Die Europäische Freihandelszone EFTA

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Die Europäische Freihandelszone umfasst unter anderem freien Warenverkehr.
Die Europäische Freihandelszone umfasst unter anderem freien Warenverkehr.

Wenn von einer Freihandelszone in Europa die Rede ist, denken viele Leute zunächst an die Europäische Union. Schließlich sind keine Zölle fällig, wenn Waren von einem EU-Staat in einen anderen transportiert werden.

Auch Dienstleistungen lassen sich über die Grenzen der EU-Länder hinweg erbringen. Die Europäische Freihandelszone ist Teil des Internationalen Wirtschaftsrechts Produktionsfaktoren wie Kapital und Arbeitskräfte dürfen sich ebenfalls frei zwischen den einzelnen Staaten bewegen.

Allerdings beschränkt sich der freie Handel in Europa nicht auf die Länder der EU. Neben der Europäischen Union existiert nämlich noch die so genannte Europäische Freihandelszone (EFTA), welche Länder umfasst, die nicht zur EU gehören. Doch welche Staaten sind das, was haben sie untereinander vereinbart und wie ist ihr Verhältnis zur EU? Antworten darauf finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Europäische Freihandelszone

Was bedeutet EFTA?

Es handelt sich dabei um die Europäische Freihandelszone, die auch Länder umfasst, welche nicht Mitglied der Europäischen Union sind.

Wer gehört zur EFTA?

Nach aktuellem Stand sind Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz Teil der EFTA.

Welche Vereinbarungen gibt es konkret?

Im EFTA wird zum Beispiel definiert, dass für den Export bestimmter Waren keine Zölle anfallen. Hier lesen Sie mehr dazu.

Was ist die EFTA?

Die Europäische Freihandelszone wird auf Englisch auch „European Free Trade Association“ (EFTA) genannt. Gegenwärtig gehören zur EFTA folgende Länder:

  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein
  • Schweiz
Die Europäische Freihandelszone liegt mit ihrer Wirtschaftsleistung hinter der EU.
Die Europäische Freihandelszone liegt mit ihrer Wirtschaftsleistung hinter der EU.

2015 hatten diese Länder zusammen eine Wirtschaftsleistung von 923 Milliarden Euro, während das Bruttoinlandsprodukt der gesamten EU mit 14,63 Billionen Euro im selben Jahr mehr als das Fünfzehnfache betrug (statista 2016). Auch von der Einwohnerzahl her ist die EFTA mit 13,7 Millionen Einwohnern gegenüber den 508,45 Millionen EU-Bürgern nur ein Zwerg (Europäisches Parlament 2016).

Der gesamte Warenhandel zwischen den Ländern der Europäischen Union nahm 2015 ein Volumen von 3.070 Milliarden Euro an (Europäische Kommission 2016), was im Vergleich zu den 3,86 Milliarden Euro der Europäischen Freihandelszone 2013 (EFTA 2015) sehr wenig ist.

Welche Freiheiten bringt die Europäische Freihandelszone mit sich?

Die Europäische Freihandelszone beinhaltet folgende Vereinbarungen zwischen den Mitgliedsstaaten, welche jedoch nicht alle bereits seit der EFTA-Gründung 1960 bestanden, sondern teilweise erst der Reihe nach entwickelt werden mussten:

  • Jedes EFTA-Land darf materielle Waren zu seinen Vertragspartnern exportieren, ohne dass dafür Zölle anfallen.
  • Auch Dienstleistungen dürfen in den Partnerstaaten des EFTA-Abkommens erbracht werden.
  • Zwischen den EFTA-Mitgliedstaaten dürfen ebenfalls grenzüberschreitende Direktinvestitionen erfolgen und Arbeitnehmer können in einem anderen Land dieses Abkommens arbeiten gehen.
  • Die Europäische Freihandelszone soll außerdem dafür sorgen, dass faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen ihrer Mitgliedsländer bestehen.
  • Geistiges Eigentum soll innerhalb der EFTA besonders geschützt werden.

