgt die Verbreitung der Behauptung schriftlich, erhöht sich die Strafe auf bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Um den Tatbestand der üblen Nachrede zu erfüllen, muss der Verfasser nicht wissen, dass seine Äußerung falsch ist.

So könnte beispielsweise das Teilen eines Posts auf Facebook, welcher eine bestimmte Person herabwürdigt, als üble Nachrede gelten – sofern die darin getätigten Äußerungen nicht stimmen.

Ein Beispiel für üble Nachrede ist: „Frau X. betrügt Ihren Mann“, oder: „Herr Z. begleicht seine Schulden nicht“.

Verleumdung durch Fake News: Betroffene haben diese Optionen

Weiß der Ersteller oder Verbreiter einer Behauptung, dass diese falsch ist, ist der Tatbestand der Verleumdung erfüllt. Dieser ist in § 187 StGB definiert:

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften […] begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Die Höhe der Strafe hängt also davon ab, ob der Verfasser bzw. Verbreiter einer Behauptung wusste, ob es sich dabei um die Wahrheit handelt oder nicht. Weiß er es nicht, begeht er üble Nachrede. Ist ihm der Umstand hingegen bekannt, erfüllt er den Tatbestand der Verleumdung.

Stellt sich allerdings heraus, dass die Behauptungen der Wahrheit entsprechen, liegt kein Straftatbestand vor.

Beleidigung im Internet: So wehren Sie sich als Betroffener

Anders als die obigen Straftaten bezieht sich die Beleidigung nicht allein auf Tatsachenbehauptungen, sondern ebenfalls auf Meinungsäußerungen. Verletzen diese die Ehre einer anderen Person, gelten sie als beleidigend. Täter müssen mit einer Strafe von bis zu einem Jahr oder eine entsprechend hohen Geldstrafe rechnen.

Werden Persönlichkeitsrechte durch Fake News verletzt, stellen letztere also eindeutig eine strafbare Handlung dar, welche gemäß geltendem Recht verfolgt werden kann.

Falschmeldungen ohne Personenbezug: Bahn frei für Verfasser von Falschmeldungen?

Was aber, wenn sich die falschen Äußerungen nicht auf Beleidigungsfähige beziehen? Auch hier können die Verfasser unter bestimmten Umständen gegen geltendes Recht verstoßen.

Eine besondere Form der Fake News bzw. falschen Tatsachenbehauptung ist in Deutschland stets strafbar: Leugnet, billigt, verherrlicht oder würdigt jemand die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft (§ 130 StGB), droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Auch, wenn die Fake News mit dem Ziel verbreitet werden, die Börsenkurse zu beeinflussen und damit Gewinne zu erwirtschaften, liegt eine strafbare Handlung vor.

Es wird deutlich: Bereits nach bestehender Rechtslage können die Verfasser von Fake-Meldungen auf vielerlei Grundlagen zur Rechenschaft gezogen werden. Allein die Verbreitung von falschen Nachrichten zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu einem bestimmten Thema ist nicht strafbar.

Fake News oder irrtümliche Falschmeldung? In der Presse ist der Unterschied elementar!

Welche News "fake" - also falsch - sind, lässt sich meist recht schnell ermitteln.
Welche News „fake“ – also falsch – sind, lässt sich meist recht schnell ermitteln.

Besonders schwierig ist die Behandlung von Fake News im Journalismus. Presseerzeugnisse unterstehen nämlich einem besonderen Schutz: der Pressefreiheit. Auch, wenn Journalisten bewusst falsche Informationen verbreiten, machen sie sich nicht strafbar. In den meisten Fällen begründen sich journalistische Fake News allerdings durch Fehler in der Recherche bzw. unzureichender Überprüfung der Quellen.

Zeitungen sind der journalistischen Sorgfaltspflicht gemäß Pressekodex unterworfen.

Dieser hält die Vorgaben fest, welchen Medienerzeugnisse genügen müssen. Bei Verstößen folgt allerdings keine Strafe im eigentlichen Sinne: Äußerstes Mittel des Presserats ist es, eine offizielle Rüge auszusprechen.

Der Pressekodex hält in Ziffer 3 beispielsweise fest:

Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.“

Diesem Grundsatz musste im Januar 2017 eine Vielzahl an renommierten Tageszeitungen Folge leisten. Im Zusammenhang mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verkündeten viele Zeitungen fälschlicherweise noch während der Urteilsverkündung, die Partei NPD würde verboten. Wenige Minuten später fluteten Richtigstellungen das Internet.

In den vergangenen Jahren sprach der Presserat keine Rüge wegen einer Verletzung dieser Richtlinie aus.

So können Betroffene sich wehren: Fake News müssen nicht hingenommen werden

Opfer von Fake News - ob online oder offline - haben ein Recht auf Berichtigung.
Opfer von Fake News – ob online oder offline – haben ein Recht auf Berichtigung.

Nebst den oben genannten Strafen gemäß StGB, welche Betroffenen zumindest eine gewisse Genugtuung verschaffen, stehen diesen darüber hinaus weitere Ansprüche zu. Diese können Sie ebenfalls dann geltend machen, wenn über Ihre Person unwahre Behauptungen verbreitet werden, welche Sie nicht herabwürdigen oder beleidigen.

So verbreitete sich auf Facebook im Jahre 2016 beispielsweise das Gerücht, Papst Franziskus unterstütze die Wahl Donald Trumps als Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika. Dieses Beispiel für Fake News stellt keine direkte Ehrverletzung des Papstes gemäß §§ 185 – 1888 StGB dar. Dennoch hat dieser einen Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung.