Folgende Aspekte sind jedoch nicht Teil der EFTA:

Im Gegensatz zur EU beinhaltet die EFTA keine politische Kooperation.
Im Gegensatz zur EU beinhaltet die EFTA keine politische Kooperation.
  • Im Gegensatz zur EU ist die Europäische Freihandelszone keine Zollunion. Das heißt, dass die Mitgliedsstaaten der EFTA ihre Außenhandelspolitik jeweils selbst bestimmen dürfen, wozu auch gehört, individuelle Zölle festzusetzen.
  • Es gibt außer dem Schutz des Freihandels keine weitere politische Kooperation im Rahmen der EFTA. Dies ist anders als bei der EU, welche auch noch Aspekte wie eine gemeinsame Landwirtschaftspolitik, eine Währungsunion sowie gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfasst. Damit geht die EU bei der Integration wesentlich weiter.

Wie hat sich die Europäische Freihandelszone im Laufe der Geschichte entwickelt?

Die Europäische Freihandelszone wurde am 4. Januar 1960 von sieben europäischen Staaten in Stockholm gegründet und trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Die Gründungsstaaten konzentrierten sich bei ihrer Zusammenarbeit auf wirtschaftliche Kooperation und Freihandel, während sie die enge politische Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaften ablehnten.

Unter der Führung von Großbritannien entstand so Anfang der 1960er Jahre ein wirtschaftliches Gegengewicht zu den Europäischen Gemeinschaften. Die Europäische Freihandelszone konnte mit Finnland und Island zunächst weitere Mitglieder gewinnen.

Allerdings zeichnete sich bald ab, dass die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft die bedeutendere und stärkere Freihandelszone in Europa war. Von daher wechselten bereits 13 Jahre nach der EFTA-Gründung mit Großbritannien und Dänemark die ersten Länder zur Europäischen Gemeinschaft, wodurch sich das wirtschaftliche Gewicht zulasten der EFTA verlagerte.

Heutzutage ist die EU viel wichtiger als die Europäische Freihandelszone.
Heutzutage ist die EU viel wichtiger als die Europäische Freihandelszone.

Dies führte dazu, dass weitere Länder lieber der Europäischen Gemeinschaft beitraten, als in der EFTA zu verbleiben.

Bei den gegenwärtig verbliebenen vier Ländern handelt es sich um Staaten, die sich durch ein überdurchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen auszeichnen und daher in der Europäischen Union zu den Geberländern zählen würden.

Sie finden alle aktuellen und ehemaligen EFTA-Staaten in folgender Liste:

StaatEFTA-Mitglied seitAustritt aus EFTA
Dänemark19601973
Großbritannien19601973
Portugal19601986
Österreich19601995
Schweden19601995
Norwegen1960-
Schweiz1960-
Finnland19611995
Island1970-
Liechtenstein1991-

Kooperation mit der Europäischen Union

Zwischen EFTA und EU besteht ein Freihandelsabkommen: der EWR.
Zwischen EFTA und EU besteht ein Freihandelsabkommen: der EWR.

1992 schlossen die damaligen sechs EFTA-Staaten ein Freihandelsabkommen mit der EU: Den Europäischen Wirtschaftsraum, EWR (auf Englisch: European Economic Area, EEA).

Dieses Abkommen trat am 1. Januar 1994 in Kraft (ohne die Schweiz) und beinhaltet zollfreien Verkehr von Waren und Dienstleistungen, uneingeschränkte grenzüberschreitende Investitionen von Kapital sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese vier Grundfreiheiten bestehen auch zwischen den EFTA-Staaten und den EU-Ländern.

Die Schweiz gehört zwar nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum, sie ist aber dennoch über eine ganze Reihe bilateraler Wirtschaftsabkommen mit der Europäischen Union verflochten.

Der EWR unterscheidet sich vom Binnenmarkt der EU alleine durch die Tatsache, dass er keine Zollunion beinhaltet. Somit kann der Import von Gütern aus Nicht-EWR-Staaten nach Norwegen, Island oder in die Europäische Union mit jeweils unterschiedlichen Zöllen belegt werden.

Über die vier Grundfreiheiten hinaus kooperieren die Staaten dieser EFTA-EU-Freihandelszone in verschiedenen Bereichen wie Forschung, Umwelt- und Verbraucherschutz. Andere Aspekte der Europäischen Union, wie die Währungsunion oder die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik hingegen sind beim EWR ausgeklammert.

Wenn neue Länder der Europäischen Union beitreten, wie dies vor allem mit der großen Osterweiterung 2004 geschehen ist, dann werden sie automatisch auch Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes und können mit den EFTA-Staaten freien Warenhandel betreiben. Diese Freihandelszone aus EU und EFTA umfasst gegenwärtig 31 Staaten (ohne die Schweiz und mit Großbritannien) mit 522 Millionen Konsumenten.

Großbritannien könnte nach Austritt aus der Europäischen Union nahtlos (wieder) der EFTA beitreten und weiterhin vom freien Warenhandel mit der EU profitieren, auch wenn es von allen anderen Vereinbarungen der Europäischen Union ausgeschlossen wird.Durch einen Beitritt Großbritanniens würde sich die jährliche Wirtschaftsleistung der EFTA auf 3,36 Billionen Euro mehr als verdreifachen (WirtschaftsBlatt 2016). Dadurch hätte die Europäische Freihandelszone in der Weltwirtschaft deutlich mehr Gewicht als gegenwärtig.

 

Die Europäische Freihandelszone ist jedoch von den Verhandlungen zu TTIP und CETA ausgeschlossen. Diese Abkommen werden nur für die Staaten der Europäischen Union relevant sein, sollten sie je in Kraft treten.

Weitere Wirtschaftsbeziehungen der EFTA

Die Europäische Freihandelszone hat weltweit Handelsabkommen geschlossen.
Die Europäische Freihandelszone hat weltweit Handelsabkommen geschlossen.

Seit den 1990er Jahren wandte sich die Europäische Freihandelszone zunehmend neuen Märkten zu, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehörten. Der Grund dafür war das Ende des Kalten Krieges, nach dem sich viele Länder wirtschaftlich neu orientierten und weltweit neue Handelspartner suchten.

Zu dieser Zeit schloss die Europäische Freihandelszone Handelsabkommen mit ehemals sozialistischen Staaten in Mittelosteuropa, wie Polen, Ungarn oder Bulgarien. Diese Abkommen gingen 2004 in den EWR-Vertrag zwischen EU und EFTA über, als einige dieser Länder der Europäischen Union beitraten.

Das erste größere Freihandelsabkommen in Übersee schloss die Europäische Freihandelszone im Jahre 2000 mit Mexiko. Weitere Verträge mit Staaten wie Südkorea, den Philippinen und einer Reihe lateinamerikanischer Länder folgten in den kommenden Jahren.

Die insgesamt 30 Freihandelsabkommen der EFTA mit Staaten außerhalb der EU umfassen normalerweise den Abbau sämtlicher Zölle für Industrieprodukte, da die EFTA-Staaten in diesem Sektor sehr wettbewerbsfähig sind.Für landwirtschaftliche Güter hingegen behalten sich die EFTA-Mitglieder in der Regel Einschränkungen vor. Damit versucht sie, Produzenten aus ihren Mitgliedsstaaten vor Konkurrenz zu schützen.

 

Darüber hinaus legt die EFTA bei ihrer Außenwirtschaftspolitik großen Wert darauf, gemeinsame Standards beim Schutz von geistigem Eigentum zu schaffen sowie zu verhindern, dass der Wettbewerb zwischen den Unternehmen eines Freihandelsabkommens verzerrt wird.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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