Recht auf Gegendarstellung und Berichtigung: Falsches muss nicht stehen bleiben

Betroffene von Fake News haben einen Anspruch auf Berichtigung: Der Verfasser der falschen Behauptungen muss diese richtigstellen:

  • Sind die Behauptungen komplett falsch, muss er sie vollumfänglich widerrufen
  • Sind die Behauptungen nur teilweise unrichtig, muss er jene falschen Aspekte berichtigen

Wichtig ist zudem, dass sich der Verfasser der Fake News von der ursprünglich getätigten Äußerung distanziert.

Übrigens: Es handelt sich ebenfalls um Fake News, wenn eine Website nur einen Teil der Tatsachen erläutert. In diesem Fall haben Betroffene einen Anspruch auf Ergänzung der Fakten. Beispiel: Zeitung A stellt einen langen Artikel online, in welchem Sie über den Prozess des Herrn B berichtet, welcher wegen Mordes angeklagt ist. Die Tatsache, dass Herr B freigesprochen wurde, wird aber nicht erwähnt. Dieser hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass diese Information ergänzt wird.

Recht auf Unterlassung: Keine Wiederholung riskieren

Weiterhin können Sie als Betroffener verlangen, dass der Verstoß in Zukunft nicht wiederholt wird. Diesen Unterlassungsanspruch können Sie mittels strafbewährter Unterlassungserklärung durchsetzen. Der Täter verpflichtet sich mit deren Unterzeichnung dazu, die unwahren Behauptungen nicht weiter zu verbreiten.

Hält er sich nicht an die Abmachung, muss er die vereinbarte Vertragsstrafe bezahlen.

Recht auf Schadensersatz: Geld gegen Lüge?

Wenn Sie einen Zeitungsartikel faken, müssen Sie unter Umständen Schmerzensgeld zahlen.
Wenn Sie einen Zeitungsartikel faken, müssen Sie unter Umständen Schmerzensgeld zahlen.

Entsteht Betroffenen ein materieller Schaden aufgrund von Fake News zu seiner Person, hat er ein Anrecht auf Ersatz. Der Täter ist dazu verpflichtet, jenen Zustand herzustellen, der ohne die Tat bestehen würde. Diese Regelung greift beispielsweise dann, wenn die Verbreitung von Fake News zu einer Person dazu führt, dass diese ihre Arbeitsstelle verliert.

Oftmals besteht jedoch vielmehr ein immaterieller Schaden, welcher sich nur schwer objektiv bemessen lässt – etwa wenn ein Betroffener aufgrund der Falschmeldung unter psychischen Störungen leidet. Diese immateriellen Schäden begründen einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch die Summe ausfällt, muss im Einzelfall vor Gericht geklärt werden.

All diesen Maßnahmen zum Trotze bleiben verbreitete Falschmeldungen vielen Nachrichtenlesern im Kopf, auch wenn diese nachträglich berichtigt wurden. Die Verfasser von Fake News setzen auf genau dieses Prinzip.

Fake News erkennen und Informationsblasen vermeiden: Zeit, Verantwortung zu schultern?

Fake News zu erkennen gestaltet sich nicht immer einfach. Es wird deutlich: Weder ein Recht auf Lüge noch ein Recht auf Wahrheit lassen sich aus den deutschen Gesetzen herleiten. Bestrebungen, Fake News grundsätzlich per Gesetz zu verbieten, klingen zwar verführerisch, lassen sich jedoch unmöglich umsetzen, ohne bestimmte Grundrechte anzugreifen – etwa das Recht auf Meinungsfreiheit.

Es obliegt demnach andere Instanzen als den Gerichten, über den Umgang mit Fake News im Internet zu entscheiden.

Fake News vs. Realität: Medienkompetenz erlernen

Fake News entdecken: Bestimmte Sites des Internets haben sich diesem Ziel verschrieben.
Fake News entdecken: Bestimmte Sites des Internets haben sich diesem Ziel verschrieben.

Experten sehen die Verantwortung vor allem bei den Nachrichtenlesern. Insbesondere schwerwiegende Nachrichten sollten nicht ohne Weiteres für wahr befunden werden. Vielmehr sollten diesbezüglich mehrere Medien konsultiert und deren Aussagen verglichen werden.

Etablierte Zeitungen bemühen sich zumeist auch, Fake News als solche zu offenbaren. Der Entlarvung von Fake News haben sich Websites und Blogs verschiedenster Ausrichtung gewidmet. Sobald sich eine falsche Meldung im Netz verbreitet, wird diese meist von den sogenannten „Fake News Watchers“ aufgegriffen.

Auch Kinder und Jugendliche sollten früh lernen, Nachrichten nicht unreflektiert zu konsumieren. In der deutschen Politik werden Forderungen nach einer entsprechenden Einführung in Medienkompetenz in der Schule laut.
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Fake News: Wenn von der Wahrheit kein Körnchen übrig bleibt
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Fake News: Wenn von der Wahrheit kein Körnchen übrig bleibt

  1. Manuel K.

    Über mich werden Falsche bzw lügen in der Presse verbreitet
    ich bitte auf hilfe und vorder von der Presse Schadensersatz

    1. anwalt.org

      Hallo Manuel K.,

      Sie haben die Möglichkeit Anzeige zu erstatten und sich an einen Anwalt zu wenden. Eine rechtliche Beratung bieten wir nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

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